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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2006, Seite 80

Staatenliste Anlage 11 FeV

Aufnahme des US-Bundesstaates Washington

Aktuelle Staatenliste

Die Anlage 11 zur FeV nennt alle Staaten, deren Fahrerlaubnisse - zumindest in bestimmten Klassen - prüfungsfrei umgestellt werden können. Jeder Staat, der es wünscht und die Kriterien Gegenseitigkeit, Dokumentationssicherheit und Gleichwertigkeit erfüllt, wird in die Liste aufgenommen.

Aufnahme des US-Bundesstaates Washington in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass nunmehr auch der US-Bundesstaat

Washington

die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Anlage 11 zur FeV erfüllt, insbesondere konnte am 22. Dezember 2005 die Gegenseitigkeit hergestellt werden. Pkw-Führerscheine aus diesem Bundesstaat können damit prüfungsfrei in die Klasse B umgeschrieben werden.

Im Vorgriff auf die förmliche Aufnahme in die Anlage 11 kann aufgrund einer in Washington erteilten Pkw-Fahrerlaubnis (nur Full Licenses*) ab sofort die deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B im Wege einer Einzelausnahme nach § 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung erteilt werden.

Vor der Umschreibung der Fahrerlaubnis kann über das

Kraftfahrt-Bundesamt
Referat 24;
Herr Carsten Schröder (Fax: 0461/316-2835)

eine Auskunft des Washington State Department of Licensing bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins eingeholt werden. Der deutsche Führerschein darf gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV grundsätzlich nur gegen Abgabe des Führerscheins aus dem US- Bundesstaat Washington ausgehändigt werden. Der Führerschein aus Washington ist an das Kraftfahrt-Bundesamt – Referat 24 – zu senden, das den Führerschein dann gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an den Ausstellungsstaat zurücksendet. Um Kenntnisnahme und entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

gez. Güntert

* Nachtrag
(
Auszug aus FPX 04/2007, ab S. 216):

In der Februar-Ausgabe 2006, Seite 81 (s.o.) hatten wir über den prüfungsfreien Umtausch von Pkw-Führerscheinen aus dem US-Bundesstaat Washington informiert. Allerdings war die Anerkennung auf die Full-Licenses begrenzt. Mit Schreiben vom 23.03.2007 teilte das Innenministerium Baden-Württemberg mit, dass auch die von diesem Bundesstaat ausgestellten Intermediate Driver Licenses umgeschrieben werden können. Bei Intermediate Driver Licenses handelt es sich nicht um Lernführerscheine, sondern um Führerscheine „fortgeschrittener Anfänger“, die meist Auflagen enthalten, wie das Verbot bei Nacht zu fahren oder Personen mitzunehmen.

Anerkennung von Intermediate Licenses aus dem US-Bundesstaat Washington

Unser Schreiben vom 13. Januar 2006

Mit o.g. Schreiben hatten wir mitgeteilt, dass nur Full Licenses für Pkw prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B umgeschrieben werden können. Zwischen-zeitlich hat sich ergeben, dass auch die Intermediate License für Inhaber ab dem 18. Lebensjahr eine „vollwertige“ Fahrerlaubnis darstellt, die ohne weitere Prüfung nach Ablauf ihrer Gültigkeit in eine Full License umgetauscht wird. Die mit der Intermediate License verbundenen Auflagen gelten lediglich für Inhaber unter 18 Jahren bzw. im ersten Jahr nach Erwerb der Fahrerlaubnis (je nach dem, welches Ereignis zuerst eintritt). Da die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B in Deutschland grundsätzlich erst nach Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren erfolgt, gelten diese Auflagen also zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits nicht mehr. Daher können auch Intermediate Licenses aus dem US-Bundesstaat Washington prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B umgeschrieben werden, sofern der Inhaber das 18. Lebensjahr vollendet hat. Um entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

gez. Güntert

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2006

Erscheinungsdatum 15.02.2006

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