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Kein Bonus bei "Umschreibung"!
Mit Einführung der neuen
Prüfungsrichtlinie am 1. Juli 2004 veränderte sich bei Erweiterungen von
Fahrerlaubnissen auch die theoretische Prüfung. Während beim Ersterwerb
einer Fahrerlaubnis 20 Fragen des Grundstoffs bearbeitet werden müssen,
sind es bei Erweiterungen nur noch 10.
Nur wenige Führerscheinbesitzer - das zeigt
die Erfahrung - frischen regelmäßig ihre kraftfahrerischen Kenntnisse auf.
Deshalb war es schon immer richtig, bei Erweiterungsprüfungen das
Kernwissen zu prüfen. Manch einer erfährt nur so, wie viel sich inzwischen
geändert hat.
Weniger Grundstoff
Der klassische Fall einer Erweiterung ist
der von - nennen wir ihn mal - Fritz Müller. Mit 16 Jahren erwirbt er
Klasse A1. Er muss 20 Fragen aus dem Grundstoff und 10 Fragen aus dem
Zusatzstoff beantworten; das Gleiche gilt für evtl.
Wiederholungsprüfungen. Als er 18 ist, will er auf Klasse B erweitern. Nun
muss er aus dem Grundstoff nur noch 10 statt 20 Fragen beantworten; hinzu
kommen 10 aus dem Zusatzstoff. Mit höchstens 6 Fehlerpunkten hat er die
Prüfung bestanden.
Antrag für mehrere Klassen
Lisa Meier besitzt die
Mofa-Prüfbescheinigung, aber noch keinen Führerschein. Sie will die
Klassen A und B machen. Das heißt, sie muss 20 Fragen aus dem Grundstoff
und je Klasse 10 Fragen aus dem Zusatzstoff bearbeiten. Bei den
Grundstoff-Fragen beantwortet sie 2 mit Wertigkeit 4 und eine mit
Wertigkeit 2 falsch. In den Zusatzfragen Klasse A macht sie keinen Fehler.
Damit ist die Prüfung der Klasse A mit 10 Fehlerpunkten bestanden. Aber
sie beantwortet eine Zusatzfrage Klasse B falsch, was ihr 3 weitere Punkte
einbringt. Das macht für Klasse B 13 Punkte - also nicht bestanden.
Bei der Wiederholungsprüfung bekommt sie
nach der neuen Regelung einen Bogen mit nur 10 Fragen aus dem Grundstoff
und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff. (Die Prüfungsrichtlinie regelt diesen
Fall in einer Fußnote: "Um eine Erweiterungsprüfung handelt es sich immer
dann, wenn eine bestandene, noch gültige theoretische Fahrerlaubnisprüfung
oder Fahrerlaubnis vorhanden ist.") Die Wiederholungsprüfung gilt in
diesem Fall als Erweiterungsprüfung.
Umtausch einer ausländischen
Fahrerlaubnis
Tsunga Tungi aus Ghana wohnt seit einem
Jahr in Deutschland. Er will seinen noch gültigen ghanaischen Führerschein
Klasse B, der ihn berechtigte, in Deutschland während längstens 6 Monaten
Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen, "umschreiben" lassen. Bei
konsequenter Auslegung der Regel müsste er, da er eine gültige
Fahrerlaubnis besitzt, nur einen Bogen mit 10 Fragen aus dem Grundstoff
ausfüllen. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass in diesem Fall 20
Fragen aus dem Grundstoff zu bearbeiten sind, weil der Bewerber bislang
die Kenntnis der deutschen Verkehrsregeln noch nicht in einer Prüfung
nachgewiesen hat. Hier tut Klarstellung in der Prüfungsrichtlinie Not!
Jim Bull hat einen bis zum 31.05.2004
befristeten Führerschein aus der kanadischen Provinz Manitoba, die ein
nach Anlage 11 FeV begünstigter Staat ist. Er beantragt im August 2004 die
"Umschreibung" in einen deutschen Führerschein. Weil sein Führerschein
nicht mehr gültig ist, nützt ihm Anlage 11 nichts, er muss eine Prüfung
ablegen. Bei der Prüfung bekommt Mister Bull ebenfalls einen Bogen mit 20
Fragen Grundstoff. |