FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2004

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2004

November 2004

Oktober 2004

September 2004

August 2004

Juli 2004

Juni 2004

Mai 2004

April 2004

März 2004

Februar 2004

Januar 2004

Übersicht 2004

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 30.09.04

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2004, Seite 479

Theoretische Prüfung

Weniger Fragen bei Erweiterung

 

Kein Bonus bei "Umschreibung"!

Mit Einführung der neuen Prüfungsrichtlinie am 1. Juli 2004 veränderte sich bei Erweiterungen von Fahrerlaubnissen auch die theoretische Prüfung. Während beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis 20 Fragen des Grundstoffs bearbeitet werden müssen, sind es bei Erweiterungen nur noch 10.

Nur wenige Führerscheinbesitzer - das zeigt die Erfahrung - frischen regelmäßig ihre kraftfahrerischen Kenntnisse auf. Deshalb war es schon immer richtig, bei Erweiterungsprüfungen das Kernwissen zu prüfen. Manch einer erfährt nur so, wie viel sich inzwischen geändert hat.

Weniger Grundstoff

Der klassische Fall einer Erweiterung ist der von - nennen wir ihn mal - Fritz Müller. Mit 16 Jahren erwirbt er Klasse A1. Er muss 20 Fragen aus dem Grundstoff und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff beantworten; das Gleiche gilt für evtl. Wiederholungsprüfungen. Als er 18 ist, will er auf Klasse B erweitern. Nun muss er aus dem Grundstoff nur noch 10 statt 20 Fragen beantworten; hinzu kommen 10 aus dem Zusatzstoff. Mit höchstens 6 Fehlerpunkten hat er die Prüfung bestanden.

Antrag für mehrere Klassen

Lisa Meier besitzt die Mofa-Prüfbescheinigung, aber noch keinen Führerschein. Sie will die Klassen A und B machen. Das heißt, sie muss 20 Fragen aus dem Grundstoff und je Klasse 10 Fragen aus dem Zusatzstoff bearbeiten. Bei den Grundstoff-Fragen beantwortet sie 2 mit Wertigkeit 4 und eine mit Wertigkeit 2 falsch. In den Zusatzfragen Klasse A macht sie keinen Fehler. Damit ist die Prüfung der Klasse A mit 10 Fehlerpunkten bestanden. Aber sie beantwortet eine Zusatzfrage Klasse B falsch, was ihr 3 weitere Punkte einbringt. Das macht für Klasse B 13 Punkte - also nicht bestanden.

Bei der Wiederholungsprüfung bekommt sie nach der neuen Regelung einen Bogen mit nur 10 Fragen aus dem Grundstoff und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff. (Die Prüfungsrichtlinie regelt diesen Fall in einer Fußnote: "Um eine Erweiterungsprüfung handelt es sich immer dann, wenn eine bestandene, noch gültige theoretische Fahrerlaubnisprüfung oder Fahrerlaubnis vorhanden ist.") Die Wiederholungsprüfung gilt in diesem Fall als Erweiterungsprüfung.

Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis

Tsunga Tungi aus Ghana wohnt seit einem Jahr in Deutschland. Er will seinen noch gültigen ghanaischen Führerschein Klasse B, der ihn berechtigte, in Deutschland während längstens 6 Monaten Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen, "umschreiben" lassen. Bei konsequenter Auslegung der Regel müsste er, da er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, nur einen Bogen mit 10 Fragen aus dem Grundstoff ausfüllen. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass in diesem Fall 20 Fragen aus dem Grundstoff zu bearbeiten sind, weil der Bewerber bislang die Kenntnis der deutschen Verkehrsregeln noch nicht in einer Prüfung nachgewiesen hat. Hier tut Klarstellung in der Prüfungsrichtlinie Not!

Jim Bull hat einen bis zum 31.05.2004 befristeten Führerschein aus der kanadischen Provinz Manitoba, die ein nach Anlage 11 FeV begünstigter Staat ist. Er beantragt im August 2004 die "Umschreibung" in einen deutschen Führerschein. Weil sein Führerschein nicht mehr gültig ist, nützt ihm Anlage 11 nichts, er muss eine Prüfung ablegen. Bei der Prüfung bekommt Mister Bull ebenfalls einen Bogen mit 20 Fragen Grundstoff.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe September 2004

Erscheinungsdatum 15.09.2004

Artikel dieser Ausgabe im WWW: