| Die ersten Zähne bereiten meistens
Probleme beim Kommen, die zweiten beim Gehen, die dritten beim
Bezahlen. Die Probleme mit den Dritten wurden durch die im letzten
Jahr in Kraft gesetzten und in Kürze noch kommenden gesetzlichen
Regelungen erheblich verstärkt. |
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Festzuschuss der Krankenkasse
Seit Juli 2004 zahlt die Krankenkasse
Zahnersatzleistungen nicht mehr in voller Höhe. Befundorientierte
Festzuschüsse haben die bisherige Sachleistung abgelöst. Dies bedeutet,
dass die Kasse für Zahnersatz nur noch einen feststehenden Betrag
übernimmt, und zwar unabhängig von dem vom Zahnarzt verlangten Honorar.
Der Zuschuss beträgt etwa 50% der statistischen Durchschnittskosten.
Berechnet der Zahnarzt weniger, zahlt der Patient weniger, fällt die
Zahnarztrechnung höher aus, muss er tiefer in die eigene Tasche greifen.
Bonusregelung bleibt
Der Festzuschuss richtet sich auch nach
Intensität der Vorsorge. Wer 5 Jahre lückenlos seinen Zahnarzt nach dem
Rechten sehen ließ, bekommt einen Bonus von 20%. Kann der Versicherte
nachweisen, dass er in den letzten 10 Jahren mindestens einmal pro Jahr
beim Zahnarzt war, bekommt er sogar einen Bonus von 30%.
Festzuschuss kann gekürzt werden
Anspruch auf den vollen Festzuschuss
besteht natürlich nur, wenn die Behandlung auch tatsächlich beendet wird.
Sonst wird der Zuschuss je nach Stand der Behandlung um 25% bzw. 50%
gekürzt.
Zusatzversicherung abschließen
Weil die Kosten für Zahnersatz leicht in
die Tausende gehen können, ist eine Zusatzversicherung dringend zu
empfehlen. Die können Mitglieder des Fahrlehrerverbandes für sich und ihre
Angehörigen bei der Allianz Private Krankenversicherung zu besonders
günstigen Bedingungen abschließen.
Mehrere Tarife zur Auswahl
Die Allianz Private Krankenversicherung,
dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. seit Jahrzehnten durch einen
Gruppenvertrag verbunden, bietet für die individuellen Bedürfnisse ihrer
Kunden unterschiedliche Tarife an. Zwei vom Preis-Leistungsverhältnis
besonders interessante Tarife sollen hier genannt werden:
- Wer lediglich 30% des Eigenanteils
versichern will, ist mit dem Tarif 723P gut bedient. Ein 35-jähriger
Fahrlehrer, Mitgliedschaft im Verband vorausgesetzt, müsste dafür
monatlich € 6,05 zahlen.
- Mit Tarif Z65 sind 65% des Eigenanteils
versichert. Hier muss der 35-Jährige eine monatliche Prämie von € 10,96
zahlen. Bei diesem Tarif passt die Allianz den Versicherungsschutz -
ohne erneute Gesundheitsüberprüfung - sinkenden Kassenleistungen an.
Ein Kostenbeispiel
Für eine dreigliedrige
Metall-Keramik-Brücke im Frontzahnbereich berechnete der Zahnarzt einschl.
Material-/Laborkosten € 1.400,92. Der Versicherte war in den letzten 10
Jahren regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen gegangen und hat so den
30%igen Bonus erworben. Die Kasse bezahlte € 514,41 Festzuschuss. Der
Eigenanteil des Versicherten betrug € 886,51.
Was würde die Allianz davon übernehmen?
- Bei Tarif 723P wären es € 420,28, der
Versicherte müsste € 466,23 selbst zahlen.
- Bei Tarif Z65 wäre der Anteil der
Allianz €576,23, also blieben nur noch € 310,28 aus der eigenen Tasche.
pjt |