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Fahrschulinhaber stehen nicht selten vor
der Frage, wie lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu verfahren
ist, wenn ein angestellter Fahrlehrer das ihm gehörende Auto oder Motorrad
der Fahrschule als Lehrfahrzeug zur Verfügung stellt. Üblicherweise werden
vom Gehalt Lohnsteuer und Sozialabgaben abgeführt, während die Nutzung des
Fahrzeugs separat vergütet wird. Ist das so richtig? Oder muss das Entgelt
für die Kfz-Nutzung ebenfalls als Lohn behandelt werden? Und wenn ja, in
welchem Umfang?
Ausführliche Informationen zu den Themen
- Kein Einwand gegen parallele
Vertragsbeziehungen
- Vorstellbare Fallgestaltungen
- Was meint die OFD dazu?
- Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)
- Zugriff des Arbeitgebers
- Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz
- Kritisch: Die Höhe der Fahrzeugmiete
- Fehler bedeuten Ärger, nachträgliche
Abgaben, vielleicht sogar Strafen
- Geschlossenes Fahrtenbuch
- Kilometerstand nach jeder einzelnen
Fahrstunde?
- Wie verhält es sich mit den
Sozialabgaben?
- Risiken vermeiden
- Reisekostenerstattung?
- Risiko liegt im Detail
erhalten Sie in der FahrSchulPraxis,
Ausgabe Juli/2006, ab Seite 388.
Weiter geht es zu diesem Thema in der Ausgabe
August/2006 der FahrSchulPraxis, ab Seite 440, mit "Private Nutzung von
Firmenfahrzeugen: 1%-Regelung nicht immer möglich".
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