Berechnung der zulässigen
Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination der Fahrerlaubnisklasse C1E
Wir weisen darauf hin, dass sich nach
zwingendem Europarecht die zulässige Gesamtmasse einer
Fahrzeugkombination der Fahrerlaubnisklasse C1E aus der Summe der
zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger ergibt. Dies
bedeutet insbesondere, dass Stütz-, Sattel- und Aufliegelasten - anders
als § 34 Abs. 7 StVZO dies vorsieht - nicht in Abzug gebracht werden
dürfen.
Um Kenntnisnahme und entsprechende
Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.
gez. Dietmar Enkel