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Seit bald 40 Jahren unterhält der
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. einen
Gruppenversicherungsvertrag, der den Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e. V. und ihren Familienangehörigen Annahme- und
Prämienvorteile beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sichert.
Seinerzeit mit der Vereinten Krankenversicherung AG abgeschlossen, ging
der Gruppenvertrag nahtlos auf die Allianz Private Krankenversicherung
über, als diese die Vereinte vor einigen Jahren übernahm.
Heute ist dieser Gruppenvertrag noch
wertvoller als beim Abschluss anno 1968. Denn in den 38 Jahren haben die
gesetzlichen Krankenkassen keineswegs an Attraktivität gewonnen, am
wenigsten für Selbständige. Bei der Allianz Private Krankenversicherung
können die Verbandsmitglieder und ihre Angehörigen eine Vollversicherung
oder eine Zusatzversicherung gegen das Krankheitsrisiko abschließen. Die
Vollversicherung ist aber nur für Personen möglich, die nicht gesetzlich
versichert sein müssen; in der Regel also für Fahrschulinhaber.
Den Vollversicherten bietet die Allianz
Private Krankenversicherung einen zusätzlichen Service, der vielen
Versicherten unbekannt ist: den so genannten Patientenbegleiter.
Der Patientenbegleiter nimmt Sorgen ab
Fahrschulinhaber Ludwig Vorschau hat sich
bei Gründung seiner Fahrschule von der gesetzlichen Krankenversicherung
verabschiedet und bei der Allianz Private Krankenversicherung eine
Vollversicherung ab geschlossen. An einem Sonntag im Mai erleidet er einen
Schlaganfall. Das trifft die Familie völlig unvorbereitet. Notarzt,
Krankenhaus, Sorgen um die Genesung. Bei Durchsicht der Police der
Krankenversicherung erfährt Frau Vorschau, dass ihr Mann neben den
Krankenhauskosten auch Anspruch auf einen Patientenbegleiter hat. Sie
verständigt die zuständige Abteilung der Allianz Private
Krankenversicherung. Der Patientenbegleiter meldet sich schon am nächsten
Tag und bietet seine Hilfe an.
Ludwig Vorschau ist nicht so leicht klein
zu kriegen. Schon wenige Tage nach dem Schlaganfall beginnt er mit Hilfe
eines Therapeuten mit Rehabilitationsübungen. Nach zwei Wochen soll er aus
dem Krankenhaus entlassen und in eine Rehabilitationsklinik verlegt
werden. Der Patientenbegleiter kümmert sich nicht nur um eine für ihn
optimale Reha-Klinik, er organisiert auch den Transport dorthin. Und als
Ludwig nach einigen Wochen aus der Reha nach Hause entlassen wird, findet
er dort die noch für einige Wochen notwendige Gehhilfe vor. Um eine rasche
Abwicklung der Leistungen zu ermöglichen, hat sich der Patientenbegleiter
außerdem um die rechtzeitige Vorlage der notwendigen Dokumente gekümmert.
Bei plötzlichen schweren Erkrankungen und
bei Unglücksfällen sind Familienangehörige oft überfordert. Nicht selten
führt die Bedrückung zu Ratlosigkeit. Dann ist es besonders hilfreich,
wenn ein Profi bereitsteht.
Pjt |