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Gäbe es eine rote Liste für ignorierte
Regeln, hätte das Blinken - offiziell Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung
genannt - darin einen sicheren Platz. Mit Nichtanzeigen des
Fahrstreifenwechsels begann das schleichende Leiden, das schon seit langem
auch auf das Abbiegen, das Anfahren und ganz besonders auf das Überholen
übergegriffen hat. Und, es ist geradezu paradox, je weniger geblinkt wird,
desto mehr scheinen viele Kraftfahrer an der regelwidrigen Benutzung des
Warnblinklichts Gefallen zu finden.
Was verlangt der Gesetzgeber?
Die StVO nennt alle Situationen, in denen
der Fahrer den Blinker benutzen muss, um anderen Verkehrsteilnehmern seine
Absicht kundzutun.
Es sind
- das Überholen und Wiedereinordnen (§ 5),
- Ausscheren vor dem Vorbeifahren und
Wiedereinordnen (§ 6),
- Fahrstreifenwechsel (§ 7),
- Abbiegen (§ 9),
- Ausfahren aus dem Kreisverkehr (§ 9a),
- Anfahren und Einfahren (§ 10).
Selbst wenn es diese Regeln nicht gäbe,
müsste es eigentlich selbstverständlich sein, diese Fahrbewegungen
rechtzeitig anzuzeigen.
Warum wird so oft nicht (mehr) geblinkt?
Während man davor nur vor dem Abbiegen
blinken musste, brachte die große StVO-Reform von 1971 die Pflicht, auch
vor Änderung der Fahrlinie zu blinken. Die Regelungen setzten sich
innerhalb kurzer Zeit durch und wurden auch lange Zeit ziemlich gut
befolgt. Woran also kann es liegen, dass heute so viel Nachlässigkeit zu
beobachten ist? Ist es etwa Bequemlichkeit? Gedankenlosigkeit? Oder die
Einstellung, man wisse schon selbst, wann Blinken nötig sei und wann
nicht? Wahrscheinlich von allem ein wenig. Ist es deshalb als Lappalie
hinnehmbar? Keineswegs, denn zum deutlichen Fahren gehört unverzichtbar
das rechtzeitige Blinken. Der Verordnungsgeber hat 1971 aus gutem Grund
die Passage „… hat dies anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig und
deutlich anzuzeigen …“ gestrichen. Es sollte nicht länger dem einzelnen
Fahrer überlassen bleiben zu beurteilen, ob andere Verkehrsteilnehmer um
den Weg sind, die wissen müssen, was er vorhat.
Was heißt rechtzeitig blinken?
Die StVO fordert durchgängig rechtzeitiges
Blinken. Besonders auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen beobachte ich immer
öfter, dass Fahrer zwar blinken, aber viel zu spät, sodass sich der
Nachfolgende nicht mehr auf den Fahrstreifenwechsel einstellen kann. Vor
einem Fahrstreifenwechsel, einem Überholvorgang und vor dem Abbiegen
reicht es für eine deutliche Anzeige nicht aus, nur kurz zuvor zu blinken,
denn nicht immer wird das Signal sofort wahrgenommen. Der Sinn des Ganzen
ist doch, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer auf die angekündigte
Absicht einstellen können. Rechtzeitig wird also, über den Daumen gepeilt,
heißen, den Blinker etwa fünf Sekunden vor Beginn der beabsichtigten
Fahrbewegung zu betätigen.
Testen Sie selbst
Testen Sie einmal ganz bewusst, wie die
anderen Fahrer auf Ihre Blinkzeichen reagieren. Wenn man zum Überholen
ausscheren will und frühzeitig den Blinker setzt, öffnen sich nach meinen
Beobachtungen immer Lücken. Selbst im sehr dichten Verkehr gelingt es
meist problemlos, den Fahrstreifen zu wechseln.
Was können wir Fahrlehrer gegen die
Nachlässigkeit tun?
An der Ausbildung liegt es wohl nicht. Es
sind auch nicht die Neulinge, die sich die Freiheit herausnehmen, nach
eigenem Gusto zu blinken oder auch nicht. Am besten mag vielleicht wirken,
wenn wir unsere Fahrschüler immer wieder auf die Unsitte aufmerksam machen
und sie bitten, beim Mitfahren zu beobachten, ob und wie rechtzeitig der
Fahrer blinkt. Erziehung von unten nach oben? Wer Kinder hat, weiß, dass
dies so ungewöhnlich nicht ist. Schließlich haben unsere Fahrschüler vor
Jahr und Tag manchen Vater und manche Mutter dazu gebracht, den
Sicherheitsgurt anzulegen, obwohl es noch gar nicht Pflicht war.
Mit 150.000 Leuten, die in
Baden-Württemberg jährlich die Fahrschulen besuchen, haben wir 150.000
potenzielle Multiplikatoren, die unser Anliegen Rettet den Blinker
befördern können.
Peter Tschöpe |