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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2006, Seite 72

Handbuch für Erlaubnisbehörden

Hilfe für Seminarleiter

 

Die Überwachung der Aufbauseminare hat sich etabliert und wird inzwischen von der überwiegenden Mehrheit der Seminarleiter als nützlich erachtet. Abgesehen von wenigen Ausnahmen werden die Berichte der Sachverständigen von den betroffenen Seminarleitern selbst dann akzeptiert, wenn sie Beanstandungen enthalten. Die Probleme der Anfangsphase sind somit behoben.

Seit letztem Jahr können die überwachten Seminarleiter ihre Meinung zur erfolgten Überwachung kundtun. Die Sachverständigen übergeben dem überwachten Seminarleiter einen Rückmeldebogen, der vom DVR ausgewertet wird. Über die Ergebnisse der ersten Auswertung werden wir in einer der nächsten Ausgaben der FahrSchulPraxis berichten.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hatte auf der Grundlage der vorliegenden Berichte und der Vorschläge des DVR die Auflagen zur Seminarerlaubnis überarbeitet und einen neuen Auflagenkatalog an die Erlaubnisbehörden geschickt (siehe FahrSchulPraxis, Ausgabe 10/05, Seite 527). Für Seminarleiter sind diese Auflagen erst dann rechtlich verbindlich, wenn sie ihnen von der zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich mitgeteilt wurden. Engagierte Seminarleiter werden aber ungeachtet der Rechtsverbindlichkeit im Interesse der Seminarqualität diese Auflagen schon jetzt beachten.

Für die mit der Ahndung von Verstößen betrauten Behörden war es in der Vergangenheit oft schwierig, aus den mitgeteilten Beobachtungen der Sachverständigen die richtigen Folgerungen zu ziehen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. So war oft nicht klar, ob nach Beanstandungen eine Hospitation, eine Ko-Moderation oder die Teilnahme an einer Fortbildung das bessere Mittel wäre. Deshalb hatte das Ministerium den DVR gebeten, für die Erlaubnisbehörden ein Handbuch zur Auswertung der Überwachungsberichte zu erstellen.

Das Handbuch liegt jetzt vor. Es ist nicht nur für die Erlaubnisbehörden und den Sachverständigen von Bedeutung, auch die Seminarleiter können dem Handbuch Hilfen für ihre Tätigkeit entnehmen. Zum einen werden die Regelungen des Seminarerlaubnisrechts im Detail erläutert, zum anderen wird auch aufgezeigt, bei welchen Beanstandungen welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Das Handbuch als pdf-Datei finden Sie hier...

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2006

Erscheinungsdatum 15.02.2006

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