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Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.08.10
 
Informationen zum Modellversuch

Begleitetes Fahren ab 17

        
in
Baden-Württemberg

Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier:

1. Grundlagen
2. Antragsverfahren
3. Ausbildung und Prüfung
4. Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung
5. Konsequenzen bei Verstößen
6. Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF)
7. Fahrerlaubnis auf Probe
8. Begleitpersonen
 

Informationsstand:
02.01.2008 - inkl. Änderung der Antragsmuster Stand 06.10.09 - inkl. Nachtrag zu Nr. 4.10 v. 02.06.10

Rechtsgrundlage des Modellversuchs:
§ 6e StVG Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
§ 65 StVG Übergangsbestimmungen
§ 48a FeV Voraussetzungen
Interessantes zum Thema:
04.08.2010
Begleitetes Fahren ab 17 wird in Dauerrecht überführt

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, den zum Jahresende auslaufenden Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ in Dauerrecht zu überführen. Dazu muss sowohl das Straßenverkehrsgesetz (StVG) als auch die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geändert werden. Offen ist noch, wie die Detailregelungen nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens aussehen werden. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. wird ihre Mitglieder umfassend informieren, sobald die Entscheidungen gefallen sind.
April 2010
Begleitetes Fahren (BF 17): Für Deutsche auch in Österreich erlaubt:
Inhaber einer BF-17-Prüfungsbescheinigung dürfen auch in Österreich fahren. Das geht aus einem Schreiben des Servicebüros des österreichischen Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie hervor. Mehr dazu lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe April 2010 ...
Februar 2010
Begleitetes Fahren mit 17: Begleitperson ohne Führerschein
: Den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. erreichen immer wieder Fragen zu den Anforderungen an die Begleitperson und deren Aufgaben. Was gesetzlich vorgeschrieben und wie dies im Einzelfall auszulegen ist lesen Sie in der FahrSchulPraxis Ausgabe Februar 2010 ...

Oktober 2008
Mindestalter beim Führerschein: BF 17 rechtfertigt keine Ausnahme
Seit BF 17 in Baden-Württemberg läuft, häufen sich bei den Führerscheinstellen Anträge auf Genehmigung von Ausnahmen vom Mindestalter. 17-Jährige wollen ohne Begleitung zur Schule oder zur Arbeitsstelle fahren. Solche Ausnahmen dürfen aber nur in besonders gelagerten und im Einzelfall nachzuweisenden Härtefällen gewährt werden.
Lesen Sie dazu den Artikel aus der FahrSchulPraxis, Ausgabe Oktober 2008...

Archiv zum Thema:

13.12.2007
Kabinett gibt grünes Licht für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren -
Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 12.12.2007
23.10.2007
Heute hat das Kabinett die Einführung der Verordnung zum  BEGLEITETEN FAHREN AB 17 in 1. Lesung verabschiedet.  Starttermin für das Begleitete Fahren in Baden-Württemberg ist der
01. Januar 2008.
23.10.2007
Pressemitteilung  "Landesregierung bereitet Einführung des Modells "Begleitetes Fahren ab 17" zum
1. Januar 2008 vor"...
14.08.2007
JU und Fahrlehrer sehen sich bestätigt:
 "Begleitetes Fahren mit 17 nun umgehend auch in Baden-Württemberg ermöglichen" - Gemeinsame Pressemitteilung der Jungen Union Baden-Württemberg und des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg e. V.

Begleitetes Fahren in Baden-Württemberg: Ausbildung noch nicht möglich (Artikel aus FahrSchulPraxis, Ausgabe Februar 2007, S. 64)

Begleitetes Fahren: Jetzt bundesgesetzlich geregelt (Artikel aus FahrSchulPraxis, Ausgabe August 2005, S. 415)

Teilnehmende Bundesländer