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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2006, Seite 394

Lebensversicherung

Was tun, wenn Kapital fällig wird?

 

Kluge Fahrlehrer bilden in jungen Jahren Rücklagen für den Ruhestand. Häufig werden dafür Kapitallebensversicherungen abgeschlossen. Das angesparte Kapital plus der von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Zinsen und Boni wird zum Ablaufdatum an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Viele der in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts in den Beruf eingetretenen Kolleginnen und Kollegen haben auf diese Weise vorgesorgt und kommen in den nächsten Jahren in den Genuss des Geldes.

Dann stellt sich die Frage: Wie das Geld sicher und gewinnbringend anlegen? Fachmännischer Rat ist bei den Banken zu bekommen. Aber werde ich da auch über die Risiken informiert? Oder wollen die mir vielleicht nur ihre Lieblingsprodukte anbieten? Diese und ähnliche Fragen stellen sich vorsichtige Menschen. Doch dies vorweg: Hier soll kein Misstrauen gegenüber Banken gesät werden. Aber bei größeren Beträgen lohnt es sich allemal, sich umzuschauen und von mehreren Seiten Rat einzuholen.

Vermögensberater der Allianz helfen

Die Allianz, bekanntlich mit dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. in den Sparten Leben und Krankheitsvorsorge über einen Gruppenvertrag verbunden, bietet durch ihre Vermögensberater gern fachkundige Hilfe an. Bei kluger Anlage kann selbst bei sicherheitsbetontem Anlageverhalten ein Kapital von 50.000 € innerhalb von 5 Jahren auf 60.000 € anwachsen. Bei einer günstigen Streuung des Kapitals können durchaus auch höhere Gewinne erzielt werden.

Beratung ist immer gut

Auch wer sein Kapital nicht anlegen will, sondern für ein Projekt oder für den Lebensunterhalt braucht, kann von einer kompetenten Beratung profitieren, die auf die individuellen Wünsche des Kunden eingeht und zugleich die Risiken bei bestimmten Vorhaben deutlich aufzeigt.

Sozialkassen halten die Hand auf

In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Lebensversicherungsunternehmen verpflichtet sind, die Krankenkasse zu informieren, wenn eine Lebensversicherung zur Auszahlung ansteht, die vom Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen und pauschal versteuert wurde. Wird das Kapital als Einmalbetrag ausbezahlt, muss der Begünstigte die Kapitalabfindung, verteilt auf die nächsten 10 Jahre, seiner Rente zurechnen lassen und daraus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Bei einem Auszahlungsbetrag von 50.000 € kommt es pro Monat - je nach Beitragssatz der Krankenkasse - zu einer monatlichen Belastung von ca. 65 € oder auch mehr. Für zehn Jahre aufaddiert ergibt das eine Belastung von knapp 8.000 €. Jedoch laufen gegen diese Regelung derzeit einige Klagen. Deshalb ist den Betroffenen zu raten, gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung zu beantragen. Allerdings befreit der Widerspruch zunächst nicht von der Beitragspflicht.

pjt

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2006

Erscheinungsdatum 15.07.2006

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