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70825 Korntal-Münchingen

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Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 16.09.09
 
Ausbildung Praxis

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist gegliedert in

  • Grundausbildung,

  • besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten),

  • Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)

  • Prüfungsvorbereitung

  • Abfahrtkontrolle (bei Lkw- und Busklassen)

  • Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und Motorradklassen)

Für jede Ausbildungsklasse ist in der Fahrschule ein Unterrichtsplan ausgehängt oder ausgelegt.

Viele Fahrschulen bieten heute ihren Fahrschülern die Möglichkeit, mittels einer Diagrammkarte Ausbildungsverlauf und Lernfortschritt aktuell zu verfolgen.

Grundausbildung

In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt,

  • Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen,

  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,

  • Rückwärtsfahren und Wenden,

  • Halten und Parken,

  • Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen,

  • Angepasste Fahrgeschwindigkeit,

  • Überholen,

  • Vorfahrt,

  • Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen,

  • Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen,

  • Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen,

  • Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen,

  • Umweltschonende und energiesparende Fahrweise,

  • Gefahrbremsung.

Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.

Sonderfahrten
Beantragte Klasse

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

 Praktische Prüfung

Prüfungsdauer und
Prüfungsstrecke3)

Über-
land1)

Auto-
bahn1)

Dunkel-
heit2)

A  unbeschränkt

A beschränkt

5

4

3

60 Minuten,
igO, agO, AB

A1

5

4

3

45 Minuten,
igO, agO, AB

B

5

4

3

45 Minuten,
igO, agO, AB

BE

3

1

1

45 Minuten,
igO, agO, AB

C4)

5

2

3

75 Minuten,
igO, agO, AB

CE4)

5

2

3

75 Minuten,
igO, agO, AB

M / S

entfällt

entfällt

entfällt

30 Minuten,
nur innerorts

1) davon eine Fahrt von mindestens 2 mal 45 Minuten Dauer
2) mindestens die Hälfte außerorts
3) igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn

4) Werden C und CE in einem Ausbildungsgang erworben, verringert sich die Anzahl der Sonderfahrten.

Angaben Stand 01.07.2004

Wichtig

Vor der Prüfung muss der Prüfer sich von der Identität des Bewerbers überzeugen. Außerdem muss ihm die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrschulinhaber unterschriebene, Ausbildungsbescheinigung übergeben werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten nachgewiesen wird. Ohne gültige Ausweisdokumente und diese Bescheinigung findet keine Prüfung statt.

Nach Ausbildungsabschluss stellt die Fahrschule einen Ausbildungsnachweis aus, in dem sämtliche Leistungen aufgeschlüsselt sind. Eine Kopie dieses Nachweises muss Ihnen die Fahrschule aushändigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Ausbildung abbrechen.