|
Wenn das Geld knapp ist, kann ein
berechenbares, mit Sorgfalt aufgenommenes Darlehen helfen, unaufschiebbare
Anschaffungen und auch Wünsche von geringerer Dringlichkeit binnen kurzem
zu verwirklichen. Dabei müssen die Raten, Zins und Tilgung also, tragbar
sein und mit den übrigen monatlichen Belastungen im Einklang stehen.
In den heute wirtschaftlich so schwierigen
Zeiten müssen junge Leute oft den eigentlich wichtigen Führerscheinerwerb
verschieben, weil sie die Ausbildungskosten nicht gänzlich aus eigener
Kraft aufbringen können. Ab sofort haben Verbandsfahrschulen in
Baden-Württemberg die Möglichkeit, ihren Kunden eine seriöse Finanzierung
der Ausbildungskosten anzubieten. Viele potenzielle
Führerscheininteressenten sitzen zurzeit auf der Wartebank, weil sie knapp
bei Kasse sind. Dabei wäre Mobilität oft eine wichtige Voraussetzung für
den Erhalt eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes. Der Verband hat deshalb
nach einem Kreditinstitut Ausschau gehalten, das bereit ist, in die
Führerscheinfinanzierung einzusteigen. Weil es sich dabei nur um ein
seriöses Institut handeln durfte, war die Suche nicht leicht. Der
niedersächsische Fahrlehrerverband konnte mit der BHW Bank ein
Finanzierungsmodell entwickeln, das inzwischen auch den anderen Verbänden
offen steht. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat nach
Abstimmung im Beirat die erforderliche Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Jede baden-württembergische Verbandsfahrschule kann ab sofort ihren Kunden
ein seriöses Finanzierungsangebot unterbreiten. Für die Fahrschule
entsteht dabei kein finanzielles Risiko. Wer teilnehmen will, muss sich
zunächst bei der Bank anmelden.
Und so geht’s
Sobald der Fahrlehrerverband der Bank die
Mitgliedschaft der Fahrschule bestätigt hat, kann die Fahrschule aktiv
werden. Meldet sich ein Führerscheinaspirant, der Interesse an der
Finanzierung hat, händigt ihm die Fahrschule einen Kreditantrag aus. Ist
der Kunde noch nicht volljährig, muss der Kreditantrag von den
Erziehungsberechtigten gestellt werden. Der Antrag ist direkt an die BHW
Bank zu richten. Diese prüft die Bonität des künftigen Fahrschülers bzw.
die seiner Erziehungsberechtigten. Eine Ablehnung des Kreditantrags muss
nicht prinzipielle Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit bedeuten.
Bei solchen Kunden ein besonderes Auge auf fristgerechten Geldeingang zu
halten, kann aber kein Fehler sein.
Zwei Abrechnungsvarianten
Genehmigt die Bank die Finanzierung, kann
die Fahrschule unter zwei Abrechnungsvarianten wählen:
Variante A: Die Fahrschule schickt
der Bank am Ende der Ausbildung die vom Darlehensnehmer gegengezeichnete
Ausbildungsrechnung. Die Bank überweist den Rechnungsbetrag auf das Konto
der Fahrschule. Das Geld geht also ohne den Umweg über den Schüler zu
nehmen direkt von der Bank an die Fahrschule.
Variante B: Die Fahrschule schreibt
der Bank eine vom Darlehensnehmer gegengezeichnete Rechnung über die
voraussichtlichen Ausbildungskosten. Die Bank überweist diesen Betrag an
die Fahrschule. Sollten die Ausbildungskosten am Ende niedriger liegen als
der Kreditbetrag, muss die Fahrschule den überschüssigen Betrag dem
Fahrschüler ausbezahlen. Jürgen Bauer |