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Kluge Fahrlehrer bilden in jungen Jahren
Rücklagen für den Ruhestand. Häufig werden dafür
Kapitallebensversicherungen abgeschlossen. Das angesparte Kapital plus der
von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Zinsen und Boni wird
zum Ablaufdatum an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Viele der in den
60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts in den Beruf eingetretenen
Kolleginnen und Kollegen haben auf diese Weise vorgesorgt und kommen in
den nächsten Jahren in den Genuss des Geldes.
Dann stellt sich die Frage: Wie das Geld
sicher und gewinnbringend anlegen? Fachmännischer Rat ist bei den Banken
zu bekommen. Aber werde ich da auch über die Risiken informiert? Oder
wollen die mir vielleicht nur ihre Lieblingsprodukte anbieten? Diese und
ähnliche Fragen stellen sich vorsichtige Menschen. Doch dies vorweg: Hier
soll kein Misstrauen gegenüber Banken gesät werden. Aber bei größeren
Beträgen lohnt es sich allemal, sich umzuschauen und von mehreren Seiten
Rat einzuholen.
Vermögensberater der Allianz helfen
Die Allianz, bekanntlich mit dem
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. in den Sparten Leben und
Krankheitsvorsorge über einen Gruppenvertrag verbunden, bietet durch ihre
Vermögensberater gern fachkundige Hilfe an. Bei kluger Anlage kann selbst
bei sicherheitsbetontem Anlageverhalten ein Kapital von 50.000 € innerhalb
von 5 Jahren auf 60.000 € anwachsen. Bei einer günstigen Streuung des
Kapitals können durchaus auch höhere Gewinne erzielt werden.
Beratung ist immer gut
Auch wer sein Kapital nicht anlegen will,
sondern für ein Projekt oder für den Lebensunterhalt braucht, kann von
einer kompetenten Beratung profitieren, die auf die individuellen Wünsche
des Kunden eingeht und zugleich die Risiken bei bestimmten Vorhaben
deutlich aufzeigt.
Sozialkassen halten die Hand auf
In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt
bleiben, dass die Lebensversicherungsunternehmen verpflichtet sind, die
Krankenkasse zu informieren, wenn eine Lebensversicherung zur Auszahlung
ansteht, die vom Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen
und pauschal versteuert wurde. Wird das Kapital als Einmalbetrag
ausbezahlt, muss der Begünstigte die Kapitalabfindung, verteilt auf die
nächsten 10 Jahre, seiner Rente zurechnen lassen und daraus Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Bei einem Auszahlungsbetrag von
50.000 € kommt es pro Monat - je nach Beitragssatz der Krankenkasse - zu
einer monatlichen Belastung von ca. 65 € oder auch mehr. Für zehn Jahre
aufaddiert ergibt das eine Belastung von knapp 8.000 €. Jedoch laufen
gegen diese Regelung derzeit einige Klagen. Deshalb ist den Betroffenen zu
raten, gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen und das Ruhen des
Verfahrens bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung zu beantragen.
Allerdings befreit der Widerspruch zunächst nicht von der Beitragspflicht.
pjt |