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Wenn CDU / CSU die Bundestagswahl gewinnen,
soll schon bald danach, spätestens wohl zum 1. Januar 2006, der Regelsatz
der Mehrwertsteuer um zwei Punkte auf 18 Prozent angehoben werden. Dies
zwingt die meisten Unternehmen, auch die Fahrschulen, neu zu kalkulieren.
Die anhaltende schlechte Wirtschaftslage hat
im ersten Halbjahr 2005 die Anzahl der Neuanmeldungen gegenüber dem
Vorjahr noch einmal erheblich dezimiert. Als weitere ungünstige Faktoren
kommen der in den letzten fünf Monaten explosionsartig gestiegene
Kraftstoffpreis sowie die deutlich höheren Werkstatt- und Wartungskosten
hinzu. Wegen des starken Wettbewerbsdruckes konnten die höheren Kosten
nicht an die Kunden weitergegeben werden. Folge davon sind nicht nur
schwächere Umsätze, sondern vor allem starke Einbußen des Ertrags. Die
Anzahl insolventer Fahrschulen ist in 2005 so hoch wie noch nie.
Mehrwertsteuererhöhung
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwei
Prozentpunkte wird auch für die Ausbildungsentgelte in den Fahrschulen
wirksam. Voraussichtlich bleibt es für Lehrbücher und Fragebogen bei der
ermäßigten Mehrwertsteuer. Es sei denn, die Fama, wonach künftig auch für
Printmedien der volle Mehrwertsteuersatz erhoben werden soll, mauserte
sich zur Realität. Käme das tatsächlich, würden die Einkaufspreise der
Lernmittel merklich steigen. Die Fahrschulen müssten dann den Abgabepreis
der Lernmittel entsprechend anheben.
Auswirkungen in Euro und Cent
Eine um zwei Prozentpunkte höhere
Mehrwertsteuer hätte, die derzeitigen durchschnittlichen Entgelte der
Klasse B zugrunde gelegt, folgende Auswirkungen:
Bei 20 Fahrstunden zuzüglich der 12
besonderen Ausbildungsfahrten belaufen sich die Ausbildungskosten auf €
1.348,24. Brutto ergeben sich bei Mehrwertsteuersatz
- 16%
€ 1.563,96, bei
- 18%
€ 1.590,92.
Bei 70 Fahrschülern, die ein Fahrlehrer bei
Vollauslastung pro Jahr ausbilden kann, fielen so zusätzlich € 1.887,20
Umsatzsteuer an. Würde eine Fahrschule die Mehrwertsteuererhöhung
„schlucken“ wollen, müsste sie jährlich zusätzlich den mit 1,4
Fahrschülern erzielten Umsatz an das Finanzamt abführen. Sie wäre also
gezwungen, zusätzlich rund 60 Stunden für den Staat zu arbeiten.
Konsequenzen
Auf Grund geänderter Rechtsauslegung sind
die Fahrschulen verpflichtet, ihre Kunden bis zum Vertragsabschluss zu den
im Ausbildungsvertrag genannten Entgelten auszubilden. Bei laufenden
Verträgen berechtigt auch eine Mehrwertsteuererhöhung nicht zu einer
Anpassung der Entgelte. Den Fahrschulinhabern bleiben danach nur zwei
Möglichkeiten zu reagieren:
- Wer infolge der Unsicherheit des
Wahlausgangs die höheren Entgelte noch nicht angeben will, sollte ab
sofort wenigstens folgenden Vermerk in die Ausbildungsverträge
aufnehmen: „Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung werden die Entgelte
entsprechend angepasst.“ Umstritten ist allerdings, ob dieser
Vermerk im Falle eines Rechtsstreites vor Gericht Bestand hätte. (Siehe
auch FPX 8/2004, Seite 424, Interview mit Dr. Aull zu den neuen
Geschäftsbedingungen.)
- Wer ganz sicher gehen will, nimmt neben
den zurzeit geltenden Preisen ab sofort in alle neu abzuschließenden
Ausbildungsverträge auch die nach einer Mehrwertsteuererhöhung
vorgesehenen Preise mit folgendem Vermerk auf: „Gültig ab dem
01.01.2006“. So wäre es dann unbedenklich, ab dem genannten Datum
die neuen Entgelte zu erheben.
pjt |