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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juni/2006, Seite 368

Prüfungsfahrt

Stark verspiegelte Sonnenbrillen unzulässig

 

Bei jungen Menschen scheinen stark verspiegelte Sonnenbrillen mit eng anliegendem Gestell zurzeit wieder einmal in Mode zu sein. Wer eine solche trägt, ist vor einem Blick in die Augen gut geschützt. Dieser Effekt ist jedoch bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung unerwünscht.

Denn der Prüfer muss die Augenbewegungen des Bewerbers verfolgen können. Nur so sieht er, ob die allgemeine Umsicht und die Beobachtung des Verkehrs den Anforderungen entsprechen. Nachdem sich mehrere Prüfer an die TP-Leitung gewandt hatten, entschied diese im Interesse gleichmäßiger Prüfungsbedingungen ad hoc, dass Sonnenbrillen bei Prüfungen unzulässig sind. Das war so nicht zu halten. Inzwischen haben sich Innenministerium, TÜV und Fahrlehrerverband auf eine sachgerechte, praktikable Lösung verständigt:

  1. Sonnenbrillen, die die Erkennbarkeit der Augenbewegungen des Bewerbers nicht behindern, dürfen bei der Prüfungsfahrt getragen werden.
     
  2. Kann der Prüfer die Augenbewegungen des Bewerbers wegen der Sonnenbrille nicht im Innenspiegel beobachten, so ist das Tragen dieser Sonnenbrille während der praktischen Prüfung unzulässig.
     
  3. Hat eine nach Ziffer 1 zulässige Sonnenbrille optische Gläser und ist im Prüfauftrag keine Sehhilfe vermerkt, weist der Prüfer den Bewerber vor der Prüfung auf diesen Sachverhalt hin. Besteht der Bewerber darauf, die Prüfungsfahrt mit dieser Sonnenbrille zu fahren, hat der Prüfer den Prüfauftrag in jedem Fall samt dem Führerschein an die Verwaltungsbehörde zurückzuschicken. Auch darauf ist der Bewerber vor Prüfungsbeginn hinzuweisen.
     
  4. Die unter 3. im letzten Satz genannte Verpflichtung besteht für den Prüfer auch, wenn der Bewerber eine Brille mit optischen Gläsern ohne Sonnenschutz trägt und dies nicht im Prüfauftrag vermerkt ist.

Um unnötige Diskussionen vor oder nach der Prüfung zu vermeiden, ist es sinnvoll, dass der Fahrlehrer seine Kunden schon während der Ausbildung auf die Sach- und Rechtslage für das Tragen von Sonnenbrillen während der Prüfungsfahrt aufmerksam macht.

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juni 2006

Erscheinungsdatum 15.06.2006

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