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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 12.05.04

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2004, Seite 194

Zweite Phase

Erste Seminare sind gelaufen

 

Seit Jahresbeginn können Fahranfänger ihre Probezeit verkürzen, wenn sie an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (FSF) teilnehmen. Die diese Seminare anbietenden Fahrschulen müssen sich wegen der praktischen Sicherheitsübungen rechtzeitig mit einem zertifizierten Anbieter abstimmen, der über einen geeigneten Platz und anerkannte Moderatoren verfügt.

In Ausgabe 01/04 dieser Zeitschrift wurde darauf hingewiesen, dass Fahrschule und Platzbetreiber - wohl oder übel - zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts werden, weil der Seminarteil der Fahrschule und die praktischen Sicherheitsübungen untrennbar zusammengehören. Ein steuerliches Problem entsteht dann nicht, wenn Fahrschule und Platzbetreiber jeweils den ihnen zustehenden Teil des Seminarentgeltes vereinnahmen und die darin enthaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Sollte einer der beiden seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllen, müsste gegebenenfalls der andere dafür aufkommen, da die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei der Umsatzsteuer als eigener Steuerschuldner angesehen wird.

Verkehrswacht nicht umsatzsteuerpflichtig

Die Landesverkehrswacht und die ihr angeschlossenen Kreisverkehrswachten sind nach eigener Aussage nicht umsatzsteuerpflichtig. Deshalb sollte bei Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht die Fahrschule das gesamte Seminarentgelt vereinnahmen und die darin enthaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Sodann wäre der Verkehrswacht der ihr zustehende Nettoanteil zu überweisen. Dieses Verfahren schließt spätere Forderungen des Fiskus gegen die Fahrschule aus.

Wer ist Ansprechpartner?

Zur Orientierung der Fahrschulen haben wir sowohl bei der Landesverkehrswacht als auch bei den drei ADAC-Gauen nachgefragt, wer jeweils der Ansprechpartner der Fahrschulen ist und auf welchen Plätzen die Sicherheitsübungen angeboten werden. Außerdem wollten wir wissen, wie hoch die Kosten für die praktischen Sicherheitsübungen sind und wie die Abrechnung erfolgt, wenn ein Teilnehmer nicht zu den praktischen Sicherheitsübungen erscheint. Der vom DVR zur Verfügung gestellte Mustervertrag sieht Rückzahlung des anteiligen Seminarentgelts vor, wenn ein Teilnehmer ohne eigene Schuld einen Seminarteil versäumt. Weil FSF ein freiwilliges Seminar ist, sind leichtfertige Versäumnisse größeren Ausmaßes kaum zu erwarten.

Pauschalgebühren für Sicherheitsübungen?

Während der Anfangsphase werden die wenigsten Seminare mit der höchst möglichen Anzahl von Teilnehmern laufen, realistisch sind vielmehr 6 bis 8. Schon deshalb könnten von der Teilnehmerzahl unabhängige Pauschalpreise für die praktischen Sicherheitsübungen der Fahrschule zum Nachteil werden. Auch im Falle der Erkrankung eines Seminarteilnehmers müsste die Fahrschule das Entgelt erstatten, während die Organisation ihren pauschalen Anteil ungeschmälert beansprucht. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat sich deshalb für eine auf die Anzahl der Teilnehmer bezogene Berechnung der Kosten für die Sicherheitsübungen eingesetzt.

Termine rechzeitig vereinbaren

Wir empfehlen den Seminarleitern, sich vor Seminarbeginn mit dem jeweiligen Platzbetreiber in Verbindung zu setzen, um zwei oder drei Terminvorschläge zu erhalten, von denen dann in der ersten Sitzung der endgültige Termin mit den Teilnehmern abgestimmt werden kann; die Mitteilung an die Organisation sollte unverzüglich erfolgen. Dabei sollten auch die Höhe des Entgelts und die Zahlungsmodalitäten für die Sicherheitsübungen geklärt werden.

Eine Liste mit den Plätzen und dem jeweiligen Ansprechpartner ist in FahrSchulPraxis, Ausgabe 4/2004, S. 195., abgedruckt.

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe April 2004

Erscheinungsdatum 15.04.2004

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