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Seit 1. Oktober müssen die bei der
Ausbildung und der Prüfung eingesetzten Anhänger in den Klassen BE, C1E,
D1E und DE mindestens 800 kg, Lkw der Klasse C 10 Tonnen und Züge der
Klasse CE 15 Tonnen auf die Waage bringen. Um das zu erreichen, müssen die
meisten Fahrzeuge beladen werden. Entspricht jedoch bereits die Leermasse
dem jeweils geforderten Gewicht, ist die Vorschrift erfüllt.
Wie kann die Fahrschule den Prüfer
überzeugen, dass die vorgeschriebene Mindestmasse tatsächlich vorhanden
ist? Wäre etwa ein Wiegeschein die ideale Lösung? Kaum, denn - einmal
abgesehen vom Aufwand - ein gestern gewogener Anhänger kann morgen schon
deutlich leichter sein. Deshalb waren die TP-Leitung und der
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. übereingekommen, auf Wiegescheine
zu verzichten. Bei Prüfungen dieser Klassen ist immer auch die
Ladungssicherung zu prüfen. Dabei kann der Prüfer die Ladefläche in
Augenschein nehmen und in Verbindung mit dem im Fahrzeugschein
eingetragenen Leergewicht feststellen, ob die vorhandene Ladung in etwa
dem angegebenen Gewicht entspricht. Indes, in anderen Bundesländern hat
der TÜV sich bereit erklärt, die Ausbildungsfahrzeuge auf seinen eigenen
Waagen kostenlos zu wiegen und entsprechende Scheine auszustellen.
Daraufhin hat auch die TP-Leitung in Baden-Württemberg ein entsprechendes
Angebot unterbreitet. Die Fahrschule erhält über das Ergebnis der Wägung
eine Bescheinigung ausgestellt, aus der sich zum einen das Gewicht des
Fahrzeugs und zum anderen die Art der Ladung ergibt. Die Liste der baden-württembergischen
Prüfstellen, die über eigene Waagen verfügen, ist die der FahrSchulPraxis,
Ausgabe Dezember 2004, Seite 639, abgedruckt.
Prüfung auch ohne Wiegeschein?
Selbstverständlich findet die Prüfung auch
dann statt, wenn keine Wiegebescheinigung vorgelegt werden kann. Dann
bleibt es beim Blick in den Fahrzeugschein und auf die Ladefläche. Da je
nach Art der Beladung deren Gewicht bei unterschiedlichen
Witterungsbedingungen verschieden sein kann, wird auf die geforderten
Werte eine Toleranz eingeräumt. Bei den "kleinen" Anhängern darf das
tatsächliche Gewicht von 800 kg um maximal 100 kg unterschritten werden;
bei den Fahrzeugen der Klassen C und CE beträgt die Toleranz jeweils 500
kg. Bei Zweifeln darf der Sachverständige verlangen, dass das Fahrzeug
gewogen wird. Werden dabei die Toleranzwerte unterschritten, zahlt die
Fahrschule die Wägung. Die Prüfung findet dann nicht statt. Die Prüfgebühr
ist verfallen. |