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Seit bald 25 Jahren ist der Treuhandverein
für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. in Baden-Württemberg mit
der regelmäßigen Überprüfung der Fahrschulen betraut. Die unteren
Verwaltungsbehörden haben seinerzeit einen wesentlichen Teil der
operativen Überwachungsaufgaben an diese zentrale Stelle delegiert. Und
sie sind, das darf man heute so sagen, gut damit gefahren.
Schon vor dem Inkrafttreten des
Fahrlehrergesetzes, also zu Zeiten der Fahrlehrerverordnung, waren die
Verwaltungsbehörden verpflichtet, die Fahrschulen zu überprüfen. Wenn sie
es denn taten, schickten sie häufig einen Sachverständigen des TÜV. Mit
Inkrafttreten des Fahrlehrergesetzes am 01.10.1969 wurde die
Überwachungspflicht sachlich erweitert. Zuständig für die Überwachung
waren in Baden-Württemberg die unteren Verwaltungsbehörden, also die
Landratsämter und die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Die stark
unterschiedliche Handhabung der Überwachung führte landesweit zu
erheblichem Unmut und Protest der Fahrschulen. Deshalb setzte sich der
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. beim Innenministerium für die
Schaffung einer zentralen Stelle ein, um so eine möglichst gleichmäßige
Überwachung aller Fahrschulen zu gewährleisten. Nur so war es möglich, den
durch die variantenreiche Überwachung entstandenen Wettbewerbsverzerrungen
entgegenzutreten und nachlässigen Fahrschulen auf den Zahn zu fühlen.
Verkehrswacht half
Bei der Suche nach einer neutralen Stelle
fiel die Wahl auf das Institut für Verkehrssicherheit der
Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. Mit Erlass vom 19. August 1973
wurden die Verwaltungsbehörden angewiesen, ab 15. Oktober 1973 der neu
eingerichteten Treuhandstelle die für die Überwachung der Fahrschulen
erforderlichen Informationen zu übermitteln. Mit dem gleichen Erlass wurde
die Treuhandstelle als „geeignete Stelle“ für die Fahrschulüberprüfung
anerkannt. Ende Oktober 1973 nahm die Treuhandstelle als weitgehend
selbstständige Einheit des Instituts für Verkehrssicherheit ihre Arbeit
auf.
Kritik blieb nicht aus
Dass nun überall regelmäßig überwacht
wurde, stieß manchen Fahrschulinhabern sauer auf und rief deren Widerstand
hervor. Angeblich störten sich die Herren an der Organisationsform, allen
voran der populistisch agierende Chef einer Fahrlehrerausbildungsstätte
(„Wir werden von pensionierten Apothekern und Uhrmachern überwacht!“). In
Wahrheit wollte man die zentrale Überwachung kippen und zum alten
Laisserfaire zurückkehren. Innenministerium und Fahrlehrerverband
reagierten cool und stellten die sich als richtig erwiesene Struktur auf
eine tragfähige Grundlage. Zusammen mit den drei ADAC-Gauen, ACE, DEKRA,
IHK Stuttgart, TÜV, Landesverkehrswacht und natürlich dem
Fahrlehrerverband wurde der Treuhandverein für Verkehrserziehung und
Verkehrssicherheit e.V. gegründet, der als eigenständige
Rechtspersönlichkeit ab 1. Dezember 1981 qua Erlass die Aufgaben der
Treuhandstelle übernahm.
Workshop in Stuttgart
Das Innenministerium Baden-Württemberg
nimmt das 25-jährige Bestehen des Treuhandvereins zum Anlass,
interessierte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie die mit dem
Fahrschulwesen betrauten Behörden für
10. Juli 2006
zu einem Workshop und
einer kleinen Feierstunde nach Stuttgart einzuladen. Das genaue Programm
wird in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift FahrSchulPraxis
veröffentlicht. Wir bitten schon jetzt, den Termin vorzumerken. Im Rahmen
des Workshops sollen u.a. Verbesserungsvorschläge für die künftige
Tätigkeit des Treuhandvereins erarbeitet werden.
Der Treuhandverein im Internet:
www.treuhandverein.de
Pjt |