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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 02.03.04

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2004, Seite 70

Andere Fragen, höherer Grenzwert

Neue Theorieprüfung ab 1. Juli 2004

 

Die Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften stand am 16.01.2004 im Bundesgesetzblatt. Wesentlicher Inhalt ist die Umsetzung der Änderungen des Anhangs II der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie. Soweit sie die Fahrprüfung betreffen, treten die Neuerungen am 01.07.2004 in Kraft. Damit steht jetzt fest, dass ab diesem Datum eine Reihe neuer Prüfungsfragen sowie neue Prüfzeiten und höhere Gebühren für die praktische Prüfung gelten.

Eine Übergangsregelung wird es nicht geben:

  • Wer die theoretische Prüfung nicht oder nicht mit Erfolg vor dem 01.07.2004 ablegt, wird ab diesem Datum mit den neuen Bogen geprüft.
     
  • Die Bewertung ändert sich ab 01.07.2004 geringfügig: Statt zurzeit 9 sind dann 10 Fehlerpunkte zulässig. Ergeben sich jedoch zwei Vorfahrtfehler, ist die Prüfung in jedem Fall nicht bestanden.

Höhere Prüfgebühr für Lkw-Klassen

Für die Lkw- und Lastzugklassen wird die Prüfzeit von bisher 45 bzw. 60 Minuten auf 75 Minuten angehoben; die Prüfgebühr erhöht sich auf € 128,76 (inkl. MWSt.).

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. rät seinen Mitgliedsfahrschulen, ihre Fahrschüler rechtzeitig auf die bevorstehenden Änderungen hinzuweisen. Besonders wichtig ist dies bei Bewerbern, die sich in den nächsten Wochen und Monaten anmelden und die theoretische Prüfung wegen des Mindestalters nicht vor dem 01.07.2004 ablegen können.

Wie sich Fahrschulinhaber gegen Haftungsrisiken absichern können, lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe 2/2004, ab S. 70.

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe Februar 2004

Erscheinungsdatum 15.02.2004

Texte dieser Ausgabe im WWW: