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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2006, Seite 388

Angestellter Fahrlehrer stellt das Auto

Was ist abgabenrechtlich zu beachten?

von Ansgar Brendel

Fahrschulinhaber stehen nicht selten vor der Frage, wie lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu verfahren ist, wenn ein angestellter Fahrlehrer das ihm gehörende Auto oder Motorrad der Fahrschule als Lehrfahrzeug zur Verfügung stellt. Üblicherweise werden vom Gehalt Lohnsteuer und Sozialabgaben abgeführt, während die Nutzung des Fahrzeugs separat vergütet wird. Ist das so richtig? Oder muss das Entgelt für die Kfz-Nutzung ebenfalls als Lohn behandelt werden? Und wenn ja, in welchem Umfang?

Ausführliche Informationen zu den Themen

  • Kein Einwand gegen parallele Vertragsbeziehungen
  • Vorstellbare Fallgestaltungen
  • Was meint die OFD dazu?
  • Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)
  • Zugriff des Arbeitgebers
  • Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz
  • Kritisch: Die Höhe der Fahrzeugmiete
  • Fehler bedeuten Ärger, nachträgliche Abgaben, vielleicht sogar Strafen
  • Geschlossenes Fahrtenbuch
  • Kilometerstand nach jeder einzelnen Fahrstunde?
  • Wie verhält es sich mit den Sozialabgaben?
  • Risiken vermeiden
  • Reisekostenerstattung?
  • Risiko liegt im Detail

erhalten Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juli/2006, ab Seite 388.

Weiter geht es zu diesem Thema in der Ausgabe August/2006 der FahrSchulPraxis, ab Seite 440, mit "Private Nutzung von Firmenfahrzeugen: 1%-Regelung nicht immer möglich".

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2006

Erscheinungsdatum 15.07.2006

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