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Möchten Sie nicht auch an einem nie
versiegenden Strom von Kundenanfragen teilhaben? Glaubt man den
Versprechungen der Betreiber des Internetauftrittes
www.fahrschulen-vergleich.de, so genügt ein Eintrag auf dieser Homepage,
um mit Anfragen geradezu überschwemmt zu werden!
Die Eingabe des Suchwortes „Fahrschule“ bei
Google oder einer anderen Suchmaschine führt u. a. zu folgendem
(bezahlten) Werbeeintrag: „Auf der Suche nach einer Fahrschule?
Ermitteln Sie die günstigste Fahrschule in Ihrer Umgebung!“ Wer sich
davon anlocken lässt, landet bei „www.fahrschulen-vergleich.de“. Die Firma
Tellus B.V. mit Sitz in Rotterdam, die den Internetauftritt betreibt,
behauptet vollmundig, dass dies „eine der meistbesuchten Seiten für
Fahrschulen in Deutschland“ sei.
Fünf bis zehn Euro Provision für jede Preisanfrage
Interessenten können aus einem nach
Bundesländern und Postleitzahlen arrangierten Verzeichnis kostenlos ein
Preisangebot von sechs Fahrschulen anfordern. Soweit so gut! Die Sache hat
aber einen Haken: Lässt sich die Fahrschule auf eine Zusammenarbeit mit
der Firma Tellus ein, muss sie für jede vermittelte Preisanfrage – auch
wenn kein Ausbildungsvertrag zustande kommt – je nach Klasse fünf bis zehn
Euro (!) Provision bezahlen. Wie will sie wirksam kontrollieren, ob es
sich um echte oder fingierte Anfragen handelt? Wer Böses wollte, könnte
eine Fahrschule mit einer Flut von falschen Preisanfragen überschwemmen.
Datenschutz? - Fehlanzeige!
Die Firma Tellus B.V. pflegt offensichtlich
einen recht lockeren Umgang mit dem Datenschutz und dem Wettbewerbsrecht.
Die meisten der dort aufgeführten Fahrschulen haben nämlich nie ihre
Einwilligung für die Aufnahme in diese Liste und die Verwendung ihrer
Daten gegeben. Die E-Mail-Adressen werden wohl durch systematisches
Durchsuchen des Internets aus den Homepages der Unternehmen „gefischt“!
Auf die Abmahnung eines deutschen Anwalts antwortete der Anwalt von Tellus:
„Alle Fahrschulen, die in dem Portal unserer Mandantin gelistet sind,
haben eine E-Mail-Adresse auf ihrer Homepage unter Kontakt aufgeführt und
damit zu verstehen gegeben, dass Interessenten sich zum Zweck eines
konkreten Angebotes per E-Mail an sie wenden können. Zwar mag es
zutreffen, dass die Kundgabe einer E-Mail-Adresse keine Einwilligung in
Übersendung von Werbung darstellt. Eine Einwilligung darin, dass
Interessenten mit der Fahrschule Kontakt aufnehmen, ist hierin aber wohl
zu sehen.“ Aus der Liste
streichen lassen! Die Firma
Tellus wirbt mit Fahrschulen in ihrer Preismaschine, die hiervon nichts
wissen. Dies ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Deshalb rät der
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. seinen Mitgliedsfahrschulen zu
Folgendem: Meldet sich die Firma
Tellus mit der Aufforderung, Preisangebote abzugeben, verlangen Sie
schriftlich (per Briefpost), Ihre Fahrschule unverzüglich aus der Liste zu
streichen, wenn Sie mit dieser Firma nichts zu tun haben wollen! Sollte
Tellus dem Verlangen nicht nachkommen, unterrichten Sie bitte den
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. Die Angelegenheit wird dann
unverzüglich der Rechtsverfolgung zugeführt. |