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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 12.05.04

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2004, Seite 176

Autobahnausbildung

Wie schnell ist vertretbar?

 

Im letzten Jahr erreichten den Verband einige Beschwerden über Fahrschulen, die angeblich ihre Fahrschüler auf der Autobahn zu schnell fahren lassen. Der schwere Raser-Unfall bei Karlsruhe, der einer jungen Frau und ihrer kleinen Tochter das Leben kostete, rückte die Diskussion um dieses Thema in ein neues Licht.

Ein aufgebrachter Vater warf einem Fahrlehrer verantwortungsloses Handeln vor, weil er von dessen Sohn verlangt hatte, auf der Autobahn mit 170 km/h bis 180 km/h zu fahren. Der Vater berief sich dabei vor allem auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und meinte, Fahranfänger seien zuvorderst zu einem verantwortungsbewussten, defensiven und umweltschonenden Fahrstil anzuhalten. Ein höheres Tempo als Richtgeschwindigkeit sei aber mit diesen Zielen nicht vereinbar. Überdies könne sich ein Lenkfehler des Fahrschülers bei so hoher Geschwindigkeit verheerend auswirken. In diesem Zusammenhang sei auch das richtungweisende Urteil des BGH zu beachten, wonach Mitverschulden vorliege, wenn nicht nachweisbar sei, dass der Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht zu verhindern gewesen wäre. Diese Einwände des Vaters, so meine ich, muss man gelten lassen.

Über 130 ist nicht immer falsch

Indes, gelegentlich fallen Schüler ganz unversehens in ein höheres Tempo als 130. Da ist dann nicht in jedem Fall sofort eine harsche Ermahnung oder gar ein Eingriff angesagt. Entscheidend ist immer auch der Ausbildungsstand, wie überhaupt das Tempo auch wesentlich vom Vermögen des Schülers bestimmt sein sollte. Besonders wichtig aber ist, dass dem Schüler die hohe Geschwindigkeit bewusst ist und der Fahrlehrer ihm demonstriert, wie viel schneller die Abstände jetzt dahin schmelzen. Der Schüler muss auch erfahren, wie früh er einen Fahrstreifenwechsel einleiten und wie weit im Voraus er besonders die nachfolgenden Fahrzeuge beobachten muss.

Drängen und scheuchen?

Es ist jedoch keinesfalls vertretbar, etwa bedächtige oder ängstliche Fahrschüler zu für sie unangenehm hohen Geschwindigkeiten zu drängen. In einem Fall soll der Fahrlehrer das Gas selbst in "die Hand genommen" und den sich bei der hohen Geschwindigkeit unbehaglich fühlenden Fahrschüler als "Weichei" verspottet haben. Ebenso inakzeptabel ist die Äußerung jenes Fahrlehrers, der in einer Versammlung kundtat, bei ihm müsse jeder Fahrschüler auf der Autobahn mit 190 km/h fahren. Den Widerspruch der Kolleginnen und Kollegen versuchte er mit der äußerst bedenklichen Bemerkung zu kontern: "Alles andere ist in meinen Augen keine sinnvolle Ausbildung, denn die jungen Leute rasen später ja sowieso!"

Krieg auf unseren Straßen?

Diese Haltung ist eines Fahrlehrers unwürdig. Wer so denkt und solche Saat legt, muss sich über die Früchte nicht wundern. Abschließend noch ein Gedanke dazu: Ist es nicht sehr interessant zu beobachten, wie relativ selten man überholt wird und wie oft man selbst überholt, wenn man mit 130 km/h unterwegs ist? Man sollte sich nicht auf Gemeinplätze wie "Die rasen doch alle" einlassen. Wer genauer hinschaut, wird feststellen, das Wort vom "Krieg auf unseren Straßen" ist eine überzogene Phrase.

Jürgen Bauer

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe April 2004

Erscheinungsdatum 15.04.2004

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