Die Anlage 11 zur FeV nennt alle Staaten,
deren Fahrerlaubnisse - zumindest in bestimmten Klassen - prüfungsfrei
umgestellt werden können. Jeder Staat, der es wünscht und die Kriterien
Gegenseitigkeit, Dokumentationssicherheit und Gleichwertigkeit erfüllt,
wird in die Liste aufgenommen.
Aufnahme des US-Bundesstaates
Washington in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass nunmehr auch der
US-Bundesstaat
Washington
die Voraussetzungen für eine Aufnahme
in die Anlage 11 zur FeV erfüllt, insbesondere konnte am 22. Dezember
2005 die Gegenseitigkeit hergestellt werden. Pkw-Führerscheine aus
diesem Bundesstaat können damit prüfungsfrei in die Klasse B
umgeschrieben werden.
Im Vorgriff auf die förmliche Aufnahme
in die Anlage 11 kann aufgrund einer in Washington erteilten
Pkw-Fahrerlaubnis (nur Full Licenses*) ab sofort die deutsche
Fahrerlaubnis der Klasse B im Wege einer Einzelausnahme nach § 74 FeV
ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung erteilt werden.
Vor der Umschreibung der Fahrerlaubnis
kann über das
Kraftfahrt-Bundesamt
Referat 24;
Herr Carsten Schröder (Fax: 0461/316-2835)
eine Auskunft des Washington State
Department of Licensing bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins
eingeholt werden. Der deutsche Führerschein darf gemäß § 31 Abs. 4 Satz
2 FeV grundsätzlich nur gegen Abgabe des Führerscheins aus dem US-
Bundesstaat Washington ausgehändigt werden. Der Führerschein aus
Washington ist an das Kraftfahrt-Bundesamt – Referat 24 – zu senden, das
den Führerschein dann gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an den
Ausstellungsstaat zurücksendet. Um Kenntnisnahme und entsprechende
Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.
gez. Güntert
* Nachtrag
(Auszug
aus FPX 04/2007, ab S. 216):
In der Februar-Ausgabe 2006, Seite 81
(s.o.) hatten wir über den prüfungsfreien Umtausch von
Pkw-Führerscheinen aus dem US-Bundesstaat Washington informiert.
Allerdings war die Anerkennung auf die Full-Licenses begrenzt. Mit
Schreiben vom 23.03.2007 teilte das Innenministerium Baden-Württemberg
mit, dass auch die von diesem Bundesstaat ausgestellten Intermediate
Driver Licenses umgeschrieben werden können. Bei Intermediate Driver
Licenses handelt es sich nicht um Lernführerscheine, sondern um
Führerscheine „fortgeschrittener Anfänger“, die meist Auflagen
enthalten, wie das Verbot bei Nacht zu fahren oder Personen mitzunehmen.
Anerkennung von Intermediate
Licenses aus dem US-Bundesstaat Washington
Unser Schreiben vom 13. Januar 2006
Mit o.g. Schreiben hatten wir
mitgeteilt, dass nur Full Licenses für Pkw prüfungsfrei in eine deutsche
Fahrerlaubnis der Klasse B umgeschrieben werden können.
Zwischen-zeitlich hat sich ergeben, dass auch die Intermediate License
für Inhaber ab dem 18. Lebensjahr eine „vollwertige“ Fahrerlaubnis
darstellt, die ohne weitere Prüfung nach Ablauf ihrer Gültigkeit in eine
Full License umgetauscht wird. Die mit der Intermediate License
verbundenen Auflagen gelten lediglich für Inhaber unter 18 Jahren bzw.
im ersten Jahr nach Erwerb der Fahrerlaubnis (je nach dem, welches
Ereignis zuerst eintritt). Da die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse
B in Deutschland grundsätzlich erst nach Erreichen des Mindestalters von
18 Jahren erfolgt, gelten diese Auflagen also zum Zeitpunkt der
Umschreibung bereits nicht mehr. Daher können auch Intermediate Licenses
aus dem US-Bundesstaat Washington prüfungsfrei in eine deutsche
Fahrerlaubnis der Klasse B umgeschrieben werden, sofern der Inhaber das
18. Lebensjahr vollendet hat. Um entsprechende Unterrichtung der
Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.
gez. Güntert
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