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Der TÜV Süd wird den Fahrschulen seines
Betreuungsbereichs einen neuen Service anbieten: den TÜV-Info Service
Prüfaufträge. Fahrschulen, die über einen Internetzugang verfügen, haben
in Kürze die Möglichkeit, sich direkt beim TÜV über die Prüfaufträge ihrer
Kunden zu informieren.
Freitagabend, 17.00 Uhr. Frau Fleißig teilt
ihrem Fahrlehrer mit, ihr geplanter Urlaub habe sich um eine Woche
verschoben, weshalb sie gerne am kommenden Mittwoch die theoretische
Prüfung ablegen wolle. Ihr Fahrlehrer nickt zustimmend, denn nach den
Vorprüfungen zu urteilen ist Frau Fleißig eine 0-Punkte-Kandidatin. Unklar
ist nur, ob ihr Prüfauftrag schon vorliegt. TÜV und Führerscheinstelle
sind zu dieser Abendstunde nicht mehr zu erreichen. Der Fahrlehrer ruft
deshalb im Internet seine Seite beim TÜV auf und sieht, dass der
Prüfauftrag vorliegt. Ein Zukunftstraum? Ja, aber einer der schon ab
November 2004 mit der Einführung des "TÜV-Info Service Prüfaufträge" wahr
werden wird. In den nächsten Wochen werden die Fahrschulen von ihrer
TÜV-Niederlassung über die Voraussetzungen und Möglichkeiten dieses
Info-Services informiert.
Datenrechtliche Zustimmung muss sein
Datenrechtliche Voraussetzung ist die
Zustimmung der Fahrschüler zum Datenaustausch zwischen TÜV und Fahrschule.
Zwar verfügt die Fahrschule bereits über fast alle infrage kommenden
Daten, dennoch müssen TÜV und Fahrschulen die Vorschriften des
Datenschutzgesetzes peinlich genau einhalten. Den Fahrschulen ist zu
empfehlen, einen entsprechenden Passus in den Ausbildungsvertrag /
Anmeldeformular aufzunehmen. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V.
hat hierzu einen rechtlich geprüften Formulierungsvorschlag ausgearbeitet,
der für Mitglieder kostenfrei abrufbar ist:
per Telefon: 0711 / 839875-0 (Linda
Orlovski) oder
per
E-Mail
Informationstechnische Voraussetzungen
Über folgende technische Voraussetzungen
muss die Fahrschule verfügen:
- PC mit Betriebssystem Windows 95 oder
höher,
- Internetzugang,
- Internetbrowser, empfohlen wird der
Internet Explorer Version 5.0 oder höher,
- eine eigene E-Mail-Adresse.
Als nächstes muss sich die Fahrschule vom
TÜV eine Zugangsberechtigung mit Passwort geben lassen. Der Antrag kann
formlos erfolgen. Das Passwort wird der Fahrschule schriftlich mitgeteilt.
Die Fahrschule ist verpflichtet ihre Mitarbeiter, die den Internetzugang
nutzen, namentlich zu benennen und auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
Auch dazu hält der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. einen
rechtlich geprüften Vorschlag bereit (siehe oben). Sobald der Zugang frei
geschaltet ist, können die Fahrschulen die Daten ihrer Kunden abrufen.
Dabei sind auch alle prüfungsrelevanten Informationen wie Wartefristen
etc. einzusehen.
Ein sehr nützlicher Service, der den
Fahrschulen Erleichterungen bringen kann und deshalb sicher gerne
angenommen wird. |