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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar /2006, Seite 15

Klasse C1E und Sattelkraftfahrzeuge

Aufliege-/Sattellast ohne Bedeutung

 

Dürfen Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse C1E Sattelkraftfahrzeuge führen? Ist dies von einer bestimmten Sattel- oder Aufliegelast abhängig? Das Innenministerium Baden-Württemberg hat jetzt mit Erlass geklärt, dass die Fahrerlaubnis Klasse C1E zum Führen von Sattelkraftfahrzeugen berechtigt, solange die Bestimmungen des § 6 FeV eingehalten sind. Aufliege- bzw. Sattellast sind demnach für die fahrerlaubnisrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung.

Berechnung der zulässigen Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination der Fahrerlaubnisklasse C1E

Wir weisen darauf hin, dass sich nach zwingendem Europarecht die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination der Fahrerlaubnisklasse C1E aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger ergibt. Dies bedeutet insbesondere, dass Stütz-, Sattel- und Aufliegelasten - anders als § 34 Abs. 7 StVZO dies vorsieht - nicht in Abzug gebracht werden dürfen.

Um Kenntnisnahme und entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

gez. Dietmar Enkel

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Januar 2006

Erscheinungsdatum 15.01.2006

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