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Wann ist für mich die nächste
Fahrlehrer-Fortbildung fällig? Wann die nächste Seminarleiter-Fortbildung?
Muss ich ein geplantes Aufbauseminar in diesem oder erst im nächsten Jahr
dem Treuhandverein melden? Wann läuft die Gültigkeit meines
CE-Führerscheins ab?
Einen Termin zu verpassen, kann unangenehme
Folgen haben. Wer z.B. als Fahrlehrer Klasse CE ausbildete, obwohl seine
Fahrerlaubnis der Klasse CE abgelaufen ist, würde wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen.
Aber auch das Verpassen anderer wichtiger
Termine kann Ärger machen. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
versteht sich - neben seinen anderen Aufgaben - ganz klar als
Dienstleister für seine Mitglieder. Deshalb dieser neue Service, der
Verbandsmitgliedern ohne Zusatzkosten die Terminüberwachung und
-einhaltung erleichtern wird.
Terminsicherheit gegen ein bisschen
Ausfüllen
Wer der Geschäftsstelle des Verbandes auf
dem in der aktuellen Ausgabe der FahrSchulPraxis beiliegenden Formular die zu beachtenden Fristen mitteilt, wird
rechtzeitig an die Termine erinnert. Kolleginnen und Kollegen, die ihre
Fortbildung bei der FSG/TTVA mbH besucht haben und keinen über die
Erinnerung an Fortbildungen hinaus gehenden Terminservice wünschen, müssen
nichts tun. In diesen Fällen sind die Daten bereits in unserer Datenbank
vorhanden.
Da bei der Fortbildung und bei den Aufbauseminaren kein bestimmter Tag
oder Monat von Bedeutung ist, werden wir, falls nötig, an diese beiden
Termine jeweils zum Jahresbeginn erinnern. Wer den Terminservice auch für
seinen Kartenführerschein in Anspruch nehmen will, bekommt jeweils
spätestens 12 Wochen vor dem Termin seine Erinnerung. So bleibt genügend
Zeit für die erforderlichen Untersuchungen für den Antrag auf
Verlängerung.
Wir wollen mit diesem Serviceangebot unseren Mitgliedern eine weitere
Hilfe im beruflichen Alltag bieten und würden uns über regen Gebrauch sehr
freuen.
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