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Mitten im Sommer an Sylvester denken?
Diesmal ja, denn am 1. Januar 2005 kommen für die Krankheits- und
Altersvorsorge einschneidende gesetzliche Neuerungen, die sehr viele
Menschen betreffen. Die Zeit rennt, und deshalb sollte man für den
Zahnersatz und die Altersvorsorge jetzt, und zwar ohne zu zögern, die
notwendigen Entscheidungen treffen.
Zahnersatz wird ab dem ab 1. Januar 2005
aus dem paritätisch (gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
finanzierten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
ausgegliedert. Das heißt:
a) Jeder gesetzlich
Krankenversicherte bleibt, sofern er nichts unternimmt, bei seiner
Krankenkasse weiterhin für Zahnersatz versichert, jedoch gegen eigenen
Beitrag den er - wie oben erwähnt - alleine, ohne Beteiligung des
Arbeitgebers, erbringen muss.
b) Zahnersatz, den die GKV künftig
übernimmt, liegt mit Sicherheit an der unteren Grenze des heutigen
zahnmedizinischen und zahntechnischen Standards. Bezahlt werden nur so
genannte Festzuschüsse, die in aller Regel die vollen Kosten des
Zahnersatzes nicht decken werden.
Private Zusatzversicherung
Nicht umsonst empfehlen die gesetzlichen
Krankenkassen den Abschluss einer Zusatzversicherung für Zahnersatz bei
privaten Krankenversicherungen. Einige GKV haben bereits mit privaten
Versicherungen Zusatzvereinbarungen abgeschlossen. Selbstverständlich kann
der Versicherte die Zahnersatzleistung aber auch vollständig privat
absichern.
Was passiert beim Wechsel der GKV?
Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann
zum Jahresende die Krankenkasse wechseln. Davon machen immer mehr
Versicherte Gebrauch. Was passiert aber in Zukunft mit der
Zusatzversicherung für Zahnersatz, wenn man die gesetzliche Krankenkasse
wechselt? Will man die Zusatzversicherung bei der privaten Gesellschaft
belassen, mit der die bisherige GKV einen Kooperationsvertrag unterhält,
steigen die Prämien. Wechselt man auch mit der Zusatzversicherung, hat man
ein neues, ungünstigeres Eintrittsalter und somit eine höhere Prämie. Die
neue Versicherung kann überdies eine Gesundheitsprüfung verlangen, deren
Ergebnis zu weiteren Erschwernissen führen kann. Dieses Problem besteht
nicht, wenn der Zusatzversicherungsvertrag beim
Gruppenversicherungspartner des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg, der
Allianz, abgeschlossen wurde.
Voll privat versichern
Jeder kann sich aber für voll privat
versicherten Zahnersatz entscheiden. Dabei lohnt es sich für Mitglieder
des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V., das Angebot der Allianz
Private Kranken zu prüfen, weil die Prämien dank Gruppenvertrag attraktiv
sind. Wichtig ist jedoch, der gesetzlichen Krankenkasse die Entscheidung
mitzuteilen. Wer nichts tut, bleibt zwangsweise bei der GKV. Wer sich
befreien lässt, hat keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV (einmal für
Zahnersatz befreit, immer für Zahnersatz befreit). Die Befreiung ist
übrigens nur dann möglich, wenn man den Abschluss eines speziellen
Zahnersatzpflichttarifes bei einer privaten Krankenkasse (PKV) nachweisen
kann.
Nachgelagerte Besteuerung von
Lebensversicherungen
Bei der zweiten, ebenfalls jetzt zu
treffenden Entscheidung, geht es um die Altersversorgung. Ab dem 1. Januar
2005 abgeschlossene Lebensversicherungen unterliegen der sog.
nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Prämien im Rahmen von
Höchstbeträgen steuerlich zwar weiterhin abzugsfähig bleiben, dafür aber
bei der Auszahlung der Versicherungssumme bzw. der Rente Einkommensteuer
fällig wird. Wer noch in diesem Jahr einen Lebensversicherungsvertrag
abschließt, darf die Leistungen aus dem Vertrag, wie bisher, steuerfrei
kassieren.
Noch in 2004 muss Geld fließen
Der Antrag auf Abschluss einer
Lebensversicherung alleine reicht nicht, es muss mindestens die erste
Prämie noch in 2004 bezahlt werden. Die Erfahrung lehrt, dass viele
Interessenten bis kurz vor Jahresende warten. Das kann zu Engpässen bei
der Ausfertigung der Versicherungsscheine führen. Deshalb muss der
Versicherungsvertrag spätestens zum 01.12.2004 beginnen, das heißt, der
Antrag muss spätestens im November gestellt sein.
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V. und ihre Angehörigen erreichen über die zentrale
Rufnummer
0711 / 20 80 537
Spezialisten, die umfassend informieren
und auf Wunsch auch Beratungstermine vereinbaren.
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