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Die Ursachen der hohen Unfallbelastung
junger Fahrer resultieren aus zwei Problembereichen: Jugendlichkeit und
Unerfahrenheit. Neben der 1986 eingeführten Fahrerlaubnis auf Probe laufen
seit einiger Zeit auf der Basis freiwilliger Teilnahme die Zweite Phase
und das Begleitete Fahren als gesetzlich gestützte Modellversuche zur
Minderung der Unfälle junger Fahrer.
Während die Zweite Ausbildungsphase auf
beide Problembereiche zielt, soll mit dem Begleiteten Fahren vor allem die
Erfahrungsbildung verstärkt werden. Erfreulicherweise hat die Anzahl der
Teilnehmer an der Zweiten Phase im Laufe des Jahres 2005 deutlich
zugenommen. Doch sind die absoluten Zahlen leider noch immer sehr gering.
Das Modell hatte von Anfang an mit mehreren Problemen zu kämpfen.
Lange Spanne zwischen Information und
Teilnahme: Fahrschüler erfahren zwar während der Fahrausbildung von
den Vorteilen der Zweiten Phase, können aber nicht sofort daran
teilnehmen. Das Seminarkonzept baut auf eigener Fahrerfahrung der
Teilnehmer auf, weshalb zwischen Aushändigung des Führerscheins und
Seminarteilnahme mindestens 6 Monate liegen müssen. Bis dahin ist die
Erinnerung oft verblasst.
Geringer Anreiz: Die Zweite Phase
ist kein augenfälliger Knüller. Und die Verkürzung der Probezeit um ein
Jahr ist auch kein besonders attraktiver Anreiz, zumal die jungen Leute
nach einem halben Jahr Fahrpraxis oft überzeugt sind, die kritische Zeit
der Erfahrungsbildung alleine schaffen zu können.
Zeitliche und finanzielle Belastung: Das Seminar mit drei Sitzungen zu jeweils 90 Minuten und zwei praktischen
Teilen, die zwei oder vier Stunden dauern, bedeutet einen Zeitaufwand, den
viele scheuen. Auch schreckt die Seminargebühr viele ab.
Landesregierung setzt auf Zweite Phase
Die Landesregierung von Baden-Württemberg
setzt weiterhin auf den Nutzen der Zweiten Phase. Deshalb haben sich das
Innenministerium und der Fahrlehrerverband zusammengesetzt, um auszuloten,
wie die Bereitschaft zur Teilnahme gefördert werden kann. Dabei kam
heraus, dass die Zeitspanne zwischen dem Abschluss der Fahrausbildung und
der Teilnahme verringert und überdies ein finanzieller Anreiz geschaffen
werden soll. In vier ausgewählten Land- bzw. Stadtkreisen wird sich der
Landrat bzw. der Oberbürgermeister fünf Monate nach Aushändigung des
Führerscheins in einem persönlichen Brief an die jungen Fahrer wenden und
sie an die Zweite Phase erinnern. Leider ist es bisher nicht gelungen,
Versicherungsgesellschaften oder andere Sponsoren für die Zweite Phase zu
gewinnen. Vorstand und Beirat des Fahrlehrerverbandes haben deshalb
beschlossen, in den vier Kreisen unter den Teilnehmern an der Zweiten
Phase jeden Monat zwei Tankgutscheine im Wert von je 100 Euro zu verlosen.
So wird einmal mehr deutlich, dass die Fahrlehrer voll vom Nutzen des
Programms überzeugt sind. Leider stößt die Verlosung im Moment noch auf
das Hemmnis, als nicht genehmigungsfähige Lotterie eingestuft zu sein.
Jedoch sollte hierzu das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.
Optimal: Begleitetes Fahren plus Zweite
Phase
Optimal für die Verkehrssicherheit wäre es,
wenn die Möglichkeit der Einflussnahme von derzeit zwei bis drei Monaten
auf annähernd zwei Jahre verlängert werden könnte. Wäre nach dem
freiwilligen Begleiteten Fahren eine Teilnahme an der Zweiten Phase
obligatorisch, könnte dieses Ziel erreicht werden. Österreich hat uns
diese Lösung mit Erfolg vorgemacht.
Peter Tschöpe
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