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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November /2005, Seite 572

Prüfauftrag für B und BE

Ministerium entscheidet praxisnah

 

Beantragte ein Führerscheinbewerber die Klassen B und BE in einem Antrag, gab es in der Vergangenheit mehrmals Probleme wegen der Gültigkeit des Prüfauftrags der Klasse BE. Manche Behörde forderte unter wörtlicher Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung die Rücksendung des Prüfauftrags der Klasse BE, falls die Prüfung dieser Klasse nicht innerhalb eines Jahres nach Übersendung des Prüfauftrages erfolgreich abgelegt war. Der Prüfauftrag für die Klasse B blieb aber weiterhin gültig, falls die Theorieprüfung binnen eines Jahres bestanden wurde. Diese Ungereimtheit hat das Ministerium jetzt mit Erlass vom 04.10.2005, Az. 74-3853.1-0/734 beendet.

Näheres lesen Sie bitte in der Ausgabe 11/2005 der FahrSchulPraxis, Seite 572.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2005

Erscheinungsdatum 15.11.2005

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