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Auch am Treuhandverein gehen die
allgemeinen Kostensteigerungen nicht spurlos vorbei. Als der
Verwaltungsrat des Treuhandvereins am 21. Juni über die finanzielle
Situation des Vereins beriet, wurde deutlich, dass die von der
Geschäftsführung und dem Vorstand des Vereins schon seit längerem
geforderte Anhebung der Überwachungsgebühren jetzt unumgänglich ist.
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg hatte
sich in der zurückliegenden Zeit immer wieder den Anträgen auf eine
Anpassung der Gebühren widersetzt. Nun aber musste er sich den Argumenten
der Zahlen beugen. Die notwendige Erhöhung hat im Wesentlichen zwei
Ursachen:
- Die Zahl der einzelnen Überwachungen pro
Jahr ist deutlich zurückgegangen. Ursache dafür ist, dass der größte
Teil der baden-württembergischen Fahrschulen vom zweijährigen auf den
vierjährigen Überwachungsturnus umgestellt wurde. Die Fixkosten wie
Miete, Büroausstattung, Personalkosten sind in den letzten Jahren aber
gestiegen.
- Die Gebührensätze waren in den letzten
Jahren nicht regelmäßig den steigenden Kosten angepasst worden.
Bei allen Überwachungsmaßnahmen, die ab dem
01.07.2006 durchgeführt werden, berechnet der Treuhandverein der
Fahrschule pro Stunde 42 €. Bei der Seminarüberwachung wird der
Stundensatz auf 50 € angehoben.
Da, wie erwähnt, die meisten Fahrschulen
vom zwei- auf den vierjährigen Überwachungsturnus umgestellt wurden, wirkt
sich die Erhöhung, auf das einzelne Geschäftsjahr umgelegt, relativ mild
aus. Freilich wäre es den Mitgliedern des Verwaltungsrats, besonders aber
dem Verbandsvorstand, lieber gewesen, wenn die Verlängerung des
Überwachungszeitraums den Fahrschulen auch finanziell ungeschmälert zugute
gekommen wäre.
Da inzwischen alle Überwacher mit einem
Laptop ausgestattet sind, kann man davon ausgehen, dass das Ausfüllen der
Listen und damit die Überprüfung der Formalien schneller vonstatten geht
und so die höheren Stundensätze durch eine verkürzte Überwachungsdauer
zumindest teilweise kompensiert werden.
pjt |