| Aus FahrSchulPraxis,
Ausgabe Dezember/2004, S. 647:
Wichtiger Nachtrag zur
Einnahme-Überschussrechung:
Schikanöses Formular
eingestampft
In der Ausgabe 8/2004
berichteten wir auf der Seite 425 ff. über das neue Formular für die
Einnahme-Überschussrechnung. Wir wiesen auch darauf hin, dass dieses
Formular ab dem Veranlagungszeitraum 2004 von allen Steuerpflichtigen
zu benutzen sei, die ihren Gewinn nicht durch Vermögensvergleich
(Bilanz), sondern durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelten; das
ist bei Fahrschulen überwiegend üblich.
Dies war die Rechtslage
vom August 2004. Nach erheblichen Protesten aus den Verbänden und der
Wirtschaft hat das Bundesfinanzministerium das monströse Formular
zurückgezogen. Für 2005 wurde ein neuer, abgespeckter Vordruck
angekündigt. Das Ganze läuft unter dem Stichwort "Bürokratieabbau für
den Mittelstand". |
Freie Berufe und gleichgestellte
Berufsgruppen, zu denen auch die Fahrschulen zählen, können sich Bilanz
und doppelte Buchführung sparen. Lediglich Einnahmen und Ausgaben müssen
aufgezeichnet werden. Doch das Finanzamt verlangt jetzt neue, genormte
Formulare.
Bislang überließ es die Finanzverwaltung
den Unternehmern, wie sie ihre Einnahmenüberschussrechnung aufbauten. Es
war auch nicht unüblich, dass die Einnahmen einschließlich der
Umsatzsteuer (Bruttobeträge) ausgewiesen wurden. Die neue Vorschrift
verlangt von Unternehmern, die mehr als € 17.500 Bruttoumsatz pro Jahr
erzielen, also nicht die "Kleinunternehmerregelung" anwenden können, alle
umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen netto zu erfassen und die Mehrwertsteuer
gesondert ausweisen. Das gilt für alle Umsätze, auch für solche mit
ermäßigtem Steuersatz (z.B. bei Fahrschulen der Lehrmittelverkauf).
Danach sind die weiteren Betriebseinnahmen in der in dem Muster
vorgegebenen Reihenfolge aufzuführen.
Auch die Betriebsausgaben müssen netto
ausgewiesen werden, und zwar in der im Vordruck vorgegebenen Reihenfolge.
Zu dem Mustervordruck gibt es eine ausführliche Erläuterung. Allein der
Berechnung der Kraftfahrzeugkosten ist eine halbe Seite gewidmet. Dabei
werden die Berechnungen der Ausgaben für die private Nutzung detailliert
aufgeschlüsselt.
Man sollte sich möglichst bald mit diesem
Vordruck befassen und erforderlichenfalls die Buchhaltung dem neuen Schema
anpassen, weil sonst die Beratungskosten für den Jahresabschluss 2004
höher ausfallen könnten als bisher.
Die Vordrucke und die Erläuterungen können
entweder bei der Finanzverwaltung angefordert (Vordruck EÜR) oder aus dem
Internet unter
www.bundesfinanzministerium.de
heruntergeladen werden.
Gibt man auf der Homepage im Feld "Suchen"
den Begriff EÜR ein, kann man sich sowohl den Vordruck als auch die
Erläuterungen als pdf-Datei herunterladen.
Hier die direkten Links:
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