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Manche Fahrlehrer meinen, die Überwachung
sei zu zahm und - gemessen am Ergebnis - zu teuer. Verstöße gegen das
Fahrlehrergesetz und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung würden zu selten
entdeckt und verfolgt. Diese Auffassung wird durch die jährlich vom
Innenministerium Baden-Württemberg erstellte Statistik über die gegen
Fahrlehrer und Fahrschulen eingeleiteten Maßnahmen der Erlaubnisbehörden
deutlich widerlegt. Auch im
letzten Jahr haben Erlaubnisbehörden in einigen wenigen Fällen die
schärfste Maßnahme ergriffen, die das Fahrlehrergesetz vorsieht: Widerruf
der Fahrschul- oder der Fahrlehrerlaubnis. Weiterhin wurde eine ganze
Reihe von Bußgeldverfahren gegen Fahrschulen und Fahrlehrer eingeleitet.
Auch die Anzahl der verwaltungsrechtlichen Abmahnungen war nicht gerade
gering. Dennoch kann festgestellt werden: Die überwiegende Mehrheit der
Fahrlehrer und Fahrschulen nimmt ihre Aufgaben verantwortungsbewusst wahr.
Die Zahl der Sanktionen ist, gemessen an der Zahl der Fahrschulen und
Fahrlehrer, verhältnismäßig gering. Die Überwachung, das macht die
Statistik deutlich, ist kein zahnloser Tiger.
Nachfolgend die aktuellen Zahlen des Jahres
2004:
Statistik um Bußgeld- und
Maßnahmenkatalog "Fahrlehrerrecht" 2004
| Anzahl der Fahrschulen insgesamt |
2.038 |
| Anzahl der im Jahre 2004 überprüften
Fahrschulen |
1.187 |
| Maßnahme |
a)
Anzahl der gegen Fahrlehrer eingeleiteten Maßnahmen: |
b)
Anzahl der gegen Fahrschulinhaber / verantwortliche Leiter
eingeleiteten Maßnahmen |
| Verwarnungsgelder |
19 |
8 |
| Geldbußen |
33 |
34 |
| Abmahnungen |
12 |
41 |
| Widerruf der |
Fahrlehrerlaubnis
5 |
Fahrschulerlaubnis
12 |
| Meldungen an Dienstvorgesetzten |
2 |
|
| Sonderüberprüfungen |
|
24 |
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