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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 25.08.04

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2004, Seite 428

Die Zeit rennt - Zahnersatz und Lebensversicherung

Wichtige Entscheidungen jetzt treffen

 

Mitten im Sommer an Sylvester denken? Diesmal ja, denn am 1. Januar 2005 kommen für die Krankheits- und Altersvorsorge einschneidende gesetzliche Neuerungen, die sehr viele Menschen betreffen. Die Zeit rennt, und deshalb sollte man für den Zahnersatz und die Altersvorsorge jetzt, und zwar ohne zu zögern, die notwendigen Entscheidungen treffen.

Zahnersatz wird ab dem ab 1. Januar 2005 aus dem paritätisch (gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) finanzierten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgegliedert. Das heißt:

a) Jeder gesetzlich Krankenversicherte bleibt, sofern er nichts unternimmt, bei seiner Krankenkasse weiterhin für Zahnersatz versichert, jedoch gegen eigenen Beitrag den er - wie oben erwähnt - alleine, ohne Beteiligung des Arbeitgebers, erbringen muss.

b) Zahnersatz, den die GKV künftig übernimmt, liegt mit Sicherheit an der unteren Grenze des heutigen zahnmedizinischen und zahntechnischen Standards. Bezahlt werden nur so genannte Festzuschüsse, die in aller Regel die vollen Kosten des Zahnersatzes nicht decken werden.

Private Zusatzversicherung

Nicht umsonst empfehlen die gesetzlichen Krankenkassen den Abschluss einer Zusatzversicherung für Zahnersatz bei privaten Krankenversicherungen. Einige GKV haben bereits mit privaten Versicherungen Zusatzvereinbarungen abgeschlossen. Selbstverständlich kann der Versicherte die Zahnersatzleistung aber auch vollständig privat absichern.

Was passiert beim Wechsel der GKV?

Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann zum Jahresende die Krankenkasse wechseln. Davon machen immer mehr Versicherte Gebrauch. Was passiert aber in Zukunft mit der Zusatzversicherung für Zahnersatz, wenn man die gesetzliche Krankenkasse wechselt? Will man die Zusatzversicherung bei der privaten Gesellschaft belassen, mit der die bisherige GKV einen Kooperationsvertrag unterhält, steigen die Prämien. Wechselt man auch mit der Zusatzversicherung, hat man ein neues, ungünstigeres Eintrittsalter und somit eine höhere Prämie. Die neue Versicherung kann überdies eine Gesundheitsprüfung verlangen, deren Ergebnis zu weiteren Erschwernissen führen kann. Dieses Problem besteht nicht, wenn der Zusatzversicherungsvertrag beim Gruppenversicherungspartner des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg, der Allianz, abgeschlossen wurde.

Voll privat versichern

Jeder kann sich aber für voll privat versicherten Zahnersatz entscheiden. Dabei lohnt es sich für Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V., das Angebot der Allianz Private Kranken zu prüfen, weil die Prämien dank Gruppenvertrag attraktiv sind. Wichtig ist jedoch, der gesetzlichen Krankenkasse die Entscheidung mitzuteilen. Wer nichts tut, bleibt zwangsweise bei der GKV. Wer sich befreien lässt, hat keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV (einmal für Zahnersatz befreit, immer für Zahnersatz befreit). Die Befreiung ist übrigens nur dann möglich, wenn man den Abschluss eines speziellen Zahnersatzpflichttarifes bei einer privaten Krankenkasse (PKV) nachweisen kann.

Nachgelagerte Besteuerung von Lebensversicherungen

Bei der zweiten, ebenfalls jetzt zu treffenden Entscheidung, geht es um die Altersversorgung. Ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen unterliegen der sog. nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Prämien im Rahmen von Höchstbeträgen steuerlich zwar weiterhin abzugsfähig bleiben, dafür aber bei der Auszahlung der Versicherungssumme bzw. der Rente Einkommensteuer fällig wird. Wer noch in diesem Jahr einen Lebensversicherungsvertrag abschließt, darf die Leistungen aus dem Vertrag, wie bisher, steuerfrei kassieren.

Noch in 2004 muss Geld fließen

Der Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung alleine reicht nicht, es muss mindestens die erste Prämie noch in 2004 bezahlt werden. Die Erfahrung lehrt, dass viele Interessenten bis kurz vor Jahresende warten. Das kann zu Engpässen bei der Ausfertigung der Versicherungsscheine führen. Deshalb muss der Versicherungsvertrag spätestens zum 01.12.2004 beginnen, das heißt, der Antrag muss spätestens im November gestellt sein.

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. und ihre Angehörigen erreichen über die zentrale Rufnummer

0711 / 20 80 537

Spezialisten, die umfassend informieren und auf Wunsch auch Beratungstermine vereinbaren.

 

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe August 2004

Erscheinungsdatum 15.08.2004

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