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Begleitetes Fahren
Jetzt bundesgesetzlich geregelt
aus FahrSchulPraxis,
Ausgabe August 2005, S. 415 |
Am 08.08.2005 ist eine bedeutende
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten, die es den
Bundesländern freistellt, durch Rechtsverordnung das Modell
"Begleitetes Fahren mit 17" einzuführen.
An
Vorschusslorbeeren für das Begleitete Fahren hat es nicht gefehlt. Der
Startschuss für die Diskussion in Deutschland fiel auf einer internationalen
Verkehrssicherheitskonferenz zum Thema "Junge Fahrer" im Herbst 2001 in
Wolfsburg. Die schwedische Delegation hatte berichtet, das Modell habe dort
seit Einführung im Jahr 1993 zu einer Minderung der Unfälle junger Fahrer um
mehr als 40 Prozent geführt. Das ließ die Fachwelt aufhorchen. Bald wurde
die Forderung laut, das erfolgreiche schwedische Modell auch in Deutschland
einzuführen.
In der ersten Begeisterung waren wohl die
leiseren Töne der schwedischen Wissenschaftler überhört worden, die bei
Übertragung des Modells eins zu eins auf andere Länder für einen ähnlichen
Erfolg nicht garantieren wollten. Das erklärt sich daraus, dass in
Schweden die sog. „Laienausbildung“ weit verbreitet ist. Knapp zwei Jahre
später musste die Erfolgsmeldung von 2001 allerdings erheblich korrigiert
werden. Jetzt war für die kritische Gruppe mit einem Mal nur noch von
einer Minderung der Unfälle um 16 Prozent die Rede.
Länder können das Begleitete Fahren einführen
Mit dem am 08.07.2005 vom Bundesrat
beschlossenen und am 18.08.2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes wird es in das Ermessen der einzelnen Bundesländer
gestellt, auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Regelung das Modell
"Begleitetes Fahren ab 17" einzuführen. Der Modellcharakter wird durch die
Befristung der Gültigkeit des Gesetzes zum 31. Dezember 2010 unterstrichen.
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