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Seit Jahresbeginn können Fahranfänger ihre
Probezeit verkürzen, wenn sie an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
(FSF) teilnehmen. Die diese Seminare anbietenden Fahrschulen müssen sich
wegen der praktischen Sicherheitsübungen rechtzeitig mit einem
zertifizierten Anbieter abstimmen, der über einen geeigneten Platz und
anerkannte Moderatoren verfügt.
In
Ausgabe 01/04 dieser Zeitschrift wurde darauf hingewiesen, dass
Fahrschule und Platzbetreiber - wohl oder übel - zu einer Gesellschaft des
bürgerlichen Rechts werden, weil der Seminarteil der Fahrschule und die
praktischen Sicherheitsübungen untrennbar zusammengehören. Ein
steuerliches Problem entsteht dann nicht, wenn Fahrschule und
Platzbetreiber jeweils den ihnen zustehenden Teil des Seminarentgeltes
vereinnahmen und die darin enthaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt
abführen. Sollte einer der beiden seine steuerlichen Pflichten nicht
erfüllen, müsste gegebenenfalls der andere dafür aufkommen, da die
Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei der Umsatzsteuer als eigener
Steuerschuldner angesehen wird.
Verkehrswacht nicht
umsatzsteuerpflichtig
Die Landesverkehrswacht und die ihr
angeschlossenen Kreisverkehrswachten sind nach eigener Aussage nicht
umsatzsteuerpflichtig. Deshalb sollte bei Zusammenarbeit mit der
Verkehrswacht die Fahrschule das gesamte Seminarentgelt vereinnahmen und
die darin enthaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Sodann wäre
der Verkehrswacht der ihr zustehende Nettoanteil zu überweisen. Dieses
Verfahren schließt spätere Forderungen des Fiskus gegen die Fahrschule
aus.
Wer ist Ansprechpartner?
Zur Orientierung der Fahrschulen haben wir
sowohl bei der Landesverkehrswacht als auch bei den drei ADAC-Gauen
nachgefragt, wer jeweils der Ansprechpartner der Fahrschulen ist und auf
welchen Plätzen die Sicherheitsübungen angeboten werden. Außerdem wollten
wir wissen, wie hoch die Kosten für die praktischen Sicherheitsübungen
sind und wie die Abrechnung erfolgt, wenn ein Teilnehmer nicht zu den
praktischen Sicherheitsübungen erscheint. Der vom DVR zur Verfügung
gestellte Mustervertrag sieht Rückzahlung des anteiligen Seminarentgelts
vor, wenn ein Teilnehmer ohne eigene Schuld einen Seminarteil versäumt.
Weil FSF ein freiwilliges Seminar ist, sind leichtfertige Versäumnisse
größeren Ausmaßes kaum zu erwarten.
Pauschalgebühren für Sicherheitsübungen?
Während der Anfangsphase werden die
wenigsten Seminare mit der höchst möglichen Anzahl von Teilnehmern laufen,
realistisch sind vielmehr 6 bis 8. Schon deshalb könnten von der
Teilnehmerzahl unabhängige Pauschalpreise für die praktischen
Sicherheitsübungen der Fahrschule zum Nachteil werden. Auch im Falle der
Erkrankung eines Seminarteilnehmers müsste die Fahrschule das Entgelt
erstatten, während die Organisation ihren pauschalen Anteil ungeschmälert
beansprucht. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat sich deshalb
für eine auf die Anzahl der Teilnehmer bezogene Berechnung der Kosten für
die Sicherheitsübungen eingesetzt.
Termine rechzeitig vereinbaren
Wir empfehlen den Seminarleitern, sich vor
Seminarbeginn mit dem jeweiligen Platzbetreiber in Verbindung zu setzen,
um zwei oder drei Terminvorschläge zu erhalten, von denen dann in der
ersten Sitzung der endgültige Termin mit den Teilnehmern abgestimmt werden
kann; die Mitteilung an die Organisation sollte unverzüglich erfolgen.
Dabei sollten auch die Höhe des Entgelts und die Zahlungsmodalitäten für
die Sicherheitsübungen geklärt werden.
Eine Liste mit den Plätzen und dem
jeweiligen Ansprechpartner ist in FahrSchulPraxis, Ausgabe 4/2004, S.
195., abgedruckt. |