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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September /2005, Seite 472

Mehrwertsteuererhöhung

Kann die Fahrschule die 2 % schlucken?

 

Wenn CDU / CSU die Bundestagswahl gewinnen, soll schon bald danach, spätestens wohl zum 1. Januar 2006, der Regelsatz der Mehrwertsteuer um zwei Punkte auf 18 Prozent angehoben werden. Dies zwingt die meisten Unternehmen, auch die Fahrschulen, neu zu kalkulieren.

Die anhaltende schlechte Wirtschaftslage hat im ersten Halbjahr 2005 die Anzahl der Neuanmeldungen gegenüber dem Vorjahr noch einmal erheblich dezimiert. Als weitere ungünstige Faktoren kommen der in den letzten fünf Monaten explosionsartig gestiegene Kraftstoffpreis sowie die deutlich höheren Werkstatt- und Wartungskosten hinzu. Wegen des starken Wettbewerbsdruckes konnten die höheren Kosten nicht an die Kunden weitergegeben werden. Folge davon sind nicht nur schwächere Umsätze, sondern vor allem starke Einbußen des Ertrags. Die Anzahl insolventer Fahrschulen ist in 2005 so hoch wie noch nie.

Mehrwertsteuererhöhung

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwei Prozentpunkte wird auch für die Ausbildungsentgelte in den Fahrschulen wirksam. Voraussichtlich bleibt es für Lehrbücher und Fragebogen bei der ermäßigten Mehrwertsteuer. Es sei denn, die Fama, wonach künftig auch für Printmedien der volle Mehrwertsteuersatz erhoben werden soll, mauserte sich zur Realität. Käme das tatsächlich, würden die Einkaufspreise der Lernmittel merklich steigen. Die Fahrschulen müssten dann den Abgabepreis der Lernmittel entsprechend anheben.

Auswirkungen in Euro und Cent

Eine um zwei Prozentpunkte höhere Mehrwertsteuer hätte, die derzeitigen durchschnittlichen Entgelte der Klasse B zugrunde gelegt, folgende Auswirkungen:

Bei 20 Fahrstunden zuzüglich der 12 besonderen Ausbildungsfahrten belaufen sich die Ausbildungskosten auf € 1.348,24. Brutto ergeben sich bei Mehrwertsteuersatz

  • 16%        € 1.563,96, bei
  • 18%        € 1.590,92.

Bei 70 Fahrschülern, die ein Fahrlehrer bei Vollauslastung pro Jahr ausbilden kann, fielen so zusätzlich € 1.887,20 Umsatzsteuer an. Würde eine Fahrschule die Mehrwertsteuererhöhung „schlucken“ wollen, müsste sie jährlich zusätzlich den mit 1,4 Fahrschülern erzielten Umsatz an das Finanzamt abführen. Sie wäre also gezwungen, zusätzlich rund 60 Stunden für den Staat zu arbeiten.

Konsequenzen

Auf Grund geänderter Rechtsauslegung sind die Fahrschulen verpflichtet, ihre Kunden bis zum Vertragsabschluss zu den im Ausbildungsvertrag genannten Entgelten auszubilden. Bei laufenden Verträgen berechtigt auch eine Mehrwertsteuererhöhung nicht zu einer Anpassung der Entgelte. Den Fahrschulinhabern bleiben danach nur zwei Möglichkeiten zu reagieren:

  • Wer infolge der Unsicherheit des Wahlausgangs die höheren Entgelte noch nicht angeben will, sollte ab sofort wenigstens folgenden Vermerk in die Ausbildungsverträge aufnehmen: „Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung werden die Entgelte entsprechend angepasst.“ Umstritten ist allerdings, ob dieser Vermerk im Falle eines Rechtsstreites vor Gericht Bestand hätte. (Siehe auch FPX 8/2004, Seite 424, Interview mit Dr. Aull zu den neuen Geschäftsbedingungen.)
  • Wer ganz sicher gehen will, nimmt neben den zurzeit geltenden Preisen ab sofort in alle neu abzuschließenden Ausbildungsverträge auch die nach einer Mehrwertsteuererhöhung vorgesehenen Preise mit folgendem Vermerk auf: „Gültig ab dem 01.01.2006“. So wäre es dann unbedenklich, ab dem genannten Datum die neuen Entgelte zu erheben.

pjt

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe September 2005

Erscheinungsdatum 15.09.2005

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