FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2005

November 2005

Oktober 2005

September 2005

August 2005

Juli 2005

Juni 2005

Mai 2005

April 2005

März 2005

Februar 2005

Januar 2005

Übersicht 2005

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November /2005, Seite 566 und 567

Fahrerlaubnisprüfung

Regelungen für die Wiederholung

 

Wer in eine Prüfung geht, hofft auf Erfolg beim ersten Anlauf. Aber manchmal geht’s eben daneben. Dann ist kompetente Beratung und Betreuung durch die Fahrschule besonders gefragt.

Max und Fritz wollen die Fahrerlaubnis der Klassen A und B erwerben. Beide sind für denselben Tag zur Theorieprüfung angemeldet. Ihr Fahrlehrer erklärt Ihnen, dass sie 20 Fragen aus dem so genannten Grundstoff und jeweils 10 Fragen aus dem klassenspezifischen Stoff der Klasse B und der Klasse A, also insgesamt 40 Fragen beantworten müssen.

Theorieprüfung: Getrennte Bewertung bei Doppelklassen

Um die Prüfung zu bestehen, darf die Summe der Fehlerpunkte des Grundstoffs und des jeweiligen Zusatzstoffs nicht mehr als 10 Punkte betragen. Darüber hinaus gilt, dass die Falschbeantwortung von zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 in jedem Fall zum Nichtbestehen führt.

Wenige Tage nach der Prüfung kommen die beiden Freunde mit langen Gesichtern in die Fahrschule: Max hat im Grundstoff 11 Fehlerpunkte gemacht. Zwar hat er die Fragen des klassenspezifischen Zusatzstoffs beider Klassen fehlerfrei beantwortet, aber das nütze ihm nichts, denn mit 11 Fehlerpunkten im Grundstoff ist die Fehlertoleranz für beide Prüfungen aufgebraucht.

Fritz hingegen hat sich im Grundstoff 5 Fehlerpunkte, im Zusatzstoff der Klasse B 3 und im Zusatzbogen der Klasse A 6 Fehlerpunkte geleistet. Ergebnis: Klasse B bestanden (5 + 3 = 8 Punkte), Klasse A durchgefallen (5 + 6 = 11 Punkte).

Wiederholung der Theorieprüfung bei Doppelklassen

Beide können nun frühestens nach 14 Tagen die Wiederholungsprüfung ablegen. Dabei gelten allerdings zwei ganz unterschiedliche Regelungen:
Fritz wird nur noch in der Klasse A geprüft. Da er die theoretische Prüfung der Klasse B bereits bestanden hat, behandelt man ihn wie einen Bewerber, der die Fahrerlaubnis der Klasse B auf Klasse A erweitern will. Er muss deshalb lediglich 10 Fragen aus dem Grundstoff und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff der Klasse A beantworten. Allerdings beträgt die zulässige Fehlerpunktzahl nur 6 Punkte.

Max hingegen muss wieder 20 Fragen aus dem Grundstoff und jeweils 10 Fragen aus dem Zusatzstoff Klasse B und Klasse A beantworten. Bei nicht mehr als 10 Fehlerpunkten pro Klasse - Grundstoff und Zusatzstoff werden jeweils zusammen bewertet - hat er bestanden.
Es liegt auf der Hand, dass es dem Fahrlehrer nicht ganz leicht gefallen ist, den beiden diese Regelung verständlich zu machen. Nicht leicht zu verstehen ist auch, dass in beiden Fällen eine identische Gebühr fällig ist (€ 10,09).

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung in den Pkw- oder Zweiradklassen besteht aus der Prüfungsfahrt, den Sicherheitskontrollen und den Grundfahraufgaben. Die einzelnen Teile werden jedoch immer gemeinsam bewertet. Wer also beispielsweise die Grundfahraufgaben und die Sicherheitskontrollen korrekt durchführt, aber bei der Prüfungsfahrt zu viele Fehler macht, muss immer die gesamte Prüfung wiederholen. Werden jedoch lediglich bei den Sicherheitskontrollen Fehler gemacht, so führt dies alleine nicht zum Nichtbestehen.

Getrennte Bewertung bei den Nutzfahrzeug- und den Anhängerklassen

Die praktische Prüfung in den Nutzfahrzeugklassen besteht zum einen aus der „Abfahrtskontrolle“ (Klassen C, C1, T) oder den „Handfertigkeiten“ (Klassen D, D1) und zum anderen aus der „Prüfungsfahrt“, die immer die Grundfahraufgaben einschließt. Die beiden Teile werden getrennt bewertet: Wird also die Abfahrtskontrolle nicht bestanden, so kann trotzdem gefahren werden. Für die Abfahrtskontrollen und die Handfertigkeiten entfällt die für die Prüfungsfahrt geltende 14-tägige Wartefrist; diese Prüfungsteile könnten also bereits anderntags wiederholt werden.

Gleiches gilt bei den Anhängerklassen (BE, C1E, CE, D1E, DE, T) für die beiden Prüfungsteile „Verbinden und Trennen“ und „Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben“. Macht also der Bewerber einen Fehler beim Ankuppeln des Anhängers, indem er z.B. die Druckluftschläuche in der falschen Reihenfolge anschließt, kann er trotzdem danach die Prüfungsfahrt antreten.
Eine Prüfung, die Voraussetzung für die Zulassung zu einer weiteren Prüfung ist, muss immer in allen Teilen bestanden sein, bevor die weiterführende Prüfung angetreten werden darf. Wer also beispielsweise die praktische Prüfung der Klasse CE ablegen will, muss zuvor sämtliche Teile der Klasse C-Prüfung bestanden haben.

Jochen Klima

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2005

Erscheinungsdatum 15.11.2005

Artikel dieser Ausgabe im WWW: