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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September /2005, Seite 471

Mofa:
Totgesagte leben länger

 

Schon oft hieß es, das Mofa habe keine Zukunft mehr. Die Zahlen des Jahres 2004 sagen jedoch etwas ganz anderes. Denn immerhin haben die Fahrschulen in Baden-Württemberg im letzten Jahr 9.806 Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausgebildet. Verglichen mit Klasse M immer noch eine beachtliche Zahl. Freilich, die Zahlen des großen Mofa-Booms der frühen 80er Jahre werden schon lange nicht mehr erreicht.

Weil das Interesse an der Mofa-Prüfbescheinigung in den letzten Jahren immer weiter abnahm, war es sinnvoll, in Anlage 1 zur FeV die Möglichkeit der gemeinsamen Ausbildung von Mofa-Bewerbern mit Fahrschülern der Klasse M oder A1 zuzulassen. Auch die hierfür zunächst erforderliche behördliche Genehmigung ist seit dem 01.09.2002 nicht mehr nötig. Melden sich nur ein oder zwei Mofa-Eleven an und sind weitere Anmeldungen zur ausreichenden Belegung eines geschlossenen Kurses in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, kann der Fahrschulinhaber davon Gebrauch machen. Er muss dann aber dafür sorgen, dass die Mofa-Bewerber im „normalen“ Theorieunterricht auch in den für sie spezifischen Inhalten unterrichtet werden.

Theorieausbildung

Es macht nach wie vor viel Sinn, Mofa-Bewerber in eigenen Kursen auszubilden. Denn so ist bei der auf 6 Doppelstunden verkürzten Ausbildung sichergestellt, dass die für Mofa-Fahrer wichtigen Themen gezielt besprochen werden können. Außerdem kann in solchen Kursen besser auf die Eigenheiten der meist jugendlichen Kunden eingegangen werden.

Praktische Ausbildung

In letzter Zeit häufen sich beim Verband Reklamationen, wonach Mofa-Bewerber nicht praktisch ausgebildet werden. Das kann – einmal das weniger Schwerwiegende angenommen – daran liegen, dass manche Fahrschulinhaber irrtümlich annehmen, praktischer Unterricht sei nur für geschlossene Kurse vorgeschrieben. Das ist definitiv falsch. Egal, ob eigener Mofakurs oder nicht, jeder Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung muss vor der Prüfung eine mindestens 90-minütige praktische Ausbildung durchlaufen.

Auch Realverkehr möglich

In Anlage 1 FeV sind unter Nummer 2.5 die Mindestinhalte der praktischen Ausbildung genannt. Die dort beschriebenen Aufgaben wie Anfahren, Wenden, Bremsen usw. sind mit jedem Bewerber zu üben. Der größere Teil davon ist aber schon nach deutlich weniger als 90 Minuten in der Lage, diese Aufgaben fehlerfrei zu fahren. In dem Fall bietet sich an, mit dem Mofa-Fahrer auch im Straßenverkehr zu üben. Dabei sollten die Fahrbahnbenutzung, das Abbiegen und das Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen Schwerpunkte sein.

Begleitfahrzeug

Ob der Fahrlehrer im Realverkehr auf einem Kleinkraftrad der Klasse M oder im Pkw begleitet, muss er selbst entscheiden. Wichtig ist auf jeden Fall, die Fahrtstrecke so zu wählen, dass der übrige Verkehr nicht unnötig behindert wird.

Jürgen Bauer

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe September 2005

Erscheinungsdatum 15.09.2005

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