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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe März/2006, Seite 154

Exklusiv für Privatversicherte

Patientenbegleiter - Profi für Fall X

 

Seit bald 40 Jahren unterhält der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. einen Gruppenversicherungsvertrag, der den Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. und ihren Familienangehörigen Annahme- und Prämienvorteile beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sichert. Seinerzeit mit der Vereinten Krankenversicherung AG abgeschlossen, ging der Gruppenvertrag nahtlos auf die Allianz Private Krankenversicherung über, als diese die Vereinte vor einigen Jahren übernahm.

Heute ist dieser Gruppenvertrag noch wertvoller als beim Abschluss anno 1968. Denn in den 38 Jahren haben die gesetzlichen Krankenkassen keineswegs an Attraktivität gewonnen, am wenigsten für Selbständige. Bei der Allianz Private Krankenversicherung können die Verbandsmitglieder und ihre Angehörigen eine Vollversicherung oder eine Zusatzversicherung gegen das Krankheitsrisiko abschließen. Die Vollversicherung ist aber nur für Personen möglich, die nicht gesetzlich versichert sein müssen; in der Regel also für Fahrschulinhaber.

Den Vollversicherten bietet die Allianz Private Krankenversicherung einen zusätzlichen Service, der vielen Versicherten unbekannt ist: den so genannten Patientenbegleiter.

Der Patientenbegleiter nimmt Sorgen ab

Fahrschulinhaber Ludwig Vorschau hat sich bei Gründung seiner Fahrschule von der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet und bei der Allianz Private Krankenversicherung eine Vollversicherung ab geschlossen. An einem Sonntag im Mai erleidet er einen Schlaganfall. Das trifft die Familie völlig unvorbereitet. Notarzt, Krankenhaus, Sorgen um die Genesung. Bei Durchsicht der Police der Krankenversicherung erfährt Frau Vorschau, dass ihr Mann neben den Krankenhauskosten auch Anspruch auf einen Patientenbegleiter hat. Sie verständigt die zuständige Abteilung der Allianz Private Krankenversicherung. Der Patientenbegleiter meldet sich schon am nächsten Tag und bietet seine Hilfe an.

Ludwig Vorschau ist nicht so leicht klein zu kriegen. Schon wenige Tage nach dem Schlaganfall beginnt er mit Hilfe eines Therapeuten mit Rehabilitationsübungen. Nach zwei Wochen soll er aus dem Krankenhaus entlassen und in eine Rehabilitationsklinik verlegt werden. Der Patientenbegleiter kümmert sich nicht nur um eine für ihn optimale Reha-Klinik, er organisiert auch den Transport dorthin. Und als Ludwig nach einigen Wochen aus der Reha nach Hause entlassen wird, findet er dort die noch für einige Wochen notwendige Gehhilfe vor. Um eine rasche Abwicklung der Leistungen zu ermöglichen, hat sich der Patientenbegleiter außerdem um die rechtzeitige Vorlage der notwendigen Dokumente gekümmert.

Bei plötzlichen schweren Erkrankungen und bei Unglücksfällen sind Familienangehörige oft überfordert. Nicht selten führt die Bedrückung zu Ratlosigkeit. Dann ist es besonders hilfreich, wenn ein Profi bereitsteht.

Pjt

FahrSchulPraxis
Ausgabe März 2006

Erscheinungsdatum 15.03.2006

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