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FAHRLEHRERVERBAND Baden-Württemberg e.V. und FSG/TTVA mbH Zuffenhauser Str. 3 70825 Korntal-Münchingen
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Begleitetes Fahren ab 17
Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier:
Informationsstand: 02.01.2008 - inkl. Änderung der Antragsmuster Stand 06.10.09 - inkl. Nachtrag zu Nr. 4.10 v. 02.06.10
Oktober 2008 Mindestalter beim Führerschein: BF 17 rechtfertigt keine Ausnahme Seit BF 17 in Baden-Württemberg läuft, häufen sich bei den Führerscheinstellen Anträge auf Genehmigung von Ausnahmen vom Mindestalter. 17-Jährige wollen ohne Begleitung zur Schule oder zur Arbeitsstelle fahren. Solche Ausnahmen dürfen aber nur in besonders gelagerten und im Einzelfall nachzuweisenden Härtefällen gewährt werden. Lesen Sie dazu den Artikel aus der FahrSchulPraxis, Ausgabe Oktober 2008...
Archiv zum Thema:
Begleitetes Fahren in Baden-Württemberg: Ausbildung noch nicht möglich (Artikel aus FahrSchulPraxis, Ausgabe Februar 2007, S. 64)
Begleitetes Fahren: Jetzt bundesgesetzlich geregelt (Artikel aus FahrSchulPraxis, Ausgabe August 2005, S. 415)