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Die Jahrhundertreform des Führerscheins
liegt 6 Jahre hinter uns. Damals, Ende 1998, glaubten viele, jetzt folge
für das Fahrerlaubnisrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete eine längere
Phase der Ruhe und Konsolidierung. Diese Annahme war weit mehr Wunsch als
Frucht realistischen Denkens. Denn einmal ist das Fahrerlaubnisrecht Teil
des sehr dynamischen Verkehrsrechts, zum anderen strebt die Europäische
Union nach immer stärkerer Harmonisierung. Und zum Dritten durfte man
nicht ernsthaft glauben, die am 1. Januar 1999 in Kraft gesetzten
komplexen Neuerungen seien ausnahmslos praxistauglich. Selbst bei
virtuoser Beherrschung des juristischen Handwerks kann es bei einem so
umfänglichen Paket nicht ausbleiben, dass die eine oder andere Bestimmung
nachgebessert werden muss.
Mit der in Heft 11/2004, ab Seite 571,
abgedruckten Tabelle versucht die Redaktion der FahrSchulPraxis in
Kurzform aufzuzeigen, was sich in den letzten 6 Jahren im Fahrerlaubnis-
und Fahrlehrerrecht geändert hat. |