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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.10.09
 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2006, Seite 396

Kampf einer gefährlichen Unsitte

Rettet das Blinken

 

Gäbe es eine rote Liste für ignorierte Regeln, hätte das Blinken - offiziell Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung genannt - darin einen sicheren Platz. Mit Nichtanzeigen des Fahrstreifenwechsels begann das schleichende Leiden, das schon seit langem auch auf das Abbiegen, das Anfahren und ganz besonders auf das Überholen übergegriffen hat. Und, es ist geradezu paradox, je weniger geblinkt wird, desto mehr scheinen viele Kraftfahrer an der regelwidrigen Benutzung des Warnblinklichts Gefallen zu finden.

Was verlangt der Gesetzgeber?

Die StVO nennt alle Situationen, in denen der Fahrer den Blinker benutzen muss, um anderen Verkehrsteilnehmern seine Absicht kundzutun.

Es sind

  • das Überholen und Wiedereinordnen (§ 5),
  • Ausscheren vor dem Vorbeifahren und Wiedereinordnen (§ 6),
  • Fahrstreifenwechsel (§ 7),
  • Abbiegen (§ 9),
  • Ausfahren aus dem Kreisverkehr (§ 9a),
  • Anfahren und Einfahren (§ 10).

Selbst wenn es diese Regeln nicht gäbe, müsste es eigentlich selbstverständlich sein, diese Fahrbewegungen rechtzeitig anzuzeigen.

Warum wird so oft nicht (mehr) geblinkt?

Während man davor nur vor dem Abbiegen blinken musste, brachte die große StVO-Reform von 1971 die Pflicht, auch vor Änderung der Fahrlinie zu blinken. Die Regelungen setzten sich innerhalb kurzer Zeit durch und wurden auch lange Zeit ziemlich gut befolgt. Woran also kann es liegen, dass heute so viel Nachlässigkeit zu beobachten ist? Ist es etwa Bequemlichkeit? Gedankenlosigkeit? Oder die Einstellung, man wisse schon selbst, wann Blinken nötig sei und wann nicht? Wahrscheinlich von allem ein wenig. Ist es deshalb als Lappalie hinnehmbar? Keineswegs, denn zum deutlichen Fahren gehört unverzichtbar das rechtzeitige Blinken. Der Verordnungsgeber hat 1971 aus gutem Grund die Passage „… hat dies anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig und deutlich anzuzeigen …“ gestrichen. Es sollte nicht länger dem einzelnen Fahrer überlassen bleiben zu beurteilen, ob andere Verkehrsteilnehmer um den Weg sind, die wissen müssen, was er vorhat.

Was heißt rechtzeitig blinken?

Die StVO fordert durchgängig rechtzeitiges Blinken. Besonders auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen beobachte ich immer öfter, dass Fahrer zwar blinken, aber viel zu spät, sodass sich der Nachfolgende nicht mehr auf den Fahrstreifenwechsel einstellen kann. Vor einem Fahrstreifenwechsel, einem Überholvorgang und vor dem Abbiegen reicht es für eine deutliche Anzeige nicht aus, nur kurz zuvor zu blinken, denn nicht immer wird das Signal sofort wahrgenommen. Der Sinn des Ganzen ist doch, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer auf die angekündigte Absicht einstellen können. Rechtzeitig wird also, über den Daumen gepeilt, heißen, den Blinker etwa fünf Sekunden vor Beginn der beabsichtigten Fahrbewegung zu betätigen.

Testen Sie selbst

Testen Sie einmal ganz bewusst, wie die anderen Fahrer auf Ihre Blinkzeichen reagieren. Wenn man zum Überholen ausscheren will und frühzeitig den Blinker setzt, öffnen sich nach meinen Beobachtungen immer Lücken. Selbst im sehr dichten Verkehr gelingt es meist problemlos, den Fahrstreifen zu wechseln.

Was können wir Fahrlehrer gegen die Nachlässigkeit tun?

An der Ausbildung liegt es wohl nicht. Es sind auch nicht die Neulinge, die sich die Freiheit herausnehmen, nach eigenem Gusto zu blinken oder auch nicht. Am besten mag vielleicht wirken, wenn wir unsere Fahrschüler immer wieder auf die Unsitte aufmerksam machen und sie bitten, beim Mitfahren zu beobachten, ob und wie rechtzeitig der Fahrer blinkt. Erziehung von unten nach oben? Wer Kinder hat, weiß, dass dies so ungewöhnlich nicht ist. Schließlich haben unsere Fahrschüler vor Jahr und Tag manchen Vater und manche Mutter dazu gebracht, den Sicherheitsgurt anzulegen, obwohl es noch gar nicht Pflicht war.

Mit 150.000 Leuten, die in Baden-Württemberg jährlich die Fahrschulen besuchen, haben wir 150.000 potenzielle Multiplikatoren, die unser Anliegen Rettet den Blinker befördern können.

Peter Tschöpe

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2006

Erscheinungsdatum 15.07.2006

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