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Beantragte ein Führerscheinbewerber die
Klassen B und BE in einem Antrag, gab es in der Vergangenheit mehrmals
Probleme wegen der Gültigkeit des Prüfauftrags der Klasse BE. Manche
Behörde forderte unter wörtlicher Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung
die Rücksendung des Prüfauftrags der Klasse BE, falls die Prüfung dieser
Klasse nicht innerhalb eines Jahres nach Übersendung des Prüfauftrages
erfolgreich abgelegt war. Der Prüfauftrag für die Klasse B blieb aber
weiterhin gültig, falls die Theorieprüfung binnen eines Jahres bestanden
wurde. Diese Ungereimtheit hat das Ministerium jetzt mit Erlass vom
04.10.2005, Az. 74-3853.1-0/734 beendet.
Näheres lesen Sie bitte in der Ausgabe
11/2005 der FahrSchulPraxis, Seite 572.
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