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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe
November /2004, Seite 571

Fahrerlaubnisrecht etc.

Was sich seit 1999 geändert hat

 

Die Jahrhundertreform des Führerscheins liegt 6 Jahre hinter uns. Damals, Ende 1998, glaubten viele, jetzt folge für das Fahrerlaubnisrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete eine längere Phase der Ruhe und Konsolidierung. Diese Annahme war weit mehr Wunsch als Frucht realistischen Denkens. Denn einmal ist das Fahrerlaubnisrecht Teil des sehr dynamischen Verkehrsrechts, zum anderen strebt die Europäische Union nach immer stärkerer Harmonisierung. Und zum Dritten durfte man nicht ernsthaft glauben, die am 1. Januar 1999 in Kraft gesetzten komplexen Neuerungen seien ausnahmslos praxistauglich. Selbst bei virtuoser Beherrschung des juristischen Handwerks kann es bei einem so umfänglichen Paket nicht ausbleiben, dass die eine oder andere Bestimmung nachgebessert werden muss.

Mit der in Heft 11/2004, ab Seite 571, abgedruckten Tabelle versucht die Redaktion der FahrSchulPraxis in Kurzform aufzuzeigen, was sich in den letzten 6 Jahren im Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht geändert hat.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2004

Erscheinungsdatum 15.11.2004

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