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In regelmäßigen Abständen treffen sich
TP-Leitung und der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg
e.V., um anstehende Fragen von beiderseitigem Interesse zu erörtern. Die
letzte Besprechung fand vor wenigen Wochen in den Räumen des
Fahrlehrerverbandes statt. Von
Seiten des TÜV nahmen TP-Leiter Dipl.-Ing. Marcellus Kaup und der
FE-Verantwortliche Dipl.-Betrw. (FH) Oliver Frey, vom Verband der
Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter, teil. Ziel war, die im
Spannungsfeld von Ausbildung und Prüfung immer wieder zutage tretenden
Fragen zu erörtern und Lösungen zu finden. Die Herren des TÜV hatten auf
Bitten des Verbandsvorstandes die Prüfungsstatistik des ersten Halbjahres
2005 mitgebracht. Weil die Zahlen des Jahres 2004 wegen des Einflusses von
ANNEX II ein falsches Bild ergeben hätten, wurden zum Vergleich die Werte
des Jahres 2003 herangezogen.
Anhaltende wirtschaftliche Flaute
fordert ihren Tribut
Schon der erste Überblick ergab kein
besonders erfreuliches Bild. Zwar war in der Klasse B die Anzahl der
Erstprüfungen im ersten Halbjahr 2005 gegenüber 2003 um 290 gestiegen.
Jedoch war in den Zweiradklassen ein deutlicher Rückgang bei Erstprüfungen
zu verzeichnen:
Hingegen haben die Erstprüfungen der Klasse
A beschränkt um 97 zugenommen. Beim Blick auf die Anzahl der 18-Jährigen
unseres Bundeslandes zeigte sich aber das wahre Ausmaß der wirtschaftlich
bedingten Zurückhaltung beim Führerscheinerwerb. Danach wäre bei der
Klasse B ein Anstieg um rund 4000 Bewerber zu erwarten gewesen. Die Zahl
der führerscheinfähigen 18-Jährigen nimmt nämlich in Baden-Württemberg in
diesem Jahr gegenüber 2003 um 8.307 zu.
Zankapfel Punkteregelung
Nicht zum ersten und sicher auch nicht zum
letzten Mal wurde die Punkteregelung diskutiert. Nach wie vor gelten beim
TÜV in Teilen Baden-Württembergs unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. Die
Leitung des TÜV ist aber bemüht, die noch aus der Zeit von vor der Fusion
zwischen TÜV Baden und TÜV Stuttgart stammenden Regelungen anzugleichen.
Zurzeit gelten die zwischen TP-Leitung und Verbandsvorstand vereinbarten
Punkteregeln leicht modifiziert weiter.
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Die Punktebewertung bleibt bis auf weiteres unverändert. Bei praktischen
Prüfungen wird je 15 Minuten Prüfungszeit ein Punkt berechnet.
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Bei Theorieprüfungen wird pro Prüfling ein halber Punkt in Ansatz
gebracht.
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Eine Theorieprüfung kann in der Fahrschule nur stattfinden, wenn
mindestens 8 Bewerber vorgestellt werden.
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Jede Fahrschule kann ihren Punktebedarf beim Terminbüro direkt anmelden.
Sie ist dabei nicht an eine Mindestpunktzahl gebunden. Die Obergrenze
lag bisher bei durchschnittlich 33 Punkten. Zukünftig soll die
Aufstockung bis zu 38 Punkten erfolgen können.
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Jede Fahrschule kann bis zu 7 Wochentage vor dem Prüftermin beliebig
viele Punkte gebührenfrei zurückgeben; im Extremfall sogar alle für den
Termin beantragten Plätze.
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Fahrschulen, die einen vollen Termin beantragt haben, können bis zu drei
Arbeitstage vor dem Termin einen Prüfungsplatz gebührenfrei zurückgeben.
Diese Regelung gilt nicht für Fahrschulen, die nur einzelne Plätze
beantragen. Da leider immer wieder mehrere Fahrschulen in einem
Sammeltermin von der kurzfristigen Rückgabemöglichkeit Gebrauch gemacht
haben, konnten oft mehrere Prüfungsplätze nicht mehr belegt werden.
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Die Fahrschulen werden gebeten, ihre Prüfungen möglichst frühzeitig zu
disponieren und keine Plätze zu „bunkern“, sondern ihren Bedarf
realistisch abzuschätzen und nur so viele Punkte zu beantragen, wie sie
tatsächlich benötigen.
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Erkrankt ein Bewerber und wird vor der später stattfindenden Prüfung
eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird die bereits bezahlte
Prüfgebühr angerechnet.
Inkassovergütung weiterhin strittig
Leider war es auch bei dieser Besprechung
nicht möglich, eine einvernehmliche Regelung für die Vergütung der
Inkassotätigkeit der Fahrschulen zu finden. Die Verbandsvertreter ließen
allerdings keinen Zweifel daran aufkommen, dass dieser Punkt auf der
Agenda bleibt. Geklärt werden konnte aber, dass der TÜV auf Wunsch jedem
Fahrschüler eine Quittung über die Prüfgebühren ausfertigt. Allerdings ist
dies aus umsatzsteuerlichen Gründen nur zulässig, wenn die Fahrschule
nicht auch eine Quittung über den Gesamtbetrag wünscht.
Quote der bestandenen Prüfungen
Die TP-Leitung bemüht sich, interessierten
Fahrschulen auf Wunsch die während eines bestimmten Zeitraumes erreichte
Quote bestandener Prüfungen mitzuteilen. Dies muss allerdings in einer
Weise geschehen, die Missbrauch verhindert. Ein entsprechender
Formulierungsvorschlag des Verbandes wird vom TÜV derzeit geprüft.
Theorieprüfung am PC
Im Bereich der Niederlassung Filderstadt
werden derzeit in einem Modellversuch Praktikabilität und Akzeptanz der
Theorieprüfung am PC getestet. Nach anfänglichem Zögern haben bislang 325
Bewerber die Prüfung am PC abgelegt. Die Prüfungsergebnisse entsprechen
denen der „Papierprüfung“. Die sog. Freischussregelung (ein Bewerber, der
am PC nicht bestanden hat, kann einmalig die Prüfung am selben Tag mit
Fragebogen wiederholen) wurde von allen gescheiterten Kandidaten in
Anspruch genommen; die magere Erfolgsquote von 3 Prozent machte deutlich,
woran das Versagen lag - jedenfalls nicht am PC. Das Projekt läuft
zusammen mit den Versuchen an anderen Prüforten in allen Bundesländern bis
Ende April 2006. Bis dahin sollen bundesweit 30.000 Prüfungen am PC
abgelegt worden sein. Im Mai soll dann das Ergebnis des Modellversuchs den
zuständigen Ministerien mitgeteilt werden. Das gesamte Revisionsprojekt
soll bis zum Jahr 2008 abgeschlossen werden. Ab dem Jahr 2010 sollen dann
die sich aus dem Projekt ergebenden Konsequenzen gezogen werden.
Unterschiedliche Auffassungen bei
Sicherheitskontrollen
Bei den Sicherheitskontrollen in den Pkw-
und Motorradklassen gab es in einzelnen Punkten auch im Laufe der letzten
Monate immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen Fahrlehrern und
Prüfern. Es wurde vereinbart:
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Die Sicherheitskontrollen sind vorwiegend am Beginn der Prüfung
durchzuführen. Es wird jedoch dem Prüfer überlassen, die Frage aus den
Sicherheitskontrollen auch während oder sogar erst am Ende der Prüfung
zu stellen. Der Zeitpunkt soll sich an einem sinnvollen Prüfungsablauf
orientieren.
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Ein Nichtbestehen der praktischen Prüfung allein wegen eines Fehlers bei
den Sicherheitskontrollen ist nicht zulässig.
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Sind Rückstrahler in einer Leuchteneinheit integriert, muss der Bewerber
nicht zeigen können, welcher Teil der Leuchteneinheit als Rückstrahler
dient.
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Da die Kontrollleuchten in der Anlage 10 als Unterpunkt zum Thema
Beleuchtung genannt sind, darf auch nur nach den Kontrollleuchten für
Fernlicht, Nebelschlussleuchten, Blinker, Warnblinklicht und sofern
vorhanden, für Abblendlicht und Nebelscheinwerfer gefragt werden.
Abgelastete Lkw und Verkehrszeichen
Sind Prüfungsfahrzeuge der Klassen C oder
CE aus steuerlichen Gründen abgelastet, hat sich der Bewerber bei
entsprechenden Verkehrszeichen nach dem ursprünglichen zulässigen
Gesamtgewicht zu richten. Die in der Anlage 7 zur FeV geforderten
tatsächlichen Gesamtgewichte setzen keine Beladung voraus. Wird der
geforderte Wert schon durch das Leergewicht des Fahrzeugs oder des Zugs
erreicht, entspricht das Prüfungsfahrzeug den Vorschriften. Das
tatsächliche Gewicht darf um folgende Werte unterschritten werden:
Diese Toleranzen werden zugelassen, weil
das Gewicht der Ladung sich witterungsbedingt verändern kann (zum
Beispiel: trockener oder feuchter Sand). Wird ein Fahrzeug ohne Ladung
genutzt sind die Toleranzen nicht erforderlich. In diesen Fällen muss das
Leergewicht des Fahrzeugs bzw. des Zuges die in der Anlage 7 zur FeV
geforderten Werte erreichen oder überschreiten.
Außerörtliche Anteile der Prüfungsfahrt
Bei der praktischen Prüfung ist in allen
Klassen verstärkt auf die geforderten außerörtlichen Anteile der
Prüfungsfahrt zu achten. Das Grünpfeilschild an der Ampel mahnt auch nach
dem Anhalten zur Vorsicht. Bliebe aber ein Bewerber an der Haltlinie
stehen, obwohl bei Weiterfahrt andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert
würden, gälte dies als Fehler, der allein freilich nicht zum Scheitern des
Bewerbers reichen würde, wenn nachfolgende Fahrzeuge behindert würden.
Grundsätzlich soll der Bewerber zeigen, dass er die Regelung des
Grünpfeilschildes kennt und sie sachgerecht anwenden kann.
Peter Tschöpe
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