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Die Verordnung zur Änderung der
Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften stand am 16.01.2004 im Bundesgesetzblatt. Wesentlicher Inhalt
ist die Umsetzung der Änderungen des Anhangs II der Zweiten
EU-Führerscheinrichtlinie. Soweit sie die Fahrprüfung betreffen, treten
die Neuerungen am 01.07.2004 in Kraft. Damit steht jetzt fest, dass ab
diesem Datum eine Reihe neuer Prüfungsfragen sowie neue Prüfzeiten und
höhere Gebühren für die praktische Prüfung gelten.
Eine Übergangsregelung wird es nicht geben:
- Wer die theoretische Prüfung nicht oder
nicht mit Erfolg vor dem 01.07.2004 ablegt, wird ab diesem Datum mit den
neuen Bogen geprüft.
- Die Bewertung ändert sich ab 01.07.2004
geringfügig: Statt zurzeit 9 sind dann 10 Fehlerpunkte zulässig. Ergeben
sich jedoch zwei Vorfahrtfehler, ist die Prüfung in jedem Fall nicht
bestanden.
Höhere Prüfgebühr für Lkw-Klassen
Für die Lkw- und Lastzugklassen wird die
Prüfzeit von bisher 45 bzw. 60 Minuten auf 75 Minuten angehoben; die
Prüfgebühr erhöht sich auf € 128,76 (inkl. MWSt.).
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg
e.V. rät seinen Mitgliedsfahrschulen, ihre Fahrschüler rechtzeitig auf die
bevorstehenden Änderungen hinzuweisen. Besonders wichtig ist dies bei
Bewerbern, die sich in den nächsten Wochen und Monaten anmelden und die
theoretische Prüfung wegen des Mindestalters nicht vor dem 01.07.2004
ablegen können.
Wie sich Fahrschulinhaber gegen
Haftungsrisiken absichern können, lesen Sie in der FahrSchulPraxis,
Ausgabe 2/2004, ab S. 70. |