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Im nächsten Jahr läuft die Wahlperiode der
Vorsitzenden der Kreisvereine und ihrer Stellvertreter ab. Nach § 18
Absatz 6a der Satzung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. sind
die Neuwahlen „spätestens im 3. Quartal“ 2006 durchzuführen. Doch die
Mitglieder sollten sich schon bald Gedanken darüber machen, wer ihren
Kreisverein künftig führen soll. Wiederwahl ist freilich zulässig.
Die Kreisvorsitzenden bilden den Beirat, das
nach der Mitgliederversammlung höchste Gremium des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V. Der Beirat ist der „verlängerte Arm“ der
Mitglieder, durch den ein ständiger intensiver Kontakt zur Leitung des
Verbandes sichergestellt ist. Im Beirat werden wichtige berufsständische
Entscheidungen vorberaten. Die Ergebnisse sind sowohl für die
Jahresmitgliederversammlung als auch für den Vorstand eine bedeutende
Hilfe. Die Beiratsmitglieder können dank ihres aktuellen
Informationsstandes die Kolleginnen und Kollegen draußen über neue
Entwicklungen unterrichten und so die Meinungsbildung in den Kreisvereinen
zu noch offenen Fragen anregen.
Ansprechpartner für die Mitglieder vor
Ort
Die Kreisvorsitzenden sind die lokalen
Repräsentanten und Ansprechpartner des Fahrlehrerverbandes. Die
alltäglichen Fragen der Zusammenarbeit im jeweiligen Kreisverein sind bei
ihnen genau so gut aufgehoben wie alle anderen Sorgen und Nöte der
Mitglieder. Ständiger Kontakt zwischen den Kreisvorsitzenden und dem
Vorstand des Verbandes gewährleisten raschen Informationsfluss. So können
praktische Fragen des Berufsalltags auf kurzem Weg geklärt werden.
Meistens sind die Kreisvorsitzenden auch Unteragenten der
Fahrlehrerversicherung und somit für die Kolleginnen und Kollegen der
Region eine nahe Anlaufstelle, wenn kurzfristig Rat in einer
Versicherungsfrage oder eine Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) für
die Zulassung eines neuen Fahrzeugs benötigt wird.
Wichtige Kontakte zum TÜV und den
Fahrerlaubnisbehörden
Eine weitere wichtige Aufgabe der
Kreisvorsitzenden ist der Kontakt zu Behörden und Organisationen auf
Kreisebene. Die gewählten Repräsentanten werden beispielsweise zu den
jährlichen Besprechungen mit den Prüfern (F-Besprechung) der zuständigen
TÜV-Niederlassung eingeladen und können dort die Wünsche der Mitglieder zu
fachlichen und organisatorischen Fragen der Prüfung vortragen. Dank der
Mitgliedschaft des Fahrlehrerverbandes bei der Aktion „Gib Acht im
Verkehr“ können die Kreisvorsitzenden neben der Polizei, dem ADAC und der
Verkehrswacht im örtlichen „Arbeitskreis Verkehrssicherheit“ mitwirken.
Jüngere Kolleginnen und Kollegen
gesucht!
Für die erfolgreiche Zusammenarbeit
innerhalb des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg ist es von enormer
Bedeutung, dass sich in allen Regionen im „Ländle“ immer wieder genügend
Kolleginnen und Kollegen für ein Ehrenamt im Kreisverein zur Verfügung
stellen. Ohne die kompetente Arbeit dieser Kolleginnen und Kollegen vor
Ort ist eine überzeugende Vertretung des Berufsstandes nicht zu schaffen.
Der Vorstand des Verbandes appelliert deshalb an alle Kolleginnen und
Kollegen, namentlich auch an die jüngeren, sich bei den anstehenden Wahlen
für ein Amt im Kreisverein zur Verfügung zu stellen. Die Wahl in ein
solches Amt ist nicht – wie manchmal befürchtet – mit einer Einschränkung
der unternehmerischen Aktivitäten verbunden. Gewählte Vertreter des
Berufsstandes sollen im Beruf möglichst aktiv agieren. Sie sollen das
Feuer des Wettbewerbs nicht scheuen müssen, sondern sich ihm wie jedes
andere Mitglied stellen. In den nächsten Ausgaben der FahrSchulPraxis
kommen Kreisvorsitzende zu Wort. Sie werden über ihre Arbeit und ihre
Motive für die Bereitschaft zur Übernahme ihres des Amtes berichten.
Jochen Klima |