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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2005, Seite 92

Prüfungsrichtlinie in Kraft

Wie wird Klasse S geprüft?

 

Wegen der Änderungen des ANNEX II zur zweiten EG-Führerscheinrichtlinie mussten zur Jahresmitte 2004 die in der FeV enthaltenen Vorschriften über die Fahrerlaubnisprüfung angepasst werden; dementsprechend wurde auch die Prüfungsrichtlinie geändert.

Die neue Klasse S erforderte zum 1. Februar 2005 erneut Änderungen der Prüfungsrichtlinie, die der Bundesverkehrsminister im Verkehrsblatt 2004, Seite 130, bekannt gegeben hat. Die Richtlinie wurde durch Erlass des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 10.01.2005, den wir nachstehend veröffentlichen, verbindlich eingeführt.

Der Text der Prüfungsrichtlinie wurde den aktiven Verbandsmitgliedern von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. übersandt.

Ergänzung der Prüfungsrichtlinie vom
26. Februar 2004 (VkBl. S. 130);

Anpassung der Vorschriften der Prüfungsrichtlinie sowie der Anlagen 1, 3a, 10 und 12 für die neu eingeführte Fahrerlaubnisklasse S

Unser Schreiben vom 24. Mai 2004

Im Rahmen der 3. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 9. August 2004 (BGBl. I, S. 2092) wird eine neue Fahrerlaubnisklasse S zum 1. Februar 2005 eingeführt. Sie umfasst nach der Ergänzung von § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

Die Vorschriften der Prüfungsrichtlinie vom 26. Februar 2004, eingeführt durch Erlass vom 24. Mai 2004, sowie der Anlagen

1 Theoretische Prüfung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis/Prüfbescheinigung,

3a Grundfahraufgaben für die Klasse S,

10 Anforderungen an die Prüfungsfahrt und

12 Richtlinie für die Begutachtung von Personenkraftwagen auf ihre Eignung als Prüfungsfahrzeug

sind entsprechend angepasst bzw. neu erstellt worden.

Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen hat die neuen Vorschriften für die Klasse S im Verkehrsblatt 2004, S. 613, bekannt gegeben. Diese neuen Vorschriften werden hiermit für Baden-Württemberg verbindlich eingeführt. Die Anwendung erfolgt ab 1. Februar 2005.

Um Kenntnisnahme und entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

gez. Enkel

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2005

Erscheinungsdatum 15.02.2005

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