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Preisklarheit und Preiswahrheit
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Die Fahrschulen sind gesetzlich zu Preisklarheit und Preiswahrheit
verpflichtet.
Preiswahrheit bedeutet:
Für jeden einzelnen Leistungsbereich muss ein fester
Preis angekündigt und eingehalten werden. Nach dem Fahrlehrergesetz sind
die einzelnen Leistungsbereiche durch folgende Entgeltgruppen definiert:
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Grundbetrag
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auch
"Grundgebühr" genannt, für die allgemeinen Aufwendungen und
den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen
Vorprüfungen.
Lehrmaterialien sind im
Grundbetrag nicht enthalten, diese müssen immer extra bezahlt
werden.
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Fahrstunde
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"Normalfahrstunde"
zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) und bezogen auf
ein bestimmtes Lehrfahrzeug) |
Überland-
fahrstunde
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Ausbildungsfahrten auf Bundes-
und Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften |
Auch die Preise für
die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die
gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein
bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen. |
Autobahn-
fahrstunde
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Ausbildungsfahrten auf
Autobahnen |
Dunkelheits-
fahrstunde
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Ausbildungsfahrten bei
Dunkelheit und Dämmerung |
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Vorstellung zur theoretischen
Prüfung
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Entgelt für Aufwendungen der
Fahrschule im Zusammenhang mit der theoretischen Prüfung |
Das Entgelt für die
Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss jeweils
getrennt ausgewiesen werden. Dieses Entgelt ist unabhängig von den
Prüfungsgebühren (für TÜV oder DEKRA) zu entrichten. Um es für ihre
Kunden leichter zu machen, zieht häufig die Fahrschule auch die
Prüfungsgebühr ein und leitet sie an die Prüfstelle weiter. Die Höhe
der Prüfungsgebühren können Sie auf der Seite
"Preise
und Gebühren" nachschauen |
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Vorstellung zur praktischen Prüfung
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Entgelt für Aufwendungen der
Fahrschule im Zusammenhang mit der praktischen Prüfung |
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Vorstellung zu einer praktischen
Teilprüfung
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(betrifft vor allem
Lkw und Bus) |
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Unterweisung am Fahrzeug
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(betrifft vor allem
Lkw und Bus) |
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Alle Preisangaben müssen als
"Endpreise", also einschließlich der
Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.
Pauschalpreise, also ein von vornherein
vereinbarter Festpreis, der alle Leistungen der Fahrschule einschließt,
sind unzulässig.
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Preisklarheit bedeutet:
Alle Preisangaben müssen sich auf die durch
Gesetz definierten Leistungsbereiche beziehen und für jede einzelne
Führerscheinklasse klar überschaubar sein.
Nicht
nur nach Fahrstunden fragen!
Wer nur nach
dem Preis für die Fahrstunden fragt, kann am Ende unangenehme Überraschungen
erleben. "Billige" Fahrstunden bedeuten meistens nicht, dass es sich
um eine wirklich kostengünstige Ausbildung handelt. Um besonders preiswert zu
erscheinen, locken weniger seriöse Fahrschulen mit marktschreierisch niedrigen
Preisen für Fahrstunden, langen aber bei den Sonderfahrten oder hinterher bei
der Vorstellung zur Prüfung und manchmal auch mit unzulässigen Zuschlägen
kräftig zu.
Immer nach den Kosten aller Leistungsbereiche fragen! Lassen Sie sich keine
zusätzlichen Kosten aufbrummen!
Mit dem Grundbetrag haben Sie für alle
Verwaltungskosten und Ihren theoretische Unterricht bezahlt. Es ist deshalb
unzulässig, Ihnen weitere Kosten für Bürotätigkeiten zu berechnen (z.B. für
telefonische Anfragen bei der Führerscheinstelle, beim TÜV oder für ähnliche
Service-Leistungen).
Und bei nicht bestandener theoretischen Prüfung?
Wenn's bei der theoretischen Prüfung nicht auf Anhieb geklappt hat und
deshalb weitere Ausbildung notwendig ist, darf die Fahrschule einen Teilgrundbetrag
berechnen. Aber nur, wenn sie das dafür fällige Entgelt zuvor im Preisaushang
bekannt gegeben hatte und es im Ausbildungsvertrag vereinbart worden war.
Bei nicht bestandener praktischer Prüfung?
Wenn die praktische Prüfung schief gegangen ist, sind vor der Wiederholung
natürlich noch einige Fahrstunden fällig, die bezahlt werden müssen. Außer
der erneuten Vorstellungsgebühr fallen in der Fahrschule keine weiteren Kosten
mehr an.
Faire Preise? Stimmt das Verhältnis?
Ob die Preisgestaltung einer Fahrschule fair ist,
kann durch folgende Vergleiche leicht erkannt werden.
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Gemessen
am Betrag einer Normalfahrstunde sollte |
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der
Grundbetrag
nicht mehr als das
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10-fache |
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die
einzelne
Sonderfahrt
nicht mehr als das
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1,5-fache |
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die
Summe der beiden Entgelte für die
Vorstellung zur
Prüfung
(Theorie und Praxis) sollte nicht mehr als das
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5-fache |
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und
sofern
eine Fahrschule nach nicht bestandener
Theorie einen
Teilgrundbetrag
verlangt, sollte dieser nicht mehr als das
|
5-fache |
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betragen. |
Wenn sich die einzelnen Preise in diesem
Verhältnis bewegen, darf mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden,
dass in dieser Fahrschule Preiswahrheit und Preisklarheit Beachtung finden.
Wir wünschen Ihnen bei der Wahl der Fahrschule
eine glückliche Hand, eine erfolgreiche Ausbildung und immer eine unfallfrei
Fahrt.
Ihr
FAHRLEHRERVERBAND
BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
Die
wichtigsten Gebühren haben wir für Sie hier
übersichtlich zusammengestellt (Gebühren für die
Führerscheinbehörde,
den Sehtest, den SM-Kurs und die Gebühren
für den TÜV)
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