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Ob beim Autofahren Kraftstoff gespart oder
unnötig verbrannt wird, hängt in hohem Maße von den Fähigkeiten des
Fahrers ab. Aber auch die Technik leistet einen gewichtigen Beitrag. Bei
der Information der potenziellen Käufer stellen viele Hersteller immer
noch Beschleunigungswerte und Höchstgeschwindigkeit stärker heraus als
Angaben zum Kraftstoffverbrauch und Abgasverhalten. Das will der
Gesetzgeber jetzt ändern. Das
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz vom 30. Januar 2002 dient dabei als
Grundlage. Am 3. Juni 2004 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung über
Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen neuer
Personenkraftwagen verkündet. Sie tritt am 1. November 2004 in Kraft.
Die Verordnung verpflichtet die Hersteller
von Personenkraftwagen, die in Deutschland zum Verkauf angeboten werden,
gemeinsam einen Leitfaden zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen zu
erstellen. In diesem Leitfaden müssen alle in Deutschland angebotenen
Modelle jeder Fabrikmarke, auch jene, die erst im Laufe des Jahres oder im
Folgejahr auf den Markt kommen, gelistet werden. Der Leitfaden muss
mindestens einmal jährlich eine Aktualisierung erfahren. Jeder Interessent
hat Anspruch darauf, dass ihm der Leitfaden kostenlos zur Verfügung
gestellt wird; lediglich die Versandkosten dürfen ihm in Rechnung gestellt
werden.
Außerdem wird jeder Händler verpflichtet,
für alle in seinen Verkaufsräumen ausgestellten Fahrzeuge die Angaben über
den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emmissionen am Fahrzeug oder in dessen
unmittelbarer Nähe anzugeben. Schließlich muss am Verkaufsort ein Aushang
diese Angaben für alle Modelle angeben, die dort bestellt werden können.
Die Angaben können ebenso wie der Leitfaden auch elektronisch durch
Bildschirmanzeige dargestellt werden.
Da mit der Verordnung eine europäische
Richtlinie umgesetzt werden muss, war zu erwarten, dass sämtliche Details
bis ins Letzte geregelt werden. So wird beispielsweise explizit
vorgeschrieben, dass der Kraftstoffverbrauch in Liter je 100 Kilometer,
bei erdgasbetriebenen Fahrzeugen in Kubikmeter je 100 Kilometer angegeben
wird, und zwar bis zur ersten Dezimalstelle genau. Die CO2-Emission muss
in Gramm je Kilometer angegeben werden, und zwar auf die ganze Zahl auf-
oder abgerundet.
Auch in Werbeschriften, gedruckt oder in
elektronischer Form, müssen künftig diese Angaben enthalten sein.
Werbeschriften, die vor dem 1. November 2004 erstellt wurden und die
geforderten Angaben nicht enthalten, dürfen noch bis zum 1. Februar 2005
verwendet werden.
Das Nichtbeachten der Verordnung ist ordnungswidrig und bußgeldbewehrt.
Deshalb ist zu erwarten, dass Hersteller und Händler die geforderten
Angaben machen. Bleibt nur noch zu hoffen, dass diese Angaben auch in die
Kaufentscheidung mit einfließen.
Wolfgang Fischer |