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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 02.03.04

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2004, Seite 76

Wenn die Polizei kontrolliert

Und was Fahrschüler darüber wissen sollten

 

Darf es einem guten Lehrer passieren, sich zeitlich zu verheddern und deshalb Wichtiges auszulassen? Das wohl nicht, aber bei der Fülle des Stoffs ist Schwerpunktarbeit unerlässlich. Das wussten auch die Autoren der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die der "exemplarischen Vertiefung" Vorrang vor sklavischer inhaltlicher Vollständigkeit gaben (§ 3 Abs. 1
FahrschAusbO).

Mancher Prüfungsstoff bedarf nicht unbedingt großer pädagogischer Erläuterungen. So etwa die Zahlen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, Maße usw. Über das grundsätzliche Warum und Weshalb hinaus darf dafür kostbare Unterrichtszeit nicht vertan werden. Das müssen die Schüler zu Hause pauken - wie (früher?) die Nebenflüsse von Neckar und Rhein.

Wenn die Polizei Halt gebietet

Andererseits gibt es Themen, die nicht prüfungserheblich sind, aber in der Praxis Bedeutung haben und deshalb im Unterricht behandelt werden sollten.

Fahrschulwagen werden höchst selten kontrolliert, weil die Polizei im Allgemeinen wohl davon ausgeht, dass da alles in Ordnung sei. Praktischer Anschauungsunterricht entfällt hier also, umso wichtiger ist es, im theoretischen Unterricht zu erfahren, wie man sich bei polizeilichen Kontrollen zu verhalten hat.

Fehlanzeige im Rahmenplan

Anlage 1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung, der Rahmenplan für den theoretischen Unterricht, enthält unter Abschnitt 5 das Thema "Verhalten bei Verkehrsregelung durch Polizeibeamte und Lichtzeichen". Abschnitt 11 spricht das "Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen" an.

Nichts hingegen findet man im Rahmenplan über das Verhalten bei Verkehrskontrollen. Die meisten Kraftfahrer reagieren zunächst einmal etwas verdutzt und werden nicht selten auch ein bisschen kribbelig, wenn die Polizeikelle Halt gebietet. - Man weiß ja nie so ganz genau, was die von einem wollen! Aber die gute alte Polizeikelle ist es ja heute oft gar nicht mehr, die zum Halten auffordert. Wegen der Gefahr durch radikale Elemente mussten zum Schutz der Beamten neue, sicherere Methoden entwickelt werden.

Eigensicherung ist wichtig

Die Zeichen zum Anhalten werden heute vielfach durch technische Einrichtungen vom hinterherfahrenden Polizeifahrzeug aus gegeben. Und die Beamten sind angewiesen, auch bei gewöhnlichen Verkehrskontrollen verstärkt auf die Eigensicherung zu achten. Das bedeutet, dass sie nicht mehr zu zweit zum Fahrzeug kommen, sondern einer die Sicherung übernimmt, während der andere kontrolliert. Das kann im Zweifel auf den ordentlichen Staatsbürger etwas martialisch wirken, vor allem wenn der sichernde Beamte die Hand an der Waffe hat. Man kann sich durchaus vorstellen, dass es in dieser ungewohnten Situation bei manchen Leuten wegen vermeintlich übertriebener Machtpräsenz zu Gereiztheiten kommen kann. Um dem vorzubeugen, sollte das Verhalten bei Polizeikontrollen im theoretischen Unterricht behandelt werden. Es sollte gelingen, Verständnis für das aus dem Schutzbedürfnis der Beamten resultierende Verhalten zu wecken. Wenn das dann auch noch zu Hause zur Sprache kommt, ist dem gedeihlichen Miteinander von Bürgern und Polizei geholfen.

Tipps vom Innenminister

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat in einem kleinen Merkblatt Informationen zum Verhalten bei polizeilichen Kontrollen zusammengestellt. Daraus einige Tipps:

  • Befolgen Sie genau die Anweisung der kontrollierenden Beamten.
  • Schalten Sie bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung des Fahrzeugs ein.
  • Legen Sie nach dem Anhalten zunächst die Hände auf das Lenkrad.
  • Weisen Sie unbedingt auf mitgeführte Waffen oder andere gefährliche Gegenstände hin.
  • Kündigen Sie eigenes Verhalten an, z.B. den Griff nach den Ausweis papieren.
  • Vermeiden Sie abruptes Abbremsen und Anhalten.
  • Unterlassen Sie hastige unvorhergesehene Bewegungen.


Der Flyer ist zu beziehen beim Innenministerium des Landes Baden-Württemberg, Dorotheenstr. 6, 70173 Stuttgart

Diese Hinweise lassen sich unter geringem Zeitaufwand in den Unterricht einfügen. Im Übrigen kann das Informationsblatt beim Innenministerium kostenlos angefordert oder bei den Polizeidienststellen abgeholt werden. Weitergehende Informationen enthält die Internetseite der Polizei unter: www.polizei-bw.de.

Peter Tschöpe

 

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe Februar 2004

Erscheinungsdatum 15.02.2004

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