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Die geltenden Regeln über die Mitnahme von
Personen in Kraftfahrzeugen sind für den durchschnittlichen
Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres zu verstehen. Einerseits müssen
vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt werden, andererseits ist die
Mitnahme von mehr Personen als in einem Pkw Sitzplätze mit Sicherheitsgurt
vorhanden sind, kein bußgeldbewehrter Verstoß. Trotzdem muss ein nicht
angegurteter Mitfahrer, der bei einem Unfall verletzt wird, mit Kürzung
seiner Ansprüche rechnen. Außerdem besteht für den Fahrer das Risiko, dass
sich nicht angegurtete Mitfahrer schon bei einer kräftigen Bremsung
verletzen und er wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden
kann. Diese Unklarheiten sollen mit
einer Änderungsverordnung der StVO beseitigt werden. Danach dürfen
in Pkw nicht mehr Personen befördert werden als Sitzplätze vorhanden sind.
Die Änderungsverordnung soll im April verkündet werden und am 1. Mai 2006
in Kraft treten. Wir veröffentlichen den Verordnungstext in der
Mai-Ausgabe der FahrSchulPraxis. |