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Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge der
Lkw-Klassen dürfen auch künftig abgelastet werden. Weil seit dem
01.10.2005 für diese Fahrzeuge ein bestimmtes tatsächliches Mindestgewicht
vorgeschrieben ist, war verschiedentlich Unklarheit über das Maß der
Ablastung entstanden. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat den
Erlass vom 2. März 1988 der Rechtslage angepasst.
Näheres hierzu lesen Sie bitte in der
Mai-Ausgabe der FahrSchulPraxis, Seite 284 und 285. |