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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November /2005, Seite 578

Führerscheinfinanzierung

Seriöser Kredit für Fahrschüler

 

Wenn das Geld knapp ist, kann ein berechenbares, mit Sorgfalt aufgenommenes Darlehen helfen, unaufschiebbare Anschaffungen und auch Wünsche von geringerer Dringlichkeit binnen kurzem zu verwirklichen. Dabei müssen die Raten, Zins und Tilgung also, tragbar sein und mit den übrigen monatlichen Belastungen im Einklang stehen.

In den heute wirtschaftlich so schwierigen Zeiten müssen junge Leute oft den eigentlich wichtigen Führerscheinerwerb verschieben, weil sie die Ausbildungskosten nicht gänzlich aus eigener Kraft aufbringen können. Ab sofort haben Verbandsfahrschulen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, ihren Kunden eine seriöse Finanzierung der Ausbildungskosten anzubieten. Viele potenzielle Führerscheininteressenten sitzen zurzeit auf der Wartebank, weil sie knapp bei Kasse sind. Dabei wäre Mobilität oft eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes. Der Verband hat deshalb nach einem Kreditinstitut Ausschau gehalten, das bereit ist, in die Führerscheinfinanzierung einzusteigen. Weil es sich dabei nur um ein seriöses Institut handeln durfte, war die Suche nicht leicht. Der niedersächsische Fahrlehrerverband konnte mit der BHW Bank ein Finanzierungsmodell entwickeln, das inzwischen auch den anderen Verbänden offen steht. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat nach Abstimmung im Beirat die erforderliche Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Jede baden-württembergische Verbandsfahrschule kann ab sofort ihren Kunden ein seriöses Finanzierungsangebot unterbreiten. Für die Fahrschule entsteht dabei kein finanzielles Risiko. Wer teilnehmen will, muss sich zunächst bei der Bank anmelden.

Und so geht’s

Sobald der Fahrlehrerverband der Bank die Mitgliedschaft der Fahrschule bestätigt hat, kann die Fahrschule aktiv werden. Meldet sich ein Führerscheinaspirant, der Interesse an der Finanzierung hat, händigt ihm die Fahrschule einen Kreditantrag aus. Ist der Kunde noch nicht volljährig, muss der Kreditantrag von den Erziehungsberechtigten gestellt werden. Der Antrag ist direkt an die BHW Bank zu richten. Diese prüft die Bonität des künftigen Fahrschülers bzw. die seiner Erziehungsberechtigten. Eine Ablehnung des Kreditantrags muss nicht prinzipielle Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit bedeuten. Bei solchen Kunden ein besonderes Auge auf fristgerechten Geldeingang zu halten, kann aber kein Fehler sein.

Zwei Abrechnungsvarianten

Genehmigt die Bank die Finanzierung, kann die Fahrschule unter zwei Abrechnungsvarianten wählen:

Variante A: Die Fahrschule schickt der Bank am Ende der Ausbildung die vom Darlehensnehmer gegengezeichnete Ausbildungsrechnung. Die Bank überweist den Rechnungsbetrag auf das Konto der Fahrschule. Das Geld geht also ohne den Umweg über den Schüler zu nehmen direkt von der Bank an die Fahrschule.

Variante B: Die Fahrschule schreibt der Bank eine vom Darlehensnehmer gegengezeichnete Rechnung über die voraussichtlichen Ausbildungskosten. Die Bank überweist diesen Betrag an die Fahrschule. Sollten die Ausbildungskosten am Ende niedriger liegen als der Kreditbetrag, muss die Fahrschule den überschüssigen Betrag dem Fahrschüler ausbezahlen.

Jürgen Bauer

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2005

Erscheinungsdatum 15.11.2005

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