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In der letzten Ausgabe der FahrSchulPraxis
hat Steuerberater Ansgar Brendel die lohnsteuer- und abgabenrechtlichen
Regelungen behandelt, die zu beachten sind, wenn das Auto des angestellten
Fahrlehrers zur Ausbildung benutzt wird. In dieser Ausgabe beleuchtet er
die ab dem Veranlagungszeitraum 2006 für die Berechnung der privaten
Fahrzeugnutzung geltenden Regelungen.
Ausführliche Informationen zu den Themen
- Ausschließlich betriebliche Nutzung kann
nachgewiesen werden
- Nachweis der privaten Nutzung
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Private Fahrten des Angestellten
- Nachweis der betrieblichen Nutzung
- Vereinfachter Nachweis der betrieblichen
Nutzung
- Gültigkeit des Nachweises
- Anerkennung der Betrieblichen Nutzung
auch ohne Nachweis
- Berechnung der Privatentnahme
- Vereinfachter Nachweis der privaten
Nutzung
- Privatnutzung von Fahrzeugen, die
weniger als 50% betrieblich genutzt werden
- Betriebliche Nutzung weniger als 10%
- 1%-Regelung oder Fahrtenbuch?
- Wie sieht es bei mehreren Fahrzeugen
aus?
erhalten Sie in der FahrSchulPraxis,
Ausgabe August/2006, ab Seite 440.
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