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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe März/2006, Seite 130

Audits in realen Prüfungen

Prüfer unter Supervision

 

Mit dem Inkrafttreten der FeV am 01.01.1999 wurde den Technischen Prüfstellen auferlegt, binnen drei Jahren im Bereich Fahrerlaubnisprüfungen ein Qualitätssicherungssystem aufzubauen und dieses durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditieren zu lassen.

Inzwischen sind alle Technischen Prüfstellen akkreditiert. Voraussetzung war, dass zunächst in einem Qualitätshandbuch die Verfahrensabläufe im Detail beschrieben wurden. Ein schwieriger Weg, denn es mussten alle nur denkbaren Varianten erfasst werden. Dabei ging es nicht nur um das schiere Prüfgeschäft, sondern auch um formale Prozesse wie die ordnungsgemäßen Verwaltungsläufe, wie beispielsweise die vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Dokumenten usw.

Verfahrensabläufe überprüft

Die Verfahrensabläufe wurden danach von den Auditoren der BASt überprüft. Bei allen Stichproben der Vorgänge mussten die TÜV-Beschäftigten nachweisen, dass die Vorgaben des Qualitätshandbuchs eingehalten wurden. Dabei wurde deutlich, dass in der Realität nicht alle im Qualitätshandbuch niedergelegten Anforderungen erfüllt werden können, es sei denn, mit unangemessen hohem Aufwand. Im weiteren Verlauf wurden als überzogen erkannte Anforderungen ausgesondert oder auf Normalmaß gebracht.

Audits in der Prüfungsrealität

Bei den Audits der praktischen Fahrerlaubnisprüfung ging es darum festzustellen, ob die in der FeV, der Prüfungsrichtlinie und im Qualitätshandbuch festgelegten Standards eingehalten werden. Kolleginnen und Kollegen, in deren Fahrschulen die von BASt-Mitarbeitern durchgeführten Audits stattgefunden haben, erklärten übereinstimmend, weder Prüflinge noch Fahrlehrer hätten diese Supervision als Belastung empfunden. Anders hätte es auch nicht sein dürfen, denn bei den Audits geht es um nicht mehr und nicht weniger als um die Einhaltung der Vorgaben, besonders auch im Sinne von Gleichheit der Anforderungen und Prüfungsgerechtigkeit. Wenn die Audits dies auf breiter Front zu bewirken vermöchten, könnte das auf Dauer günstigen Einfluss auf die Verkehrssicherheit der Fahranfänger nehmen; zumal nach Meinung vieler Experten vor allem in der praktischen Prüfung noch erhebliche ungenutzte Potenziale schlummern. Gewissenhaft arbeitenden Fahrlehrern ist jedenfalls sehr daran gelegen, dass bei allen Prüfungen gleiche Maßstäbe gelten.

Schluss mit simulierten Audits

Neben den externen, von der BASt durchgeführten Audits bei realen Prüfungen, finden regelmäßig interne Audits statt. Dabei beobachten besonders geschulte und auf diese Aufgabe vorbereitete TÜV-Mitarbeiter als Auditoren ihre Kolleginnen und Kollegen. Gegenstand dieser internen Audits waren in den ersten Jahren auch simulierte Prüfungssituationen. Ein TÜV-Mitarbeiter übernahm die Rolle des Fahrschülers, ein anderer die des Fahrlehrers, ein weiterer spielte den zu auditierenden Prüfer. Dieses wenig praxisnahe Verfahren wird nun, ich denke zu Recht, von der BASt nicht mehr akzeptiert. Die BASt schreibt vor, dass auch die internen Audits in realen Prüfungssituationen stattfinden müssen.

Bewerber und Fahrlehrer müssen zustimmen

Freilich ist vor der Prüfungsfahrt die Zustimmung des Bewerbers und des Fahrlehrers einzuholen, die bislang nur in sehr wenigen begründeten Einzelfällen versagt wurde. Doch es gab auch Missverständnisse. Etwas gedankenlos hatte ein TÜV-Mensch den Begriff „scharfe Audits“ in die Welt gesetzt. Bei solch grimmiger, nicht unbedingt Gutes verheißender Wortwahl, war vorherzusehen, dass manche Fahrlehrer nicht bereit waren, ihre Kunden solchen Audits auszusetzen. Bleibt zu hoffen, dass dieser Ausrutscher bald vergessen sein wird. Festzustellen bleibt, dass die Audits in realen Prüfungen die Erfolgsaussichten der Prüflinge in keiner Weise mindern.

Peter Tschöpe

FahrSchulPraxis
Ausgabe März 2006

Erscheinungsdatum 15.03.2006

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