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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2006, Seite 213

25 Jahre Treuhandverein

Innenministerium lädt ein

 

Seit bald 25 Jahren ist der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. in Baden-Württemberg mit der regelmäßigen Überprüfung der Fahrschulen betraut. Die unteren Verwaltungsbehörden haben seinerzeit einen wesentlichen Teil der operativen Überwachungsaufgaben an diese zentrale Stelle delegiert. Und sie sind, das darf man heute so sagen, gut damit gefahren.

Schon vor dem Inkrafttreten des Fahrlehrergesetzes, also zu Zeiten der Fahrlehrerverordnung, waren die Verwaltungsbehörden verpflichtet, die Fahrschulen zu überprüfen. Wenn sie es denn taten, schickten sie häufig einen Sachverständigen des TÜV. Mit Inkrafttreten des Fahrlehrergesetzes am 01.10.1969 wurde die Überwachungspflicht sachlich erweitert. Zuständig für die Überwachung waren in Baden-Württemberg die unteren Verwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Die stark unterschiedliche Handhabung der Überwachung führte landesweit zu erheblichem Unmut und Protest der Fahrschulen. Deshalb setzte sich der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. beim Innenministerium für die Schaffung einer zentralen Stelle ein, um so eine möglichst gleichmäßige Überwachung aller Fahrschulen zu gewährleisten. Nur so war es möglich, den durch die variantenreiche Überwachung entstandenen Wettbewerbsverzerrungen entgegenzutreten und nachlässigen Fahrschulen auf den Zahn zu fühlen.

Verkehrswacht half

Bei der Suche nach einer neutralen Stelle fiel die Wahl auf das Institut für Verkehrssicherheit der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. Mit Erlass vom 19. August 1973 wurden die Verwaltungsbehörden angewiesen, ab 15. Oktober 1973 der neu eingerichteten Treuhandstelle die für die Überwachung der Fahrschulen erforderlichen Informationen zu übermitteln. Mit dem gleichen Erlass wurde die Treuhandstelle als „geeignete Stelle“ für die Fahrschulüberprüfung anerkannt. Ende Oktober 1973 nahm die Treuhandstelle als weitgehend selbstständige Einheit des Instituts für Verkehrssicherheit ihre Arbeit auf.

Kritik blieb nicht aus

Dass nun überall regelmäßig überwacht wurde, stieß manchen Fahrschulinhabern sauer auf und rief deren Widerstand hervor. Angeblich störten sich die Herren an der Organisationsform, allen voran der populistisch agierende Chef einer Fahrlehrerausbildungsstätte („Wir werden von pensionierten Apothekern und Uhrmachern überwacht!“). In Wahrheit wollte man die zentrale Überwachung kippen und zum alten Laisserfaire zurückkehren. Innenministerium und Fahrlehrerverband reagierten cool und stellten die sich als richtig erwiesene Struktur auf eine tragfähige Grundlage. Zusammen mit den drei ADAC-Gauen, ACE, DEKRA, IHK Stuttgart, TÜV, Landesverkehrswacht und natürlich dem Fahrlehrerverband wurde der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. gegründet, der als eigenständige Rechtspersönlichkeit ab 1. Dezember 1981 qua Erlass die Aufgaben der Treuhandstelle übernahm.

Workshop in Stuttgart

Das Innenministerium Baden-Württemberg nimmt das 25-jährige Bestehen des Treuhandvereins zum Anlass, interessierte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie die mit dem Fahrschulwesen betrauten Behörden für

10. Juli 2006

zu einem Workshop und einer kleinen Feierstunde nach Stuttgart einzuladen. Das genaue Programm wird in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift FahrSchulPraxis veröffentlicht. Wir bitten schon jetzt, den Termin vorzumerken. Im Rahmen des Workshops sollen u.a. Verbesserungsvorschläge für die künftige Tätigkeit des Treuhandvereins erarbeitet werden.

Der Treuhandverein im Internet: www.treuhandverein.de

Pjt

FahrSchulPraxis
Ausgabe April 2006

Erscheinungsdatum 15.04.2006

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