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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe
Dezember /2004, Seite 638

Prüfung mit Last

Wiegeschein oder Augenschein?

 

Seit 1. Oktober müssen die bei der Ausbildung und der Prüfung eingesetzten Anhänger in den Klassen BE, C1E, D1E und DE mindestens 800 kg, Lkw der Klasse C 10 Tonnen und Züge der Klasse CE 15 Tonnen auf die Waage bringen. Um das zu erreichen, müssen die meisten Fahrzeuge beladen werden. Entspricht jedoch bereits die Leermasse dem jeweils geforderten Gewicht, ist die Vorschrift erfüllt.

Wie kann die Fahrschule den Prüfer überzeugen, dass die vorgeschriebene Mindestmasse tatsächlich vorhanden ist? Wäre etwa ein Wiegeschein die ideale Lösung? Kaum, denn - einmal abgesehen vom Aufwand - ein gestern gewogener Anhänger kann morgen schon deutlich leichter sein. Deshalb waren die TP-Leitung und der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. übereingekommen, auf Wiegescheine zu verzichten. Bei Prüfungen dieser Klassen ist immer auch die Ladungssicherung zu prüfen. Dabei kann der Prüfer die Ladefläche in Augenschein nehmen und in Verbindung mit dem im Fahrzeugschein eingetragenen Leergewicht feststellen, ob die vorhandene Ladung in etwa dem angegebenen Gewicht entspricht. Indes, in anderen Bundesländern hat der TÜV sich bereit erklärt, die Ausbildungsfahrzeuge auf seinen eigenen Waagen kostenlos zu wiegen und entsprechende Scheine auszustellen. Daraufhin hat auch die TP-Leitung in Baden-Württemberg ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Die Fahrschule erhält über das Ergebnis der Wägung eine Bescheinigung ausgestellt, aus der sich zum einen das Gewicht des Fahrzeugs und zum anderen die Art der Ladung ergibt. Die Liste der baden-württembergischen Prüfstellen, die über eigene Waagen verfügen, ist die der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember 2004, Seite 639, abgedruckt.

Prüfung auch ohne Wiegeschein?

Selbstverständlich findet die Prüfung auch dann statt, wenn keine Wiegebescheinigung vorgelegt werden kann. Dann bleibt es beim Blick in den Fahrzeugschein und auf die Ladefläche. Da je nach Art der Beladung deren Gewicht bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen verschieden sein kann, wird auf die geforderten Werte eine Toleranz eingeräumt. Bei den "kleinen" Anhängern darf das tatsächliche Gewicht von 800 kg um maximal 100 kg unterschritten werden; bei den Fahrzeugen der Klassen C und CE beträgt die Toleranz jeweils 500 kg. Bei Zweifeln darf der Sachverständige verlangen, dass das Fahrzeug gewogen wird. Werden dabei die Toleranzwerte unterschritten, zahlt die Fahrschule die Wägung. Die Prüfung findet dann nicht statt. Die Prüfgebühr ist verfallen.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2004

Erscheinungsdatum 15.12.2004

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