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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 02.02.04

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar/2004, Seite 21

Staatenliste ergänzt:

Führerscheine aus Iowa

 

Die Anlage 11 zur FeV nennt alle Staaten, deren Fahrerlaubnisse - zumindest in bestimmten Klassen - prüfungsfrei umgestellt werden können. Jeder Staat, der es wünscht und die Kriterien Gegenseitigkeit, Dokumentationssicherheit und Gleichwertigkeit erfüllt, wird in die Liste aufgenommen.

Fahrerlaubnisrecht;
Aufnahme des US-Bundesstaates Iowa in die Anlage 11 zur FeV

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mitgeteilt, dass nunmehr auch mit dem US-Bundesstaat

Iowa

ab 01. November 2003 die Gegenseitigkeit hergestellt werden konnte.

Pkw-Führerscheine aus diesem US-Bundesstaat können damit ab sofort im Vorgriff auf die förmliche Aufnahme in die Anlage 11 im Wege einer Einzelausnahme nach § 74 FeV prüfungsfrei in die Klasse B umgeschrieben werden.

Dies betrifft Führerscheine mit der Bezeichnung "Class C" (Noncommercial Operator´s License). Die Pkw-Fahrerlaubnis ist außerdem enthalten in Führerscheinen mit der Bezeichnung "Class A" (Commercial Driver´s License), "Class B" (Commercial Driver´s License), "Class C" (Commercial Driver´s License), "Class D" (Noncommercial Chauffeur Driver´s License) mit "Endorsement 1, 2 oder 3".

Ab dem Alter von 16 Jahren können Personen in Iowa eine "Intermediate Driver´s License" erwerben. Damit ist eine Teilnahme mit dem Pkw am Straßenverkehr mit nur geringen Einschränkungen möglich. Insbesondere ist tagsüber eine Begleitung nicht erforderlich. Lediglich nachts (von 12.30 AM bis 5.00 AM) ist eine Begleitung durch ein Elternteil, ein Familienmitglied über 21 Jahren oder einen bestimmten Erwachsenen über 25 Jahren notwendig. Die Zahl der Mitfahrer ist auf die Zahl der Sicherheitsgurte im Fahrzeug beschränkt. Um eine "full license" (Mindestalter 17 Jahre) zu erwerben, muss keine weitere Prüfung abgelegt werden. Der Betroffene muss lediglich die "Intermediate Driver´s License" seit 12 Monaten besitzen, ohne im Straßenverkehr auffällig geworden zu sein. Zudem müssen die Eltern oder der Vormund durch Versicherung an Eides statt bestätigen, dass zehn Stunden in Begleitung gefahren wurde, wobei mindestens zwei Stunden zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang liegen müssen. Da der Betroffene somit mit einer "Intermediate Driver´s License" in weitem Umfang allein und eigenverantwortlich am Straßenverkehr teilnehmen darf, kann auch aufgrund einer "Intermediate Driver´s License" bei Erreichen des deutschen Mindestalters eine Fahrerlaubnis der Klasse B prüfungsfrei erteilt werden.

Nicht umgeschrieben werden können insbesondere Dokumente mit der Bezeichnung "Class C" mit der "Restriction" ("Beschränkung") als "Instruction Permit" (Code 2) oder "Class M" (Motorcycle License).

Der deutsche Führerschein ist grundsätzlich gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV nur gegen Abgabe des Führerscheines aus Iowa auszuhändigen. Der Führerschein aus Iowa ist gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24) zu senden, das den Führerschein an Iowa zurücksendet.

Um Kenntnisnahme und entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

gez. Güntert

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe Januar 2004

Erscheinungsdatum 15.01.2004

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