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Die Überwachung der Aufbauseminare hat sich
etabliert und wird inzwischen von der überwiegenden Mehrheit der
Seminarleiter als nützlich erachtet. Abgesehen von wenigen Ausnahmen
werden die Berichte der Sachverständigen von den betroffenen
Seminarleitern selbst dann akzeptiert, wenn sie Beanstandungen enthalten.
Die Probleme der Anfangsphase sind somit behoben.
Seit letztem Jahr können die überwachten
Seminarleiter ihre Meinung zur erfolgten Überwachung kundtun. Die
Sachverständigen übergeben dem überwachten Seminarleiter einen
Rückmeldebogen, der vom DVR ausgewertet wird. Über die Ergebnisse der
ersten Auswertung werden wir in einer der nächsten Ausgaben der
FahrSchulPraxis berichten.
Das Innenministerium Baden-Württemberg
hatte auf der Grundlage der vorliegenden Berichte und der Vorschläge des
DVR die Auflagen zur Seminarerlaubnis überarbeitet und einen neuen
Auflagenkatalog an die Erlaubnisbehörden geschickt (siehe FahrSchulPraxis,
Ausgabe 10/05, Seite 527). Für Seminarleiter sind diese Auflagen erst dann
rechtlich verbindlich, wenn sie ihnen von der zuständigen Erlaubnisbehörde
schriftlich mitgeteilt wurden. Engagierte Seminarleiter werden aber
ungeachtet der Rechtsverbindlichkeit im Interesse der Seminarqualität
diese Auflagen schon jetzt beachten.
Für die mit der Ahndung von Verstößen
betrauten Behörden war es in der Vergangenheit oft schwierig, aus den
mitgeteilten Beobachtungen der Sachverständigen die richtigen Folgerungen
zu ziehen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. So war oft nicht klar,
ob nach Beanstandungen eine Hospitation, eine Ko-Moderation oder die
Teilnahme an einer Fortbildung das bessere Mittel wäre. Deshalb hatte das
Ministerium den DVR gebeten, für die Erlaubnisbehörden ein Handbuch zur
Auswertung der Überwachungsberichte zu erstellen.
Das Handbuch liegt jetzt vor. Es ist nicht
nur für die Erlaubnisbehörden und den Sachverständigen von Bedeutung, auch
die Seminarleiter können dem Handbuch Hilfen für ihre Tätigkeit entnehmen.
Zum einen werden die Regelungen des Seminarerlaubnisrechts im Detail
erläutert, zum anderen wird auch aufgezeigt, bei welchen Beanstandungen
welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Das Handbuch als pdf-Datei finden Sie hier...
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