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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2004, Seite 542

Information für Verbraucher

Gesetzgeber fordert Information

 

Ob beim Autofahren Kraftstoff gespart oder unnötig verbrannt wird, hängt in hohem Maße von den Fähigkeiten des Fahrers ab. Aber auch die Technik leistet einen gewichtigen Beitrag. Bei der Information der potenziellen Käufer stellen viele Hersteller immer noch Beschleunigungswerte und Höchstgeschwindigkeit stärker heraus als Angaben zum Kraftstoffverbrauch und Abgasverhalten. Das will der Gesetzgeber jetzt ändern.

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz vom 30. Januar 2002 dient dabei als Grundlage. Am 3. Juni 2004 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen neuer Personenkraftwagen verkündet. Sie tritt am 1. November 2004 in Kraft.

Die Verordnung verpflichtet die Hersteller von Personenkraftwagen, die in Deutschland zum Verkauf angeboten werden, gemeinsam einen Leitfaden zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen zu erstellen. In diesem Leitfaden müssen alle in Deutschland angebotenen Modelle jeder Fabrikmarke, auch jene, die erst im Laufe des Jahres oder im Folgejahr auf den Markt kommen, gelistet werden. Der Leitfaden muss mindestens einmal jährlich eine Aktualisierung erfahren. Jeder Interessent hat Anspruch darauf, dass ihm der Leitfaden kostenlos zur Verfügung gestellt wird; lediglich die Versandkosten dürfen ihm in Rechnung gestellt werden.

Außerdem wird jeder Händler verpflichtet, für alle in seinen Verkaufsräumen ausgestellten Fahrzeuge die Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emmissionen am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe anzugeben. Schließlich muss am Verkaufsort ein Aushang diese Angaben für alle Modelle angeben, die dort bestellt werden können. Die Angaben können ebenso wie der Leitfaden auch elektronisch durch Bildschirmanzeige dargestellt werden.

Da mit der Verordnung eine europäische Richtlinie umgesetzt werden muss, war zu erwarten, dass sämtliche Details bis ins Letzte geregelt werden. So wird beispielsweise explizit vorgeschrieben, dass der Kraftstoffverbrauch in Liter je 100 Kilometer, bei erdgasbetriebenen Fahrzeugen in Kubikmeter je 100 Kilometer angegeben wird, und zwar bis zur ersten Dezimalstelle genau. Die CO2-Emission muss in Gramm je Kilometer angegeben werden, und zwar auf die ganze Zahl auf- oder abgerundet.

Auch in Werbeschriften, gedruckt oder in elektronischer Form, müssen künftig diese Angaben enthalten sein. Werbeschriften, die vor dem 1. November 2004 erstellt wurden und die geforderten Angaben nicht enthalten, dürfen noch bis zum 1. Februar 2005 verwendet werden.
Das Nichtbeachten der Verordnung ist ordnungswidrig und bußgeldbewehrt. Deshalb ist zu erwarten, dass Hersteller und Händler die geforderten Angaben machen. Bleibt nur noch zu hoffen, dass diese Angaben auch in die Kaufentscheidung mit einfließen.

Wolfgang Fischer

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Oktober 2004

Erscheinungsdatum 15.10.2004

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