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In jüngster Zeit wurden mehrere Fahrschulen
von der Wettbewerbszentrale abgemahnt, weil ihr Internetauftritt gegen
einschlägige rechtliche Bestimmungen verstoßen hatte. Der Vorstand des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. bietet deshalb seinen
Mitgliedern an, ihre Homepage auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
überprüfen zu lassen... Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie in der FahrSchulPraxis,
Ausgabe Juli/2006, Seite 414.
Wenn Sie Mitglied im
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. sind, können Sie Ihren
Internetauftritt wettbewerbsrechlicht überprüfen lassen. Ihr
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle ist Jochen Klima.
Zum Kontaktformular...
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