Darf es einem guten Lehrer passieren, sich
zeitlich zu verheddern und deshalb Wichtiges auszulassen? Das wohl nicht,
aber bei der Fülle des Stoffs ist Schwerpunktarbeit unerlässlich. Das
wussten auch die Autoren der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die der
"exemplarischen Vertiefung" Vorrang vor sklavischer inhaltlicher
Vollständigkeit gaben (§ 3 Abs. 1
FahrschAusbO).
Mancher Prüfungsstoff bedarf nicht
unbedingt großer pädagogischer Erläuterungen. So etwa die Zahlen der
zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, Maße usw. Über das grundsätzliche
Warum und Weshalb hinaus darf dafür kostbare Unterrichtszeit nicht vertan
werden. Das müssen die Schüler zu Hause pauken - wie (früher?) die
Nebenflüsse von Neckar und Rhein.
Wenn die Polizei Halt gebietet
Andererseits gibt es Themen, die nicht
prüfungserheblich sind, aber in der Praxis Bedeutung haben und deshalb im
Unterricht behandelt werden sollten.
Fahrschulwagen werden höchst selten
kontrolliert, weil die Polizei im Allgemeinen wohl davon ausgeht, dass da
alles in Ordnung sei. Praktischer Anschauungsunterricht entfällt hier
also, umso wichtiger ist es, im theoretischen Unterricht zu erfahren, wie
man sich bei polizeilichen Kontrollen zu verhalten hat.
Fehlanzeige im Rahmenplan
Anlage 1 zur
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, der Rahmenplan für den theoretischen
Unterricht, enthält unter Abschnitt 5 das Thema "Verhalten bei
Verkehrsregelung durch Polizeibeamte und Lichtzeichen". Abschnitt 11
spricht das "Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen" an.
Nichts hingegen findet man im Rahmenplan
über das Verhalten bei Verkehrskontrollen. Die meisten Kraftfahrer
reagieren zunächst einmal etwas verdutzt und werden nicht selten auch ein
bisschen kribbelig, wenn die Polizeikelle Halt gebietet. - Man weiß ja nie
so ganz genau, was die von einem wollen! Aber die gute alte Polizeikelle
ist es ja heute oft gar nicht mehr, die zum Halten auffordert. Wegen der
Gefahr durch radikale Elemente mussten zum Schutz der Beamten neue,
sicherere Methoden entwickelt werden.
Eigensicherung ist wichtig
Die Zeichen zum Anhalten werden heute
vielfach durch technische Einrichtungen vom hinterherfahrenden
Polizeifahrzeug aus gegeben. Und die Beamten sind angewiesen, auch bei
gewöhnlichen Verkehrskontrollen verstärkt auf die Eigensicherung zu
achten. Das bedeutet, dass sie nicht mehr zu zweit zum Fahrzeug kommen,
sondern einer die Sicherung übernimmt, während der andere kontrolliert.
Das kann im Zweifel auf den ordentlichen Staatsbürger etwas martialisch
wirken, vor allem wenn der sichernde Beamte die Hand an der Waffe hat. Man
kann sich durchaus vorstellen, dass es in dieser ungewohnten Situation bei
manchen Leuten wegen vermeintlich übertriebener Machtpräsenz zu
Gereiztheiten kommen kann. Um dem vorzubeugen, sollte das Verhalten bei
Polizeikontrollen im theoretischen Unterricht behandelt werden. Es sollte
gelingen, Verständnis für das aus dem Schutzbedürfnis der Beamten
resultierende Verhalten zu wecken. Wenn das dann auch noch zu Hause zur
Sprache kommt, ist dem gedeihlichen Miteinander von Bürgern und Polizei
geholfen.
Tipps vom Innenminister
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat
in einem kleinen Merkblatt Informationen zum Verhalten bei polizeilichen
Kontrollen zusammengestellt. Daraus einige Tipps:
- Befolgen Sie genau die Anweisung der
kontrollierenden Beamten.
- Schalten Sie bei Dunkelheit die
Innenbeleuchtung des Fahrzeugs ein.
- Legen Sie nach dem Anhalten zunächst die
Hände auf das Lenkrad.
- Weisen Sie unbedingt auf mitgeführte
Waffen oder andere gefährliche Gegenstände hin.
- Kündigen Sie eigenes Verhalten an, z.B.
den Griff nach den Ausweis papieren.
- Vermeiden Sie abruptes Abbremsen und
Anhalten.
- Unterlassen Sie hastige unvorhergesehene
Bewegungen.

Der Flyer ist zu beziehen beim
Innenministerium des Landes Baden-Württemberg, Dorotheenstr. 6, 70173
Stuttgart
Diese Hinweise lassen sich unter geringem
Zeitaufwand in den Unterricht einfügen. Im Übrigen kann das
Informationsblatt beim Innenministerium kostenlos angefordert oder bei den
Polizeidienststellen abgeholt werden. Weitergehende Informationen enthält
die Internetseite der Polizei unter:
www.polizei-bw.de.
Peter Tschöpe
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