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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ... |
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
16.09.09 |
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Praktische
Ausbildung
Die
praktische Ausbildung ist gegliedert in
-
Grundausbildung,
-
besondere
Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten),
-
Verbinden
und Trennen (bei Anhängerklassen)
-
Prüfungsvorbereitung
-
Abfahrtkontrolle
(bei Lkw- und Busklassen)
-
Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und
Motorradklassen)
Für jede
Ausbildungsklasse ist in der Fahrschule ein Unterrichtsplan ausgehängt
oder ausgelegt.
Viele Fahrschulen
bieten heute ihren Fahrschülern die Möglichkeit, mittels einer
Diagrammkarte Ausbildungsverlauf und Lernfortschritt aktuell zu verfolgen.
Grundausbildung
In der Grundausbildung
müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt
werden.
Dazu
zählen unter anderem:
-
Fahrtechnische
Vorbereitung der Fahrt,
-
Anfahren
und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen,
-
Abbiegen
und Fahrstreifenwechsel,
-
Rückwärtsfahren
und Wenden,
-
Halten
und Parken,
-
Beachtung
von Ampeln und Verkehrszeichen,
-
Angepasste
Fahrgeschwindigkeit,
-
Überholen,
-
Vorfahrt,
-
Verhalten
an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen,
-
Verhalten
gegenüber Kindern und alten Menschen,
-
Vorausschauendes
Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen,
-
Vermeiden
risikoreicher Verkehrssituationen,
-
Umweltschonende
und energiesparende Fahrweise,
-
Gefahrbremsung.
Erst wenn dies alles
gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen
vorgeschrieben.
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Sonderfahrten |
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Beantragte
Klasse |
Gesetzlich
vorgeschriebene Sonderfahrten |
Praktische
Prüfung
Prüfungsdauer
und
Prüfungsstrecke3) |
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Über-
land1)
|
Auto-
bahn1)
|
Dunkel-
heit2)
|
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A
unbeschränkt
A
beschränkt |
5 |
4 |
3 |
60 Minuten,
igO, agO, AB |
|
A1
|
5 |
4 |
3 |
45 Minuten,
igO, agO, AB |
|
B |
5 |
4 |
3 |
45 Minuten,
igO, agO, AB |
|
BE |
3 |
1 |
1 |
45 Minuten,
igO, agO, AB |
|
C4)
|
5 |
2 |
3 |
75 Minuten,
igO, agO, AB |
|
CE4) |
5 |
2 |
3 |
75 Minuten,
igO, agO, AB |
|
M /
S |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
30
Minuten,
nur innerorts |
1) davon
eine Fahrt von mindestens 2 mal 45 Minuten Dauer
2) mindestens die Hälfte außerorts
3) igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch
Autobahn
4) Werden C und CE in einem Ausbildungsgang erworben,
verringert sich die Anzahl der Sonderfahrten.
Angaben Stand 01.07.2004
Wichtig
Vor der
Prüfung muss der Prüfer sich von der Identität des Bewerbers überzeugen.
Außerdem muss ihm die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und
Fahrschulinhaber unterschriebene, Ausbildungsbescheinigung übergeben
werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten
nachgewiesen wird. Ohne gültige Ausweisdokumente und diese
Bescheinigung findet keine Prüfung statt.
Nach Ausbildungsabschluss stellt die Fahrschule einen Ausbildungsnachweis
aus, in dem sämtliche Leistungen aufgeschlüsselt sind. Eine Kopie dieses
Nachweises muss Ihnen die Fahrschule aushändigen. Dies gilt auch dann,
wenn Sie die Ausbildung abbrechen.
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