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Wer in eine Prüfung geht, hofft auf Erfolg
beim ersten Anlauf. Aber manchmal geht’s eben daneben. Dann ist kompetente
Beratung und Betreuung durch die Fahrschule besonders gefragt.
Max und Fritz wollen die Fahrerlaubnis der
Klassen A und B erwerben. Beide sind für denselben Tag zur Theorieprüfung
angemeldet. Ihr Fahrlehrer erklärt Ihnen, dass sie 20 Fragen aus dem so
genannten Grundstoff und jeweils 10 Fragen aus dem klassenspezifischen
Stoff der Klasse B und der Klasse A, also insgesamt 40 Fragen beantworten
müssen.
Theorieprüfung: Getrennte Bewertung bei
Doppelklassen
Um die Prüfung zu bestehen, darf die Summe
der Fehlerpunkte des Grundstoffs und des jeweiligen Zusatzstoffs nicht
mehr als 10 Punkte betragen. Darüber hinaus gilt, dass die
Falschbeantwortung von zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 in jedem Fall zum
Nichtbestehen führt.
Wenige Tage nach der Prüfung kommen die
beiden Freunde mit langen Gesichtern in die Fahrschule: Max hat im
Grundstoff 11 Fehlerpunkte gemacht. Zwar hat er die Fragen des
klassenspezifischen Zusatzstoffs beider Klassen fehlerfrei beantwortet,
aber das nütze ihm nichts, denn mit 11 Fehlerpunkten im Grundstoff ist die
Fehlertoleranz für beide Prüfungen aufgebraucht.
Fritz hingegen hat sich im Grundstoff 5
Fehlerpunkte, im Zusatzstoff der Klasse B 3 und im Zusatzbogen der Klasse
A 6 Fehlerpunkte geleistet. Ergebnis: Klasse B bestanden (5 + 3 = 8
Punkte), Klasse A durchgefallen (5 + 6 = 11 Punkte).
Wiederholung der Theorieprüfung bei
Doppelklassen
Beide können nun frühestens nach 14 Tagen
die Wiederholungsprüfung ablegen. Dabei gelten allerdings zwei ganz
unterschiedliche Regelungen:
Fritz wird nur noch in der Klasse A geprüft. Da er die theoretische
Prüfung der Klasse B bereits bestanden hat, behandelt man ihn wie einen
Bewerber, der die Fahrerlaubnis der Klasse B auf Klasse A erweitern will.
Er muss deshalb lediglich 10 Fragen aus dem Grundstoff und 10 Fragen aus
dem Zusatzstoff der Klasse A beantworten. Allerdings beträgt die zulässige
Fehlerpunktzahl nur 6 Punkte.
Max hingegen muss wieder 20 Fragen aus dem
Grundstoff und jeweils 10 Fragen aus dem Zusatzstoff Klasse B und Klasse A
beantworten. Bei nicht mehr als 10 Fehlerpunkten pro Klasse - Grundstoff
und Zusatzstoff werden jeweils zusammen bewertet - hat er bestanden.
Es liegt auf der Hand, dass es dem Fahrlehrer nicht ganz leicht gefallen
ist, den beiden diese Regelung verständlich zu machen. Nicht leicht zu
verstehen ist auch, dass in beiden Fällen eine identische Gebühr fällig
ist (€ 10,09).
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung in den Pkw- oder
Zweiradklassen besteht aus der Prüfungsfahrt, den
Sicherheitskontrollen und den Grundfahraufgaben. Die einzelnen
Teile werden jedoch immer gemeinsam bewertet. Wer also beispielsweise die
Grundfahraufgaben und die Sicherheitskontrollen korrekt durchführt, aber
bei der Prüfungsfahrt zu viele Fehler macht, muss immer die gesamte
Prüfung wiederholen. Werden jedoch lediglich bei den Sicherheitskontrollen
Fehler gemacht, so führt dies alleine nicht zum Nichtbestehen.
Getrennte Bewertung bei den
Nutzfahrzeug- und den Anhängerklassen
Die praktische Prüfung in den
Nutzfahrzeugklassen besteht zum einen aus der „Abfahrtskontrolle“
(Klassen C, C1, T) oder den „Handfertigkeiten“ (Klassen D, D1) und
zum anderen aus der „Prüfungsfahrt“, die immer die
Grundfahraufgaben einschließt. Die beiden Teile werden getrennt
bewertet: Wird also die Abfahrtskontrolle nicht bestanden, so kann
trotzdem gefahren werden. Für die Abfahrtskontrollen und die
Handfertigkeiten entfällt die für die Prüfungsfahrt geltende 14-tägige
Wartefrist; diese Prüfungsteile könnten also bereits anderntags wiederholt
werden.
Gleiches gilt bei den Anhängerklassen (BE,
C1E, CE, D1E, DE, T) für die beiden Prüfungsteile „Verbinden und
Trennen“ und „Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben“. Macht
also der Bewerber einen Fehler beim Ankuppeln des Anhängers, indem er z.B.
die Druckluftschläuche in der falschen Reihenfolge anschließt, kann er
trotzdem danach die Prüfungsfahrt antreten.
Eine Prüfung, die Voraussetzung für die Zulassung zu einer weiteren
Prüfung ist, muss immer in allen Teilen bestanden sein, bevor die
weiterführende Prüfung angetreten werden darf. Wer also beispielsweise die
praktische Prüfung der Klasse CE ablegen will, muss zuvor sämtliche Teile
der Klasse C-Prüfung bestanden haben.
Jochen Klima |