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Auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag
wurden Themen behandelt, die ganz unmittelbar auch die Arbeit der
Fahrschulen berühren. Vor allem die Empfehlungen der Arbeitskreise I und
III verdienen die Aufmerksamkeit des Berufstandes.
Der Arbeitskreis I befasste sich mit
dem Thema "Unfallrisiko Kleintransporter". In der Empfehlung sprach sich
der Arbeitskreis gegen ein spezielles Tempolimit für Kleintransporter aus,
weil eine solche Regelung nicht wirksam zu überwachen sei.
Bessere Technik, höhere
Ladungssicherheit
Außerdem wären von der in Rede gestandenen
Rechtsänderung nur Kleintransporter zwischen 2,8 und 3,5 t zG betroffen
gewesen. Der Arbeitskreis setzte sich vielmehr für eine bessere
Qualifizierung und Sensibilisierung der Fahrer ein. Dabei bestand
Einigkeit, dass diese Aufgabe nicht in die Fahrschulausbildung eingebunden
werden kann, sondern Sache der Unternehmen ist. Neben verbesserten
technischen Ausstattungen zur Erhöhung der Fahrzeugsicherheit und der
Ladungssicherung, empfahl der Arbeitskreis die verbindliche Ausstattung
der betroffenen Kleintransporter mit einem EG-Kontrollgerät und einen
Unfalldatenschreiber.
Schlafstörungen untersuchen?
Im Arbeitskreis II beschäftigten
sich die Experten mit der "Unfallursache Übermüdung". In seiner Empfehlung
sprach sich der Arbeitskreis dafür aus, die gewerblichen Fahrzeughalter
stärker in die Pflicht zu nehmen. Außerdem soll geprüft werden, ob die
ärztliche Untersuchung zur Eignungsfeststellung von Lkw- und Busfahrern
auf das Vorhandensein von Schlafstörungen ausgedehnt werden soll.
Leichtkrafträder: 80 km/h Beschränkung
aufheben
Der Arbeitskreis III beschäftigte
sich mit dem "Motorradverkehr". Neben Teilnahme an einem
Sicherheitstraining regten die Experten eine noch intensivere Information
der anderen Fahrzeugführer über die besonderen Fahreigenschaften der
Motorräder an. Außerdem sprach sich der Arbeitskreis dafür aus, die
Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige
Leichtkraftradfahrer aufzuheben. Die von der EG-Kommission geplante
Erhöhung der Leistungsgrenze für Krafträder der Klasse A (beschränkt)
wurde ebenso abgelehnt wie eine erneute Prüfung bei der Erweiterung der
Klasse A (beschränkt) auf die Klasse A (unbeschränkt). Einig waren sich
die Experten auch darin, dass die Klasse B nicht die Berechtigung zum
Führen von Leichtkrafträdern enthalten darf. Die Fachleute forderten die
Ausstattung von Krafträdern aller Leistungsklassen mit ABS, den Verzicht
auf Bitumen bei Fahrbahnausbesserungen und die konsequente Anbringung von
Unterfahrschutz an Leitplanken, um einen weiteren messbaren Rückgang der
Unfälle von Kraftradfahrern zu erzielen.
Die Empfehlungen der
Arbeitskreise I und III
nachstehend im vollen Wortlaut:
Arbeitskreis I:
“Unfallrisiko Kleintransporter"
Der Arbeitskreis I hat zum 1. Abschnitt mit
deutlicher Mehrheit, zum 2. und 3. Abschnitt einstimmig folgende
Empfehlung beschlossen:
- Nach Einschätzung des Arbeitskreises ist
die in den letzten Jahren stetig gestiegene Zahl von Kleintransportern
zwar unfallauffällig, ihre Unfallbeteiligung ist jedoch - auch auf
Autobahnen - nicht überdurchschnittlich. Deshalb kann sich der
Arbeitskreis derzeit der Forderung nach einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen speziell für
Kleintransporter (2,8 bis 3,5 t zG) nicht anschließen.
- Um die Sicherheit der Verkehrsteilnahme
von Kleintransportern auf allen Straßen zu verbessern, fordert der
Arbeitskreis:
- Fahrerqualifizierung und
-sensibilisierung (insbesondere Fahrzeugbeherrschung, Ladungssicherung
und erhöhtes Unfallrisiko bei hohen Geschwindigkeiten);
- verbesserte Fahrzeugsicherheit (z.B.
stärkere Bremsleistung, ABS, Fahrdynamikregler, Airbags);
- verbesserte Ladungssicherungstechnik
(z.B. mehr Zurrpunkte, stabile Trennwand);
- verstärkte Kontrollen
sicherheitsrelevanter Verkehrsvorschriften (insbesondere
Sicherheitsabstand, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen,
Gurtpflicht, Ladungssicherung und Überladung);
- europaweite Einführung des
EG-Kontrollgerätes ab 2,8 t zG zur Überwachung vorgeschriebener Lenk-
und Ruhezeiten;
- Überprüfung, ob die geltenden
Bußgeldregelsätze zu erhöhen und die Fahrverbotsregelungen strenger zu
fassen sind.
- Der Arbeitskreis empfiehlt
dringend den Einbau von Unfalldatenspeichern.
Arbeitskreis III:
"Motorradverkehr"
Das Risiko, mit einem Motorrad tödlich zu
verunglücken, ist immer noch achtmal höher als das für Pkw-Insassen. Der
Arbeitskreis hält deshalb folgende Empfehlungen für vordringlich:
- Motorradfahrer reduzieren ihr
Unfallrisiko, wenn sie sich so verhalten, dass sie in jeder Situation
noch über Sicherheitsreserven verfügen. Ihnen wird dringend empfohlen,
möglichst jährlich zu Beginn der Saison ein Sicherheitstraining für
Motorradfahrer zu absolvieren. Sicherheitstrainings sind auf breiter
Basis finanziell zu fördern.
- Auch Autofahrer sind aufgefordert, auf
die besonderen Fahreigenschaften von motorisierten Zweirädern zu achten.
Hierauf ist in der Fahrschulausbildung verstärkt einzugehen.
- Die Motorradindustrie, Medien und die
Werbung sollten Elemente der Verkehrssicherheit in den Vordergrund
stellen.
- Motorräder aller Preissegmente sollten
unbedingt mit ABS ausgerüstet werden. Dafür müssten finanzielle Anreize
geschaffen werden. Die angekündigte Initiative der Bundesregierung zur
obligatorischen Ausrüstung von Motorrädern mit ABS in Europa wird
unterstützt.
- Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80
km/h für jugendliche Leichtkraftradfahrer hat sich nicht bewährt und
sollte aufgehoben werden.
- Die von der EG-Kommission geplante
Anhebung der Leistungsgrenze auf 35 kW für den Motorradführerschein und
insbesondere eine zusätzliche Aufstiegsprüfung als Voraussetzung für das
Führen schwererer Motorräder werden abgelehnt.
- Künftig erteilte Fahrerlaubnisse der
Klasse B (Pkw) sollten aus Verkehrssicherheitsgründen nicht ohne
zusätzliche Fahrschulausbildung zum Führen von Leichtkrafträdern
berechtigen.
- Besondere Gefahrenstellen, vor allem in
Kurvenbereichen, müssen verstärkt durch Maßnahmen der Straßenbaubehörden
- namentlich durch Unterfahrschutz an Schutzplanken - entschärft werden.
Hierauf haben die Unfallkommissionen ihr besonderes Augenmerk zu
richten.
- Der Einsatz von Bitumen bei der
Fahrbahnausbesserung ist zu vermeiden.
Außerdem ist auf die strikte Einhaltung der technischen Regelwerke zur
Griffigkeit zu achten.
- Der Arbeitskreis fordert geeignete
Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Geräuschreduzierung bei
Motorrädern.
- Länder und Polizei sind aufgefordert,
eine effektive und flexible Verkehrsüberwachung - namentlich wegen der
Schwierigkeiten bei der Identifikation des Fahrers und der zum Teil
erheblichen Geschwindigkeitsverstöße - zu gewährleisten.
- Der Motorradverkehr sollte bei künftigen
Infrastrukturplanungen stärker berücksichtigt werden.
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