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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2006, Seite 440

Private Nutzung von Firmenfahrzeugen

1%-Regelung nicht immer möglich

von Ansgar Brendel

In der letzten Ausgabe der FahrSchulPraxis hat Steuerberater Ansgar Brendel die lohnsteuer- und abgabenrechtlichen Regelungen behandelt, die zu beachten sind, wenn das Auto des angestellten Fahrlehrers zur Ausbildung benutzt wird. In dieser Ausgabe beleuchtet er die ab dem Veranlagungszeitraum 2006 für die Berechnung der privaten Fahrzeugnutzung geltenden Regelungen.

Ausführliche Informationen zu den Themen

  • Ausschließlich betriebliche Nutzung kann nachgewiesen werden
  • Nachweis der privaten Nutzung
  • Notwendiges Betriebsvermögen
  • Private Fahrten des Angestellten
  • Nachweis der betrieblichen Nutzung
  • Vereinfachter Nachweis der betrieblichen Nutzung
  • Gültigkeit des Nachweises
  • Anerkennung der Betrieblichen Nutzung auch ohne Nachweis
  • Berechnung der Privatentnahme
  • Vereinfachter Nachweis der privaten Nutzung
  • Privatnutzung von Fahrzeugen, die weniger als 50% betrieblich genutzt werden
  • Betriebliche Nutzung weniger als 10%
  • 1%-Regelung oder Fahrtenbuch?
  • Wie sieht es bei mehreren Fahrzeugen aus?

erhalten Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe August/2006, ab Seite 440.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe August 2006

Erscheinungsdatum 15.08.2006

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