Ergänzende Hinweise zur
Durchführung der Grundfahraufgabe "Abbremsen mit höchstmöglicher
Verzögerung" im Rahmen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung Klasse B
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf
hin, dass die Grundfahraufgabe "Abbremsen mit höchstmöglicher
Verzögerung" (sog. Gefahrbremsung) auch weiterhin bei 30% der Bewerber
der Klasse B eines jeden Prüfungstermins geprüft werden soll.
Des Weiteren stellen wir mit Wirkung
vom 15. Juli 2005 die Prüfungsrichtlinie insoweit außer Anwendung, als
sie in ihrer Anlage 3 unter der Ziffer 1 verlangt, dass der Fahrlehrer
bereits vor Beginn der jeweiligen Prüfung über die vom Prüfer geplante
Durchführung der Grundfahraufgabe "Abbremsen mit höchstmöglicher
Verzögerung" informiert werden muss. Künftighin genügt es also, wenn der
Prüfer dem Fahrlehrer während der jeweiligen Prüfung das Signal gibt,
dass der Prüfling zur Durchführung der Bremsung angewiesen werden soll.
Um Kenntnisnahme wird gebeten. Die
Regierungspräsidien möchten die Fahrerlaubnisbehörden entsprechend
informieren.
gez. Enkel
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Keine Fahrprobe gemäß § 35 Abs. 1
Satz 3 FeV während eines Fahrverbots
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf
hin, dass nach gegenwärtiger Rechtslage während eines Fahrverbots keine
Fahrprobe im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 3 FeV durchgeführt werden darf.
Insbesondere greift in dieser Konstellation nicht die Regelung des § 2
Abs. 15 Satz 2 StVG. Denn der die Fahrprobe absolvierende
Kraftfahrzeugführer ist im Falle des Fahrverbots durchaus im Besitz
einer Fahrerlaubnis, auch wenn er von dieser keinen Gebrauch machen
darf.
Soweit unser Haus insofern früher eine
andere Rechtsauffassung vertreten hat, wird diese ausdrücklich
revidiert.
Um Kenntnisnahme und Unterrichtung der
Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.
gez. Enkel
Zur Information:
Bei der
Regierungsumbildung bekam das Ministerium für Umwelt und Verkehr einen
neuen Zuschnitt. Es ist künftig nur noch für die Umwelt zuständig. Die
für das Verkehrswesen verantwortlichen Referate wurden wieder in das
Innenministerium eingegliedert, wo sie früher bereits waren.
Personelle
Veränderungen sind mit dieser Neuordnung nicht verbunden. Das Referat
Verkehrssicherheit, das auch für das Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht
zuständig ist, wird nach wie vor von Herrn Ministerialrat Dietmar Enkel
geleitet.
Die Redaktion