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Schon oft hieß es, das Mofa habe keine
Zukunft mehr. Die Zahlen des Jahres 2004 sagen jedoch etwas ganz anderes.
Denn immerhin haben die Fahrschulen in Baden-Württemberg im letzten Jahr
9.806 Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausgebildet. Verglichen mit
Klasse M immer noch eine beachtliche Zahl. Freilich, die Zahlen des großen
Mofa-Booms der frühen 80er Jahre werden schon lange nicht mehr erreicht.
Weil das Interesse an der
Mofa-Prüfbescheinigung in den letzten Jahren immer weiter abnahm, war es
sinnvoll, in Anlage 1 zur FeV die Möglichkeit der gemeinsamen Ausbildung
von Mofa-Bewerbern mit Fahrschülern der Klasse M oder A1 zuzulassen. Auch
die hierfür zunächst erforderliche behördliche Genehmigung ist seit dem
01.09.2002 nicht mehr nötig. Melden sich nur ein oder zwei Mofa-Eleven an
und sind weitere Anmeldungen zur ausreichenden Belegung eines
geschlossenen Kurses in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, kann der
Fahrschulinhaber davon Gebrauch machen. Er muss dann aber dafür sorgen,
dass die Mofa-Bewerber im „normalen“ Theorieunterricht auch in den für sie
spezifischen Inhalten unterrichtet werden.
Theorieausbildung
Es macht nach wie vor viel Sinn,
Mofa-Bewerber in eigenen Kursen auszubilden. Denn so ist bei der auf 6
Doppelstunden verkürzten Ausbildung sichergestellt, dass die für
Mofa-Fahrer wichtigen Themen gezielt besprochen werden können. Außerdem
kann in solchen Kursen besser auf die Eigenheiten der meist jugendlichen
Kunden eingegangen werden.
Praktische Ausbildung
In letzter Zeit häufen sich beim Verband
Reklamationen, wonach Mofa-Bewerber nicht praktisch ausgebildet werden.
Das kann – einmal das weniger Schwerwiegende angenommen – daran liegen,
dass manche Fahrschulinhaber irrtümlich annehmen, praktischer Unterricht
sei nur für geschlossene Kurse vorgeschrieben. Das ist definitiv falsch.
Egal, ob eigener Mofakurs oder nicht, jeder Bewerber um eine
Mofa-Prüfbescheinigung muss vor der Prüfung eine mindestens 90-minütige
praktische Ausbildung durchlaufen.
Auch Realverkehr möglich
In Anlage 1 FeV sind unter Nummer 2.5 die
Mindestinhalte der praktischen Ausbildung genannt. Die dort beschriebenen
Aufgaben wie Anfahren, Wenden, Bremsen usw. sind mit jedem Bewerber zu
üben. Der größere Teil davon ist aber schon nach deutlich weniger als 90
Minuten in der Lage, diese Aufgaben fehlerfrei zu fahren. In dem Fall
bietet sich an, mit dem Mofa-Fahrer auch im Straßenverkehr zu üben. Dabei
sollten die Fahrbahnbenutzung, das Abbiegen und das Verhalten an
Kreuzungen und Einmündungen Schwerpunkte sein.
Begleitfahrzeug
Ob der Fahrlehrer im Realverkehr auf einem
Kleinkraftrad der Klasse M oder im Pkw begleitet, muss er selbst
entscheiden. Wichtig ist auf jeden Fall, die Fahrtstrecke so zu wählen,
dass der übrige Verkehr nicht unnötig behindert wird.
Jürgen Bauer
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