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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2006, Seite 218

www.fahrschulen-vergleich.de

Solides Angebot oder Mogelpackung?

 

Möchten Sie nicht auch an einem nie versiegenden Strom von Kundenanfragen teilhaben? Glaubt man den Versprechungen der Betreiber des Internetauftrittes www.fahrschulen-vergleich.de, so genügt ein Eintrag auf dieser Homepage, um mit Anfragen geradezu überschwemmt zu werden!

Die Eingabe des Suchwortes „Fahrschule“ bei Google oder einer anderen Suchmaschine führt u. a. zu folgendem (bezahlten) Werbeeintrag: „Auf der Suche nach einer Fahrschule? Ermitteln Sie die günstigste Fahrschule in Ihrer Umgebung!“ Wer sich davon anlocken lässt, landet bei „www.fahrschulen-vergleich.de“. Die Firma Tellus B.V. mit Sitz in Rotterdam, die den Internetauftritt betreibt, behauptet vollmundig, dass dies „eine der meistbesuchten Seiten für Fahrschulen in Deutschland“ sei.

Fünf bis zehn Euro Provision für jede Preisanfrage

Interessenten können aus einem nach Bundesländern und Postleitzahlen arrangierten Verzeichnis kostenlos ein Preisangebot von sechs Fahrschulen anfordern. Soweit so gut! Die Sache hat aber einen Haken: Lässt sich die Fahrschule auf eine Zusammenarbeit mit der Firma Tellus ein, muss sie für jede vermittelte Preisanfrage – auch wenn kein Ausbildungsvertrag zustande kommt – je nach Klasse fünf bis zehn Euro (!) Provision bezahlen. Wie will sie wirksam kontrollieren, ob es sich um echte oder fingierte Anfragen handelt? Wer Böses wollte, könnte eine Fahrschule mit einer Flut von falschen Preisanfragen überschwemmen.

Datenschutz? - Fehlanzeige!

Die Firma Tellus B.V. pflegt offensichtlich einen recht lockeren Umgang mit dem Datenschutz und dem Wettbewerbsrecht. Die meisten der dort aufgeführten Fahrschulen haben nämlich nie ihre Einwilligung für die Aufnahme in diese Liste und die Verwendung ihrer Daten gegeben. Die E-Mail-Adressen werden wohl durch systematisches Durchsuchen des Internets aus den Homepages der Unternehmen „gefischt“! Auf die Abmahnung eines deutschen Anwalts antwortete der Anwalt von Tellus: „Alle Fahrschulen, die in dem Portal unserer Mandantin gelistet sind, haben eine E-Mail-Adresse auf ihrer Homepage unter Kontakt aufgeführt und damit zu verstehen gegeben, dass Interessenten sich zum Zweck eines konkreten Angebotes per E-Mail an sie wenden können. Zwar mag es zutreffen, dass die Kundgabe einer E-Mail-Adresse keine Einwilligung in Übersendung von Werbung darstellt. Eine Einwilligung darin, dass Interessenten mit der Fahrschule Kontakt aufnehmen, ist hierin aber wohl zu sehen.“

Aus der Liste streichen lassen!

Die Firma Tellus wirbt mit Fahrschulen in ihrer Preismaschine, die hiervon nichts wissen. Dies ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Deshalb rät der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. seinen Mitgliedsfahrschulen zu Folgendem:

Meldet sich die Firma Tellus mit der Aufforderung, Preisangebote abzugeben, verlangen Sie schriftlich (per Briefpost), Ihre Fahrschule unverzüglich aus der Liste zu streichen, wenn Sie mit dieser Firma nichts zu tun haben wollen! Sollte Tellus dem Verlangen nicht nachkommen, unterrichten Sie bitte den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. Die Angelegenheit wird dann unverzüglich der Rechtsverfolgung zugeführt.

FahrSchulPraxis
Ausgabe April 2006

Erscheinungsdatum 15.04.2006

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