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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.04.04

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe März/2004, Seite 132

42. Verkehrsgerichtstag

Gut bedachte Empfehlungen

 

Auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag wurden Themen behandelt, die ganz unmittelbar auch die Arbeit der Fahrschulen berühren. Vor allem die Empfehlungen der Arbeitskreise I und III verdienen die Aufmerksamkeit des Berufstandes.

Der Arbeitskreis I befasste sich mit dem Thema "Unfallrisiko Kleintransporter". In der Empfehlung sprach sich der Arbeitskreis gegen ein spezielles Tempolimit für Kleintransporter aus, weil eine solche Regelung nicht wirksam zu überwachen sei.

Bessere Technik, höhere Ladungssicherheit

Außerdem wären von der in Rede gestandenen Rechtsänderung nur Kleintransporter zwischen 2,8 und 3,5 t zG betroffen gewesen. Der Arbeitskreis setzte sich vielmehr für eine bessere Qualifizierung und Sensibilisierung der Fahrer ein. Dabei bestand Einigkeit, dass diese Aufgabe nicht in die Fahrschulausbildung eingebunden werden kann, sondern Sache der Unternehmen ist. Neben verbesserten technischen Ausstattungen zur Erhöhung der Fahrzeugsicherheit und der Ladungssicherung, empfahl der Arbeitskreis die verbindliche Ausstattung der betroffenen Kleintransporter mit einem EG-Kontrollgerät und einen Unfalldatenschreiber.

Schlafstörungen untersuchen?

Im Arbeitskreis II beschäftigten sich die Experten mit der "Unfallursache Übermüdung". In seiner Empfehlung sprach sich der Arbeitskreis dafür aus, die gewerblichen Fahrzeughalter stärker in die Pflicht zu nehmen. Außerdem soll geprüft werden, ob die ärztliche Untersuchung zur Eignungsfeststellung von Lkw- und Busfahrern auf das Vorhandensein von Schlafstörungen ausgedehnt werden soll.

Leichtkrafträder: 80 km/h Beschränkung aufheben

Der Arbeitskreis III beschäftigte sich mit dem "Motorradverkehr". Neben Teilnahme an einem Sicherheitstraining regten die Experten eine noch intensivere Information der anderen Fahrzeugführer über die besonderen Fahreigenschaften der Motorräder an. Außerdem sprach sich der Arbeitskreis dafür aus, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige Leichtkraftradfahrer aufzuheben. Die von der EG-Kommission geplante Erhöhung der Leistungsgrenze für Krafträder der Klasse A (beschränkt) wurde ebenso abgelehnt wie eine erneute Prüfung bei der Erweiterung der Klasse A (beschränkt) auf die Klasse A (unbeschränkt). Einig waren sich die Experten auch darin, dass die Klasse B nicht die Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern enthalten darf. Die Fachleute forderten die Ausstattung von Krafträdern aller Leistungsklassen mit ABS, den Verzicht auf Bitumen bei Fahrbahnausbesserungen und die konsequente Anbringung von Unterfahrschutz an Leitplanken, um einen weiteren messbaren Rückgang der Unfälle von Kraftradfahrern zu erzielen.

Die Empfehlungen der
Arbeitskreise I und III
nachstehend im vollen Wortlaut:

Arbeitskreis I: “Unfallrisiko Kleintransporter"

Der Arbeitskreis I hat zum 1. Abschnitt mit deutlicher Mehrheit, zum 2. und 3. Abschnitt einstimmig folgende Empfehlung beschlossen:

  1. Nach Einschätzung des Arbeitskreises ist die in den letzten Jahren stetig gestiegene Zahl von Kleintransportern zwar unfallauffällig, ihre Unfallbeteiligung ist jedoch - auch auf Autobahnen - nicht überdurchschnittlich. Deshalb kann sich der Arbeitskreis derzeit der Forderung nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen speziell für Kleintransporter (2,8 bis 3,5 t zG) nicht anschließen.
     
  2. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnahme von Kleintransportern auf allen Straßen zu verbessern, fordert der Arbeitskreis:
  • Fahrerqualifizierung und -sensibilisierung (insbesondere Fahrzeugbeherrschung, Ladungssicherung und erhöhtes Unfallrisiko bei hohen Geschwindigkeiten);
  • verbesserte Fahrzeugsicherheit (z.B. stärkere Bremsleistung, ABS, Fahrdynamikregler, Airbags);
  • verbesserte Ladungssicherungstechnik (z.B. mehr Zurrpunkte, stabile Trennwand);
  • verstärkte Kontrollen sicherheitsrelevanter Verkehrsvorschriften (insbesondere Sicherheitsabstand, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen, Gurtpflicht, Ladungssicherung und Überladung);
  • europaweite Einführung des EG-Kontrollgerätes ab 2,8 t zG zur Überwachung vorgeschriebener Lenk- und Ruhezeiten;
  • Überprüfung, ob die geltenden Bußgeldregelsätze zu erhöhen und die Fahrverbotsregelungen strenger zu fassen sind.
  1. Der Arbeitskreis empfiehlt dringend den Einbau von Unfalldatenspeichern.

Arbeitskreis III: "Motorradverkehr"

Das Risiko, mit einem Motorrad tödlich zu verunglücken, ist immer noch achtmal höher als das für Pkw-Insassen. Der Arbeitskreis hält deshalb folgende Empfehlungen für vordringlich:

  1. Motorradfahrer reduzieren ihr Unfallrisiko, wenn sie sich so verhalten, dass sie in jeder Situation noch über Sicherheitsreserven verfügen. Ihnen wird dringend empfohlen, möglichst jährlich zu Beginn der Saison ein Sicherheitstraining für Motorradfahrer zu absolvieren. Sicherheitstrainings sind auf breiter Basis finanziell zu fördern.
     
  2. Auch Autofahrer sind aufgefordert, auf die besonderen Fahreigenschaften von motorisierten Zweirädern zu achten. Hierauf ist in der Fahrschulausbildung verstärkt einzugehen.
     
  3. Die Motorradindustrie, Medien und die Werbung sollten Elemente der Verkehrssicherheit in den Vordergrund stellen.
     
  4. Motorräder aller Preissegmente sollten unbedingt mit ABS ausgerüstet werden. Dafür müssten finanzielle Anreize geschaffen werden. Die angekündigte Initiative der Bundesregierung zur obligatorischen Ausrüstung von Motorrädern mit ABS in Europa wird unterstützt.
     
  5. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für jugendliche Leichtkraftradfahrer hat sich nicht bewährt und sollte aufgehoben werden.
     
  6. Die von der EG-Kommission geplante Anhebung der Leistungsgrenze auf 35 kW für den Motorradführerschein und insbesondere eine zusätzliche Aufstiegsprüfung als Voraussetzung für das Führen schwererer Motorräder werden abgelehnt.
     
  7. Künftig erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse B (Pkw) sollten aus Verkehrssicherheitsgründen nicht ohne zusätzliche Fahrschulausbildung zum Führen von Leichtkrafträdern berechtigen.
     
  8. Besondere Gefahrenstellen, vor allem in Kurvenbereichen, müssen verstärkt durch Maßnahmen der Straßenbaubehörden - namentlich durch Unterfahrschutz an Schutzplanken - entschärft werden. Hierauf haben die Unfallkommissionen ihr besonderes Augenmerk zu richten.
     
  9. Der Einsatz von Bitumen bei der Fahrbahnausbesserung ist zu vermeiden.

    Außerdem ist auf die strikte Einhaltung der technischen Regelwerke zur Griffigkeit zu achten.
     
  10. Der Arbeitskreis fordert geeignete Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Geräuschreduzierung bei Motorrädern.
     
  11. Länder und Polizei sind aufgefordert, eine effektive und flexible Verkehrsüberwachung - namentlich wegen der Schwierigkeiten bei der Identifikation des Fahrers und der zum Teil erheblichen Geschwindigkeitsverstöße - zu gewährleisten.
     
  12. Der Motorradverkehr sollte bei künftigen Infrastrukturplanungen stärker berücksichtigt werden.

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe März 2004

Erscheinungsdatum 15.03.2004

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