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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2004, Seite 425

Von der Wiege bis zur Bahre...

Formulare, Formulare - fürs Finanzamt

 

Aus FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2004, S. 647:

Wichtiger Nachtrag zur
Einnahme-Überschussrechung:

Schikanöses Formular eingestampft

In der Ausgabe 8/2004 berichteten wir auf der Seite 425 ff. über das neue Formular für die Einnahme-Überschussrechnung. Wir wiesen auch darauf hin, dass dieses Formular ab dem Veranlagungszeitraum 2004 von allen Steuerpflichtigen zu benutzen sei, die ihren Gewinn nicht durch Vermögensvergleich (Bilanz), sondern durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelten; das ist bei Fahrschulen überwiegend üblich.

Dies war die Rechtslage vom August 2004. Nach erheblichen Protesten aus den Verbänden und der Wirtschaft hat das Bundesfinanzministerium das monströse Formular zurückgezogen. Für 2005 wurde ein neuer, abgespeckter Vordruck angekündigt. Das Ganze läuft unter dem Stichwort "Bürokratieabbau für den Mittelstand".

Freie Berufe und gleichgestellte Berufsgruppen, zu denen auch die Fahrschulen zählen, können sich Bilanz und doppelte Buchführung sparen. Lediglich Einnahmen und Ausgaben müssen aufgezeichnet werden. Doch das Finanzamt verlangt jetzt neue, genormte Formulare.

Bislang überließ es die Finanzverwaltung den Unternehmern, wie sie ihre Einnahmenüberschussrechnung aufbauten. Es war auch nicht unüblich, dass die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer (Bruttobeträge) ausgewiesen wurden. Die neue Vorschrift verlangt von Unternehmern, die mehr als € 17.500 Bruttoumsatz pro Jahr erzielen, also nicht die "Kleinunternehmerregelung" anwenden können, alle umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen netto zu erfassen und die Mehrwertsteuer gesondert ausweisen. Das gilt für alle Umsätze, auch für solche mit ermäßigtem Steuersatz (z.B. bei Fahrschulen der Lehrmittelverkauf). Danach sind die weiteren Betriebseinnahmen in der in dem Muster vorgegebenen Reihenfolge aufzuführen.

Auch die Betriebsausgaben müssen netto ausgewiesen werden, und zwar in der im Vordruck vorgegebenen Reihenfolge. Zu dem Mustervordruck gibt es eine ausführliche Erläuterung. Allein der Berechnung der Kraftfahrzeugkosten ist eine halbe Seite gewidmet. Dabei werden die Berechnungen der Ausgaben für die private Nutzung detailliert aufgeschlüsselt.

Man sollte sich möglichst bald mit diesem Vordruck befassen und erforderlichenfalls die Buchhaltung dem neuen Schema anpassen, weil sonst die Beratungskosten für den Jahresabschluss 2004 höher ausfallen könnten als bisher.

Die Vordrucke und die Erläuterungen können entweder bei der Finanzverwaltung angefordert (Vordruck EÜR) oder aus dem Internet unter www.bundesfinanzministerium.de heruntergeladen werden.

Gibt man auf der Homepage im Feld "Suchen" den Begriff EÜR ein, kann man sich sowohl den Vordruck als auch die Erläuterungen als pdf-Datei herunterladen.

Hier die direkten Links:

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe August 2004

Erscheinungsdatum 15.08.2004

Artikel dieser Ausgabe im WWW: