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Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- ein neues Verordnungswerk mit teils bekanntem Inhalt - soll in den
nächsten Wochen im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie tritt in
wesentlichen Teilen jedoch erst ein Jahr später in Kraft. Nach der zum
01.01.1999 erfolgten Aufnahme der Vorschriften über die Zulassung von
Personen in die FeV erfolgte jetzt eine weitere Entflechtung der StVZO,
indem die Vorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen (§§ 16 bis 29h)
in der neuen Zulassungsverordnung zusammengefasst wurden.
Wir werden im Laufe des Jahres besonders
die für Fahrlehrer bedeutsamen Neuerungen aufgreifen und erläutern. In der
StVZO verbleiben zunächst nur noch die Bau- und Betriebsvorschriften, die
jedoch im Laufe des nächsten Jahres ebenfalls in einer eigenen Verordnung
zusammengefasst werden sollen. Dann wird die in die Jahre gekommene, an
den Folgen vieler Operationen und unter starker Korpulenz leidende StVZO
ihr Leben endgültig aushaucht haben. |