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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.11.11

 

Begleitetes Fahren

Jetzt bundesgesetzlich geregelt

aus FahrSchulPraxis,
Ausgabe August 2005, S. 415

 

Am 08.08.2005 ist eine bedeutende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten, die es den Bundesländern freistellt, durch Rechtsverordnung das Modell "Begleitetes Fahren mit 17" einzuführen.

An Vorschusslorbeeren für das Begleitete Fahren hat es nicht gefehlt. Der Startschuss für die Diskussion in Deutschland fiel auf einer internationalen Verkehrssicherheitskonferenz zum Thema "Junge Fahrer" im Herbst 2001 in Wolfsburg. Die schwedische Delegation hatte berichtet, das Modell habe dort seit Einführung im Jahr 1993 zu einer Minderung der Unfälle junger Fahrer um mehr als 40 Prozent geführt. Das ließ die Fachwelt aufhorchen. Bald wurde die Forderung laut, das erfolgreiche schwedische Modell auch in Deutschland einzuführen.

In der ersten Begeisterung waren wohl die leiseren Töne der schwedischen Wissenschaftler überhört worden, die bei Übertragung des Modells eins zu eins auf andere Länder für einen ähnlichen Erfolg nicht garantieren wollten. Das erklärt sich daraus, dass in Schweden die sog. „Laienausbildung“ weit verbreitet ist. Knapp zwei Jahre später musste die Erfolgsmeldung von 2001 allerdings erheblich korrigiert werden. Jetzt war für die kritische Gruppe mit einem Mal nur noch von einer Minderung der Unfälle um 16 Prozent die Rede.

Länder können das Begleitete Fahren einführen

Mit dem am 08.07.2005 vom Bundesrat beschlossenen und am 18.08.2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird es in das Ermessen der einzelnen Bundesländer gestellt, auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Regelung das Modell "Begleitetes Fahren ab 17" einzuführen. Der Modellcharakter wird durch die Befristung der Gültigkeit des Gesetzes zum 31. Dezember 2010 unterstrichen.