|
Wer einen Lehrraum mit Schaufenster
besitzt, kann mit einer pfiffig gestalteten Dekoration auf seine
Fahrschule aufmerksam machen und Interessenten anlocken. Ist es aber
zulässig, im Lehrraum ein Motorrad auszustellen, um auf die Zweiradklassen
aufmerksam zu machen? Ausführliche Informationen zu den Themen
- Brandschutzvorschriften
- Garagenverordnung und
- gesundheitsschädliche Kraftstoffdämpfe
erhalten Sie in der FahrSchulPraxis,
Ausgabe August/2006, ab Seite 449.
|