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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 03.06.04

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Mai/2004, Seite 277

Identitätskontrolle

Kosovo: UNMIK-Dokumente gelten

 

Dem Kosovo ist es bislang noch nicht gelungen, eine eigenständige staatliche Verwaltung aufzubauen. Nach wie vor wird dieses Gebiet von der UN verwaltet. Die Interimsverwaltung stellt Reisedokumente für die dort lebenden Menschen aus, die als Reisepass anzuerkennen sind. Mit dem nachfolgend abgedruckten Schreiben vom 13.04.2004 hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg die TP-Leitung informiert, dass die von der UNMIK ausgestellten Dokumente bei der Fahrerlaubnisprüfung als Identitätsnachweis anzuerkennen sind.

 

Identitätsprüfung;
Anerkennung von UNMIK Travel Documents

... Die United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) verwaltet zurzeit den Kosovo auf der Grundlage der Sicherheitsresolution 1244. Diese Resolution überträgt der UNMIK die Wahrnehmung sämtlicher grundlegender ziviler Verwaltungsfunktionen. Die Entscheidungen der UNMIK haben hoheitlichen Charakter.

Im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben stellt die UNMIK für die Bewohner des betreffenden Gebietes so genannte "Travel Documents" aus, die international gültig sind. Diese Reisedokumente sind als "Reisepass" i. S. der §§ 16 Abs. 3 S. 3, 17 Abs. 5 S. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anzusehen ...

Mit freundlichen Grüßen

Poymann

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe Mai 2004

Erscheinungsdatum 15.05.2004

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