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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar/2006, Seite 38

Fahrlehrerversicherung mit optimalem Schadenservice

Hoher Nutzen - geringe Kosten

 

Bei Unfallschäden wäre es oft nachteilig und deshalb falsch, einfach eine Werkstatt mit der Reparatur zu beauftragen. Richtig ist hingegen zuerst zu klären, ob ein Gutachter das Fahrzeug besichtigen muss. Auch die Frage nach einem Ersatzfahrzeug ist zu stellen. Die Fahrlehrerversicherung bietet seit einigen Monaten ihren Versicherten und den anderen Anspruchstellern einen besonders günstigen Schadenservice.

Ass. jur. Andreas Anft, Fahrlehrerversicherung VaG

FPX: Herr Anft, zu Ihrem Vorstandsressort gehört unter anderem die Schadenabteilung. Seit Mitte des Jahres 2005 bieten Sie den Versicherungsnehmern den Schadenservice für Pkw-Schäden an. Kann man nach einem halben Jahr bereits ein erstes Resümee ziehen?

Anft: Wie bei allen Neuerungen dauert es auch beim Schadenservice eine gewisse Zeit, bis dieser allen Versicherten bekannt ist. Trotzdem können wir feststellen, dass dieser Service von unseren Kunden angenommen wird. Uns freut ganz besonders, dass die Versicherten und die Geschädigten, die den neuen Service bisher in Anspruch genommen haben, sich fast ausnahmslos positiv geäußert haben.

FPX: Was ist das Besondere dabei?

Anft: Nach einem Schaden muss sich der Geschädigte nicht mehr um alle Einzelheiten kümmern. Er meldet den Schaden telefonisch an unsere Servicenummer 0711 – 98 88 96 66. Wir nennen ihm eine Werkstatt in seiner Nähe, die sein Fahrzeug repariert. Falls nötig, sorgen wir auch dafür, dass das Fahrzeug am Schadensort abgeholt wird.

FPX: Sie sprechen vom Geschädigten und nicht vom Versicherungsnehmer. Heißt das, dass dieser Service auch Personen offen steht, die von einem Versicherungsnehmer der Fahrlehrerversicherung VaG geschädigt wurden?

Anft: So ist es. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Der Sohn eines Fahrlehrers fährt mit dem bei uns versicherten Fahrschulwagen auf ein anderes Fahrzeug auf. Jetzt kann der Fahrlehrer als Versicherungsnehmer den Schadenservice in Anspruch nehmen, wenn das Fahrzeug bei uns kaskoversichert ist. Der Halter des anderen Fahrzeugs kann ebenfalls unseren Schadenservice in Anspruch nehmen. Beide können unsere Servicenummer anrufen und kommen in den Genuss aller Serviceleistungen.

FPX: Und welche Leistungen sind dies im Einzelnen?

Anft: Das ist ein ganzes Paket:

  • Ist der Unfall in Deutschland passiert, vermitteln wir gleich nach dem Anruf eine Fachwerkstatt in der Nähe des Wohnortes oder in der Nähe des Unfallortes.
  • Diese Werkstatt setzt sich dann sofort telefonisch mit dem Geschädigten in Verbindung. Bei diesem Kontakt kann dann auch gleich ein Reparaturtermin vereinbart werden.
  • Selbstverständlich wird das Fahrzeug beim Geschädigten zu Hause oder direkt von der Unfallstelle abgeholt.
  • Wir stellen beiden Geschädigten für die Dauer der Reparatur kostenlos einen Kleinwagen als Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
  • Das Fahrzeug wird von der Werkstatt fachgerecht mit Markenersatzteilen repariert.
  • In der Vollkaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer nicht die volle vereinbarte Selbstbeteiligung aufbringen. Wir reduzieren diese um 100 Euro.
  • Bei Haftpflichtschäden stellen wir dem Geschädigten nicht nur kostenlos einen Kleinwagen als Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Er bekommt von uns zusätzlich die Nutzungsausfallentschädigung.
  • Das Fahrzeug wird außerdem nach der Reparatur innen und außen gereinigt.
  • Schließlich lassen wir das reparierte Fahrzeug wieder zurückbringen.
  • Und außerdem gewährt die von uns beauftragte Fachwerkstatt auf alle ausgeführten Arbeiten drei Jahre Garantie und tritt, wenn dies erforderlich werden sollte, auch in die Herstellergarantie ein.

FPX: Sie sprechen von einer Fachwerkstatt. Heißt dies, dass ein beschädigter VW immer von einer VW-Werkstatt, ein beschädigter Opel von einer Opel-Werkstatt repariert wird?

Anft: Nein. Die von uns beauftragte Werkstatt wird nicht in jedem Fall eine Markenwerkstatt sein. Es handelt sich aber immer um eine Fachwerkstatt und nicht um irgendeine Hinterhofklitsche. Diese Werkstätten geben, ich sagte das schon, eine dreijährige Garantie auf die durchgeführten Arbeiten. Wir würden einem Geschädigten nie minderwertige Reparaturen zumuten. Außerdem tritt die Werkstatt, falls dies je erforderlich würde, auch in die Herstellergarantie ein. Der Geschädigte geht also überhaupt kein Risiko ein.

FPX: Sind die als Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellten Kleinwagen auch mit Doppelbedienung ausgestattet?

Anft: Das können wir leider nicht anbieten. Da dieses Problem bei der Fahrschule aber nur bei einem Kaskoschaden auftreten kann, mildern wir das Problem zumindest ein wenig durch die Reduzierung der Selbstbeteiligung um 100 Euro, wenn für den Pkw eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist.

FPX: Apropos Kaskoschaden. Sind in dem Service alle Kaskoschäden, also beispielsweise auch Hagelschäden eingeschlossen?

Anft: Ja, den Service bieten wir für jeden Kaskoschaden, ausgenommen Glasschäden, Schäden durch Marderbiss und Kurzschlussschäden.

FPX: Dieser Service muss wie alle Leistungen der Versicherung von den Versicherungsnehmern über die Prämien bezahlt werden. Damit bieten Sie den Geschädigten sogar zusätzliche Leistungen an. Kommt ein solcher Service die Fahrlehrerversicherung und damit die Versicherungsnehmer nicht teuer zu stehen?

Anft: Dies genau ist nicht der Fall. Diesen Service können wir kostenneutral anbieten.

FPX: Wie ist das möglich?

Anft: In vielen Fällen können wir auf aufwändige Gutachten verzichten, außerdem sparen wir bei den Mietwagenkosten erhebliche Beträge ein und schließlich arbeiten die von uns beauftragten Werkstätten bei guter Qualität kostengünstig.

FPX: Der Geschädigte muss also wirklich nur die Servicenummer anrufen und alles andere erledigen Sie?

Anft: So ist es. Diesen Service können wir aber nur anbieten, wenn die Reparatur in einer von uns vermittelten Werkstatt durchgeführt wird.

FPX: Vielen Dank für das Gespräch.

Die Fahrlehrerversicherung im Internet: www.fvvag.de

FahrSchulPraxis
Ausgabe Januar 2006

Erscheinungsdatum 15.01.2006

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