FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2005

November 2005

Oktober 2005

September 2005

August 2005

Juli 2005

Juni 2005

Mai 2005

April 2005

März 2005

Februar 2005

Januar 2005

Übersicht 2005

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2005, Seite 385

Überwachung hat Biss

Maßnahmen der Behörden in 2004

 

Manche Fahrlehrer meinen, die Überwachung sei zu zahm und - gemessen am Ergebnis - zu teuer. Verstöße gegen das Fahrlehrergesetz und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung würden zu selten entdeckt und verfolgt. Diese Auffassung wird durch die jährlich vom Innenministerium Baden-Württemberg erstellte Statistik über die gegen Fahrlehrer und Fahrschulen eingeleiteten Maßnahmen der Erlaubnisbehörden deutlich widerlegt.

Auch im letzten Jahr haben Erlaubnisbehörden in einigen wenigen Fällen die schärfste Maßnahme ergriffen, die das Fahrlehrergesetz vorsieht: Widerruf der Fahrschul- oder der Fahrlehrerlaubnis. Weiterhin wurde eine ganze Reihe von Bußgeldverfahren gegen Fahrschulen und Fahrlehrer eingeleitet. Auch die Anzahl der verwaltungsrechtlichen Abmahnungen war nicht gerade gering. Dennoch kann festgestellt werden: Die überwiegende Mehrheit der Fahrlehrer und Fahrschulen nimmt ihre Aufgaben verantwortungsbewusst wahr. Die Zahl der Sanktionen ist, gemessen an der Zahl der Fahrschulen und Fahrlehrer, verhältnismäßig gering. Die Überwachung, das macht die Statistik deutlich, ist kein zahnloser Tiger.

Nachfolgend die aktuellen Zahlen des Jahres 2004:

Statistik um Bußgeld- und Maßnahmenkatalog "Fahrlehrerrecht" 2004

Anzahl der Fahrschulen insgesamt 2.038
Anzahl der im Jahre 2004 überprüften Fahrschulen 1.187

 

Maßnahme a)
Anzahl der gegen Fahrlehrer eingeleiteten Maßnahmen:
b)
Anzahl der gegen Fahrschulinhaber / verantwortliche Leiter eingeleiteten Maßnahmen
Verwarnungsgelder 19 8
Geldbußen 33 34
Abmahnungen 12 41
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis

5

Fahrschulerlaubnis

12

Meldungen an Dienstvorgesetzten 2  
Sonderüberprüfungen   24

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2005

Erscheinungsdatum 15.07.2005

Artikel dieser Ausgabe im WWW: