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Mit dem Inkrafttreten der FeV am 01.01.1999
wurde den Technischen Prüfstellen auferlegt, binnen drei Jahren im Bereich
Fahrerlaubnisprüfungen ein Qualitätssicherungssystem aufzubauen und dieses
durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditieren zu lassen.
Inzwischen sind alle Technischen
Prüfstellen akkreditiert. Voraussetzung war, dass zunächst in einem
Qualitätshandbuch die Verfahrensabläufe im Detail beschrieben wurden. Ein
schwieriger Weg, denn es mussten alle nur denkbaren Varianten erfasst
werden. Dabei ging es nicht nur um das schiere Prüfgeschäft, sondern auch
um formale Prozesse wie die ordnungsgemäßen Verwaltungsläufe, wie
beispielsweise die vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Dokumenten usw.
Verfahrensabläufe überprüft
Die Verfahrensabläufe wurden danach von den
Auditoren der BASt überprüft. Bei allen Stichproben der Vorgänge mussten
die TÜV-Beschäftigten nachweisen, dass die Vorgaben des Qualitätshandbuchs
eingehalten wurden. Dabei wurde deutlich, dass in der Realität nicht alle
im Qualitätshandbuch niedergelegten Anforderungen erfüllt werden können,
es sei denn, mit unangemessen hohem Aufwand. Im weiteren Verlauf wurden
als überzogen erkannte Anforderungen ausgesondert oder auf Normalmaß
gebracht.
Audits in der Prüfungsrealität
Bei den Audits der praktischen
Fahrerlaubnisprüfung ging es darum festzustellen, ob die in der FeV, der
Prüfungsrichtlinie und im Qualitätshandbuch festgelegten Standards
eingehalten werden. Kolleginnen und Kollegen, in deren Fahrschulen die von
BASt-Mitarbeitern durchgeführten Audits stattgefunden haben, erklärten
übereinstimmend, weder Prüflinge noch Fahrlehrer hätten diese Supervision
als Belastung empfunden. Anders hätte es auch nicht sein dürfen, denn bei
den Audits geht es um nicht mehr und nicht weniger als um die Einhaltung
der Vorgaben, besonders auch im Sinne von Gleichheit der Anforderungen und
Prüfungsgerechtigkeit. Wenn die Audits dies auf breiter Front zu bewirken
vermöchten, könnte das auf Dauer günstigen Einfluss auf die
Verkehrssicherheit der Fahranfänger nehmen; zumal nach Meinung vieler
Experten vor allem in der praktischen Prüfung noch erhebliche ungenutzte
Potenziale schlummern. Gewissenhaft arbeitenden Fahrlehrern ist jedenfalls
sehr daran gelegen, dass bei allen Prüfungen gleiche Maßstäbe gelten.
Schluss mit simulierten Audits
Neben den externen, von der BASt
durchgeführten Audits bei realen Prüfungen, finden regelmäßig interne
Audits statt. Dabei beobachten besonders geschulte und auf diese Aufgabe
vorbereitete TÜV-Mitarbeiter als Auditoren ihre Kolleginnen und Kollegen.
Gegenstand dieser internen Audits waren in den ersten Jahren auch
simulierte Prüfungssituationen. Ein TÜV-Mitarbeiter übernahm die Rolle des
Fahrschülers, ein anderer die des Fahrlehrers, ein weiterer spielte den zu
auditierenden Prüfer. Dieses wenig praxisnahe Verfahren wird nun, ich
denke zu Recht, von der BASt nicht mehr akzeptiert. Die BASt schreibt vor,
dass auch die internen Audits in realen Prüfungssituationen stattfinden
müssen.
Bewerber und Fahrlehrer müssen zustimmen
Freilich ist vor der Prüfungsfahrt die
Zustimmung des Bewerbers und des Fahrlehrers einzuholen, die bislang nur
in sehr wenigen begründeten Einzelfällen versagt wurde. Doch es gab auch
Missverständnisse. Etwas gedankenlos hatte ein TÜV-Mensch den Begriff
„scharfe Audits“ in die Welt gesetzt. Bei solch grimmiger, nicht unbedingt
Gutes verheißender Wortwahl, war vorherzusehen, dass manche Fahrlehrer
nicht bereit waren, ihre Kunden solchen Audits auszusetzen. Bleibt zu
hoffen, dass dieser Ausrutscher bald vergessen sein wird. Festzustellen
bleibt, dass die Audits in realen Prüfungen die Erfolgsaussichten der
Prüflinge in keiner Weise mindern.
Peter Tschöpe |